Nachbesserung nach Montage. In Ordnung oder Pfusch ?

Diskutiere Nachbesserung nach Montage. In Ordnung oder Pfusch ? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, Mich würde interessieren inwieweit nach einer Montage einer mehrflügeligen Terassentür, eine Nachbesserung noch als "normal" und im...

  1. #1 Grasshopper, 08.12.2010
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    Hallo,

    Mich würde interessieren inwieweit nach einer Montage einer mehrflügeligen Terassentür, eine Nachbesserung noch als "normal" und im Rahmen einer Installation einer neuen Anlage als akzeptable Nacharbeit angesehen werden kann und wann es nicht mehr als solches gilt.

    Hier mal genaueres zum Problem:

    Es wurde eine mehrflügelige Terassentür vom Fensterfachmann geliefert, montiert und anschliessend eingestellt.
    Am Tag danach habe ich mir die Sache mal genau angeschaut und einiges feststellen müssen das ich nicht akzeptabel finde.
    Um den Flügel in die Waagerechte zu stellen, wurden erhebliche Einstellungen an den Scharnieren vorgenommen. Dies zeigt sich dadurch aus, dass am oberen Scharnier der Spalt, zwischen dem festen Teil am Rahmen und dem beweglichen Teil am Flügel, viel kleiner ist als am unteren Scharnier.
    Dann kommt noch dazu, dass auch jetzt der Flügel immer noch nicht waagerecht sitzt, sondern ein unübersehbares Gefälle vorhanden ist, so dass der Spalt zwischen Flügel und Rolladenkasten keilförmig verläuft.
    Hier wäre noch weitere Einstellungen an den Scharnieren notwendig, was aber sicherlisch schon aus rein obtischen Gründen nicht sein kann, und wahrscheinlich auch nicht mehr drin ist, das da schon alles ausgereitzt wurde was möglich ist.

    Eine genauere Überprüfung um herauszufinden woher diese Schrägstellung überhaupt herkommt (Rahmen oder Flügel), hat ergeben dass es am Flügel liegt.
    Genauer gesagt, der Flügel ist nicht rechtwinkelig. Dies wurde ermittelt durch das messen der 2 Diagonalen des Flügels.

    Laut Aussage der Firma, soll hier das Glas bereits ab Werk nicht korrekt montiert worden sein und der Flügel dadurch nicht im rechten Winkel sein.

    Soweit sogut.
    Was mich aber jetzt bei der ganzen Sache stört, ist dass ein momentaner Lösungsvorschlag lautet, das Glas aus dem Flügel zu entfernen und es dann im rechten Winkel neu in den Flügel zu montieren.
    Klingt bis jetzt auch alles noch nach nix besonderes.

    Das Problem ist aber dass die 3-fach Verglasung ringsrum vollflächig am Rahmen verklebt ist. Und da wir bei einem anderen Fenster bereits eine Scheibe austauschen mussten, konnte ich hier vor Ort sehen was das für eine Arbeit und zum Teil Murcks ist.
    Da hatte ich nicht wirklich eine grosse Wahl, da dieser Scheibenwechsel auf meine Kosten ging, aber hier bei einer neuen Installation......????

    Also würde ich von euch Fachleuten mal gerne wissen wie ihr das seht.
    Ist diese Vorgehensweise in Ordnung, muss ich das so akzeptieren, oder gibt es noch andere Möglichkeiten die ich in Anspruch nehmen könnte (z.B. Anliefern eines kompletten Flügel des Herstellers, Anrecht auf Entschädigung, .....)

    Ich hoffe ihr habt etwas hier beizutragen

    Danke im Voraus

    Gruss
     
  2. Julius

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    Was willst Du mit einer Entschädigung? In 5€-Scheinen aufgerollt unter den Flügel klemmen...?

    Ansonsten:
    Ja, Du mußt mehrere Nachbesserungsversuche dulden.
    Erst wenn die scheitern, hast Du andere Möglichkeiten.

    Wer hat denn das Fenster gefertigt? Der Montagebetrieb oder ein Zulieferer?
     
  3. #3 ecobauer, 08.12.2010
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    Gockel mal unter "Mängelrüge", da steht was zu tun ist, um Deine Rechte zu wahren und eine ordentliche Arbeit zu erhalten!
    Und dann alles schön schriftlich, damit es belegbar ist!
     
  4. #4 Grasshopper, 08.12.2010
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    Hallo ihr 2,

    Julius, bitte nicht so pulsierend..... :)
    Nee, das mit der Entschädigung habe ich auf keinen Fall so gemeint wie du das verstanden hast. Wenn ich mir eine Terassentür kaufe, wo andere sich von dem Betrag einen schönen Gebrauchtwagen kaufen, bin ich sicherlich nicht mit aufgerollten 5€ scheinen zu beglücken :)
    Das war eher umgedreht gemeint, wie es aussehen würde wenn die Firma das so "gutmachen" möchte und meint mit aufgerollten Scheinen mich entschädigen zu wollen. Das muss ich ja dann auch nicht akzeptieren!?
    Es sollen hier ruhig die Möglichkeiten beider Parteien zum Vorschein kommen.

    Du schreibst ich muss da mehrere Nachbesserungen dulden......
    Das verstehe ich ja zum Teil, andererseits wird das aber wohl auch vom entsprechenden Fehler/Problem/Defekt abhängen.

    Z.B könnte ich mir schlecht vorstellen ein neues Auto zu Kaufen, und anschliessend ein Auto ausgehändigt zu bekommen was wohl 0 KM auf dem Tacho hat, aber beim abladen vom LKW gefallen ist und runderneuert wurde.
    Ich denke hier müsste ich als Kunde doch die Wahl haben ob ich das annehmen möchte und zu welchen Konditionen.............

    Gekauft habe ich bei einem Betrieb der wohl die Montage durchführt, aber die Fenster ab Werk geliefert bekommt.


    @ecobauer
    Danke für den Tip.
    habe mal kurz gegoogelt und auch einen Artikel darüber gelesen.
    Leider aber ist für mich daraus nicht ersichtlich ab wann die Gesetze so gelten.
    Wie Julius schreibt, müsste man ja einige Nachbesserungsversuche akzeptieren....

    Hier ein Ausschnitt aus dem Artikel. Wenn ich das lese, dann verstehe ich das so dass ich z.B. in meinem Fall folgende Möglichkeiten hätte: Rücktritt (WANDLUNG), oder Umtausch.

    Ich sags einfach mal so, da ich hier bereit bin gutes Geld für eine Gute Ware zu bezahlen, wäre mir am liebsten es wäre gleich alles perfekt gewesen. Und perfekt kann es für mich eigentlich nur noch sein, wenn der Hersteller einen kompletten Ersatzflügel anliefert.
    Nur so hätte ich die 100% Gewissheit dass dieser Flügel auch 100% der Qualität eines Flügels ab Werk entspricht und nur so wäre es mit mässigem Aufwand möglich das Problem zu richten. Ein Austausch des kompletten Flügels ist in wenigen Minuten erledigt. Kein Schmutz und kein Stundenlanges frieren im Wohnzimmer. Das neu einsetzen der Scheibe ist ne ganz andere Sache.
    Vom Schmutz abgesehen (bin ja kein Monk), geht hier ein ganzer Tag drauf.
    Das heisst ein Urlaubstag auf meine Kosten und Gratisfrieren im Wohnzimmer dazu..........

    Ich denke ihr kennt jetzt meine Meinung dazu.
    Vielleicht liege ich damit falsch, oder ihr bestätigt es mir!

    Danke für eure Beiträge

    Grus
     
  5. #5 ecobauer, 08.12.2010
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    Die Sache ist nicht eindeutig zu beantworten, da halt auch sogenannte weiche Faktoren mit hineinspielen: So z.B., was ist dem Kunden an Nachbesserung zuzumuten;ist es wirtschaftlich, überhaupt eine Reparatur anzustreben oder ist ein neuer Flügel billiger; ist das Fenster überhaupt durch Nachbesserung in einen Zustand zu versetzen, der einem fabrikneuen gleich kommt....usw.
    Ich würde eine Mängelrüge mit Fristsetzung für deren Beseitigung per Einschreiben dorthin schicken. Gleichzeitig würde ich mit dem Fensterhersteller Kontakt aufnehmen und versuchen, dass sich von denen mal jemand die Situation vor Ort anschaut.
     
  6. Julius

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    Technisch stimme ich Dir zu - neuer Flügel wäre die beste Lösung.
    Aber Anspruch darauf hast Du nicht.
    Wenn der AN eine Nachbesserung versuchen will, mußt Du u.U. auch im Dreck frieren...

    Daher unterstütze ich die Überlegung, Deinerseits direkt den Hersteller zu kontaktieren. So kommt man oft zu einer unbürokratischen Lösung in Deinem Sinne.

    Ich hab z.B. auch schonmal neue Flügel bekommen, weil die falsche Glasart eingebaut worden war. Der Hersteller war da sehr zuvorkommend (er hatte ja - wie bei Dir - den Fehler auch selbst zu vertreten).

    Das Zitat ist übrigens falsch! Es trifft so noch nichtmal auf Kaufverträge zu - hier haben wir es jedoch mit einem Werkvertrag zu tun.
    Wo ist das her?
     
  7. #7 Grasshopper, 08.12.2010
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    Ich hatte auch schon daran gedacht mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen.
    Da war ich mir bis jetzt aber noch nicht so sicher ob das der richtige Weg ist.
    Ich möchte ungern die Montagefirma hintergehen und die so vielleicht in schlechte Laune zu bringen....
    Es ist so dass der Hersteller auch aus dem Ausland ist, die Fenster werden in Österreich hergestellt (jetzt müssten einige auch wissen welcher Hersteller es ist ...:) ), und da es sich dabei doch um ein grosses Unternehmen handelt, weiss ich auch nicht wie die auf eine direkte Reklamation eines Endkunden reagieren?

    Viele Fragen......

    Wie gesagt, ich würde ein (oder 2) neue Flügel anstreben.

    Vielleicht warte ich mal ab was die Firma hier endgültig vorschlägt, vielleicht sind die auch mit dem Hersteller am Verhandeln?

    Ansonsten, wenn die hier nicht auf meinen Vorschlag eingehen, werde ich den Hersteller kontaktieren.

    @ Julius
    Zitat ist von hier (falls ich verlinken darf?)
    http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/maengelruege/maengelruege.htm

    Nochmals Danke an euch

    Gruss und eine gute Nacht
     
  8. #8 ecobauer, 09.12.2010
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  9. #9 Grasshopper, 09.12.2010
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    @ecobauer
    Danke für den Link.
    In diesem Zusammenhang stelle ich mir jetzt zum ersten mal die Frage ob es beim Montieren einer Aussenfenster ( oder auch Tür) in einem bestehenden Altbau, es sich bei dieser Leistung um "Bau"-Leistung handelt?

    Der Gedanke kommt daher, da so wie es aussieht es ja klare Unterschiede zwischen "Bau"-Mängel und sozusagen reinen "Waren"-Mängel gibt, bezogen auf die Gesetzgebung!?

    Ich dachte hier würde es sich eher um den Kauf einer Ware mit entsprechender fachkundiger Montage handeln, und eher weniger wirklisch um eine Bau-Leistung!

    Wenn ich es aber Global sehe, sozusagen beim Neubau, dann mag man eher es als Teil der Bau-Leistung anzusehen.

    Naja, die Gesetze und deren Auslegung sind nicht so mein Fach :)

    Aber nochmals Danke für die Infos
    Gruss
     
  10. #10 ecobauer, 10.12.2010
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    Wenn Du das Fenster selbst einkaufst und dann auch selbst einbaust, hast du einen ganz normalen Kaufvertrag.
    In Deinem Fall hast Du jedoch einen Werkvertrag, der die Lieferung und den Einbau in fertiger Arbeit beinhaltet. Und da es sich um eine Bauleistung handelt..........
     
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