Effizienshaus 55 + ökonomisch sinnvolle Heizung ??

Diskutiere Effizienshaus 55 + ökonomisch sinnvolle Heizung ?? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Ich habe nicht von Nachweispflicht gesprochen, sondern davon, dass DU verantwortlich bist. Hast Du das delegiert, dann stehst weiterhin Du in der...

  1. R.B.

    R.B.

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    Ich habe nicht von Nachweispflicht gesprochen, sondern davon, dass DU verantwortlich bist. Hast Du das delegiert, dann stehst weiterhin Du in der Verantwortung gegenüber der KfW respektive Deiner Hausbank, Du kannst Dich aber evtl. am AN schadlos halten.

    Egal wie, der Ärger bleibt trotzdem an Dir hängen.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #62 Baufuchs, 25.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Happyfish

    Dein Bauunternehmer hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber der KfW.
    Du bist Antragsteller und hast die geforderten Nachweise beizubringen.
    Dass der BU die Berechnungen gem. Bauvertrag erstellen muss, steht auf einem anderen Blatt.

    Lies übrigens mal hier auf Seite 1 die Ausführungen zur Planung/Baubegleitung durch einen Sachverständigen.
    Auch dafür bist Du verantwortlich und nicht der Unternehmer.
     
  3. #63 happyfish, 25.04.2011
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    @Ralf, Baufuchs

    Ihr macht mir Angst! Den Sachverständigen beauftragt der AN. Ist so vereinbart.

    Jetzt wollte ich gerade meine "alte" KfW Bestätigung rauskramen und euch mal eben erklären warum ich n i c h t nachweispflichtig bin aber, oh Sch....., was lese ich da unter Pkt. 5. Erklärung des Antragstellers
    "Ich/wir versichere/versichern ........., die obigen Angaben vollständig und richtig sind und das ich/wir sie durch geeignete Unteragen belegen kann/können".:wow

    Wolltet ihr mir das die ganze Zeit mitteilen? O.K werde mich morgen darum kümmern und die KfW zu diesem Unsinn befragen. Sind wir wieder bei der Ausgangsfrage, wie kann ich etwas versichern, was ich nicht verstehe????
    Ich werde berichten. Ganz schön viel Blabla für ein paar Zehntel Zinsvorteil sag ich da.

    happyfish
     
  4. flo79

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    So schlimm is es auch nicht. Mach das Kfw Zeuch seit mehr als 10 Jahren und hunderte Anträge. Wenn ihr eine seriöse Firma habt werdet ihr auch auf den vereinbarten Wert kommen. In all den Jahren hatte ich ca. 10 Fälle wo es Probleme gab. Bei den meisten konnte durch nachreichen von fehlenden Unterlagen alles mit der kfw geklärt werden. Nur 2 waren wirklich übel. Da lag es an den Baufirmen die zwischenzeitlich auch pleite sind.

    Aber die Vorschreiber haben scho recht. Blind vertrauen kann man keinem.

    Gruß Flo
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wir leisten hier Schwerstarbeit.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #66 happyfish, 26.04.2011
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    In der Tat, ihr habt keinen einfachen Job. Aber vielleicht war das hier auch mal anders gedacht. Als Forum unter Bauexperten. Läuft m.E. aber mehr nach der Konstellation Laie fragt Experte. Die Fragen der Laien sind natürlich oft dilettantisch, die Antworten der Experten manchmal herablassend aber meistens verständigt man sich dann doch irgendwie. Gute Sache.

    Aber jetzt zur KfW Bestätigung bzw. um es genau zu machen zur:
    Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen (153) EnEV 2009

    Ich habe mit 2 Mitarbeitern der KfW telefoniert. Zuerst natürlich mit der Telefonfürsorge aber als wir und nicht einigen konnten hatte ich einen Teamleiter (keine Ahnung auf welcher Stufe er in der Hierarchie der KfW steht) in der Leitung. Um es kurz zu machen : Auf die Knie mit Euch!

    Es besteht n a t ü r l i c h ! keinerlei Verantwortung seitens des Antragstellers über die Richtigkeit der Berechnung. Dieses liegt allein in der Verantwortung des Sachverständigen!

    "Wir versichern das die obigen Angaben richtig sind...." bezieht sich lediglich auf die Daten des Antragstellers, den Investitionsort und, soweit vom Antragsteller überschaubar, die erwähnte Anlagentechnik und evtl. Zusatzmaßnahmen. Der Antragsteller ist in keinster Weise dafür verantwortlich das die Berechnung richtig und vollständig ist. :winken
    Und man versichert damit noch, dass man den Sachverständigen nicht aufgefordert hat, diesen Nachweis zu manipulieren.

    Das letzte Zusatz ist vermutlich eher als Mahnung gedacht, da meine Fragen denen mit Sicherheit etwas Suspekt vorkamen.

    So sieht es aus! Und ja die waren wirklich von der KfW und keiner anderen dunklen Macht.

    Viele Grüße
    happyfish
     
  7. Julius

    Julius

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    Wenn Du das schriftlich hast (einschließlich eines Passus, daß es prämienunschädlich ist, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden, solange dies aber nur der AN zu vertreten hat - die KfW also keinerlei Nach- oder Rückforderung an den Kreditnehmer stellen würde, sondern sich direkt am AN schadlos hält), dann reden wir ernsthaft darüber...!
     
  8. #68 happyfish, 27.04.2011
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    Das war nicht die Frage. Ist wohl nicht schwer nachzuvollziehen, dass man bei einer fehlerhaften Berechnung keinen Anspruch auf den Tilgungszuschuss hat.

    Wenn aber bei einer nachweislich falschen Berechnung des Sachverständigen, deren Richtigkeit man per Unterschrift bestätigt hat, einem eine Straftat mit subventionserheblichen Tatsachen vorgeworfen werden könnte, wären die 2,5T € in diesem Zusammenhang wohl das kleinste Problem.

    happyfish
     
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