OWI wg. Schwarzbau - Höhe gerechtfertigt?

Diskutiere OWI wg. Schwarzbau - Höhe gerechtfertigt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Bauexperten, ich bin hier in diesem Forum neu und hab jetzt leider keine Ahnung ob ich hier für mein Anliegen bzw. mit meinen...

  1. #1 Kerscher, 13.12.2010
    Kerscher

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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich bin hier in diesem Forum neu und hab jetzt leider keine Ahnung ob ich hier für mein Anliegen bzw. mit meinen Fragen richtig bin!

    Aber ich schildere jetzt hier mal meinen Fall und dann werd ich es anhand der Antworten schon sehen::o

    Wir haben in diesem Jahr (ende April ) mit dem Bau unseres Einfamilienhauses begonnen.
    Da wir noch eine relativ junge kleine Familie sind mussten wir schon von Anfang an schauen Geld zu sparen. Daher haben wir zwar unseren Plan von einem Architekten Zeichnen lassen aber die Bauleitung mehr oder weniger selbst übernommen.
    Als nun der Rohbau fertig gestellt wurde und wir allmählich mit dem Innenausbau begonnen haben, wurde vom Nachbarsarchitekten festgestellt das wir um gute 45 cm zu hoch gebaut haben und die Farbe der Dachziegel ebenfalls nicht dem Bebauungsplan entspreche.

    Hier wäre zu erwähnen das es im Baubauungsplan keinen festgesetzten Kniestock gibt. Es wird halt nur beschrieben das die äußere Wandhöhe 4.10 m betragen muss. Außerdem steht im BP das die Farben
    der Dacheindeckung rote,braune und schwarze Töne haben darf, aber ab einer Dachneigung von 30 grad nur noch rote und braune Töne erlaubt sind.
    Nun muss ich sagen das ich das leider nicht gelesen habe und nachdem dreiviertel des Baugebietes auch ein schwarzes Dach haben war ich der Meinung ich dürfte das auch! Doch unser Dach hat eine Neigung von 38 grad und daher ist ein schwarzes Dach nicht mehr erlaubt.

    Aber nun weiter:
    ich habe mich daher, nach dem das festgestellt wurde, gleich selbst bei der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt angezeigt! Die folge war dann natürlich ein sofortiger Baustopp!
    Es wurde alles nachgemessen und eigentlich festgestellt das zwar richtig gemauert wurde aber der Dachaufbau zu hoch angesetzt wurde.
    Der Zimmerer weist natürlich sämtliche Schuld von sich und meinte er hätte nach seinem gewissen nach und Statischer Berücksichtigung nichts falsch gemacht.
    Dies jetzt aber nur zur Erklärung, da ich auch kein Experte bin und hier jetzt nicht einfach dem Zimmerer die Schuld geben will.
    Wir mussten nun einen neuen Bauantrag stellen der wie ja schon zu erwarten war von der Gemeinde bezüglich der Wandhöhe nicht genehmigt wurde. Die Dachfarbe wurde allerdings schon genehmigt.
    Nun ging das ganze weiter ans Landratsamt und die liesen sich Zeit!
    Wir hatten zwar eine Teilbaugenehmigung für den Innenausbau erhalten, aber für den Außenbereich halt nicht.
    Jetzt wollte das Landratsamt bezüglich der von der Gemeinde genehmigten Dachfarbe eine BP Änderung erwirken da diese das ansonsten nicht genehmigen wollte.
    Nach langem hin und her hat vor ca. 2 Wochen ein Gespräch zwischen dem Landratsamt und dem Bürgermeister der Gemeinde statt gefunden. Da wurde sich nun darauf geeinigt das für den 1.Bauabschnitt
    der BP rückwirkend nicht mehr geändert wird und wir daher mit eine Geldbuße zu bestrafen sind. Da aber für diese Baugebiet nächstes Jahr der zweite Bauabschnitt beginnt, soll für diesen, der Baubauungsplan so geändert werden das im allgemeinen für alle schwarze Dachziegel erlaubt sind.
    Nun hatte ich letzte Woche einen Anhörungstermin im Landratsamt. ( wegen der höhe der Geldbuße )
    Da wurde mir gesagt das ich nun mit 8.000 € bestraft werden soll, für etwas was nächste Jahr sowieso für jeden erlaubt ist. Nach langem hin und her wurde mir vorgeschlagen die Höhe zu reduzieren,
    wenn ich mein Dach umdecken lassen würde, dann müsste ich für die Verstöße nur noch 3.000€ bezahlen.

    Soweit die Fakten!!!
    Ich bitte alle die das lesen mich nicht falsch zu verstehen, wenn man einen Fehler macht obwohl man keine Ahnung hat "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sollte man eine Strafe bekommen.
    Aber ich weigere mich zu glauben das 8.000€ gerechtfertigt sind.

    Nun mein Anliegen an die Experten in diesem Forum:

    1. kennt jemand einen ähnlichen Fall
    2. was kann ich dagegen tun bzw. was könnt Ihr mir empfehlen
    3. wie würden meine Chancen bei einem Gerichtsverfahren sein

    Ich bedanke mich jetzt schon mal und ich hoffe es kann mir jemand einen guten Tipp geben.

    P.s.: mein noch nicht fertiges Haus um das es geht steht in Bayern.
     
  2. #2 ThatsME, 13.12.2010
    ThatsME

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    Die naheliegendste Frage ist natürlich zunächst: Was sagt Dein Anwalt?

    Du hast doch einen, oder? Das Forum kann nämlich keinen ersetzen!

    Martin
     
  3. #3 ManfredH, 13.12.2010
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    ManfredH Gast

    45 cm höher als es der B-Plan erlaubt, oder 45 cm höher als im Eingabeplan dargestellt ?

    Oder anders gefragt: Waren in der Eingabeplanung die Höhen eingehalten oder auch schon überschritten ?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich habs mal verschoben und den Titel "etwas" deutlicher gemacht.

    Ich denke, hier gibts einiges zu klären und aufzudröseln.

    Eine OWI im Baubereich liegt immer im Ermessen des entsprechenden Sachbearbeiters. Da gibts nicht wie in der StVO einen "Katalog". (je 10 c 1.000 €)
    Widerspruch geht natürlich (der wird routinemäßig abgeschmettert), danach gehts zum Staatsanwalt (jau - da wirste ganz offiziell vom Staatsanwalt vors Gericht gezerrt)
    Das bei zwei Verstössen, beide nicht so ganz klein und beide einfach vermeidbar, die Ausrede "wusst ich nicht" von den Mitarbeitern des LRA nicht geglaubt wird, ist für Aussenstehende vielleicht auch nachvollziehbar - auch wenn es die Wahrheit wäre.

    Spannend wird es bei der Ursache der Verstöße. Da es eine Genehmigung gibt, muss der Architekt ja "richtig" geplant haben.
    Also hat der Zimmerer entweder gegen die Pläne verstossen oder zumindest nicht nach Höhenmaßen gefragt, wenn die aus den Genehmigungsplänen nicht klar ersichtlich gewesen wären.
    Da dürfte der ggf. mit im Boot sitzen.

    Die 8T gibts ja auch nicht nur für die Ziegelfarbe, sondern auch für die Höhe. Oder soll da noch eine zweite OWI folgen.
     
  5. Baumal

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    eben, komm doch (nicht nur du) mal auf den punkt.
    wenn ich romane lesen möchte, gehe ich zum bücherregal!
     
  6. #6 Kerscher, 13.12.2010
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    Also es ist so das im Plan alles richtig ist bzw. dieser auch so genehmigt wurde!
    Fragen vom Zimmerer das er irgendetwas nicht verstehe bzw, aus dem Plan nicht ersichtlich wäre, kamen nicht.
     
  7. #7 Kerscher, 13.12.2010
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    45cm höher als im B-Plan erlaubt und im eingabeplan dargestllt
     
  8. #8 Kerscher, 13.12.2010
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    Einen Anwalt habe ich schon, aber da in diesem Fall der Rechtschutz nicht greift,
    rät mir dieser nicht unbedingt zu klagen!
     
  9. #9 Kerscher, 13.12.2010
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    Also nochmal!!!
    Wie ja schon gesagt das wir bestraft werden ist für mich kein Thema!
    Aber 8.000€ ist für mich nicht zu verstehen.
    Es hat nichts mit dem Ortsbild zu tun da eh dreiviertl der bereits gebauten Häuser die Selbe Dachfarbe haben.
    Ein gegenüber von mir errichtetes Haus ( mit selber Dachneigung ) hat auch Schwarze Dachziegel drauf, aber dieser hat einen schriflichen Nachweis gebracht das diese Dunkelbraun wären.
    Gut Ihr könnt das nicht sehn und schreiben kann ich viel, aber das ist ganz klar schwarz und dem wurde das so abgenommen.
    Also hat das ganze nichts mit der Begründung zu tun das ich nicht ins Ortsbild passen würde.
     
  10. #10 Thomas B, 13.12.2010
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    und
    Wie gehht denn das?????

    Also: Der Maurer ist fertig mit dem Mauern. Die Höhe paßt. Nun kommt der Zimmerer, bastelt sein Dach drauf und auf einmal haben wir 45 cm Überschreitung?

    Der Maurer müßte ja auch schon etwas tiefer geblieben sein, damit die Wandhöhe (Traufseite?) von 4,10 m nicht überschritten wird, da ja AUF das Kniestockmauerwerk noch Fußpfette und Sparren kommen. Eventuell wurden deren Konstruktionshöhe bei der Ermittlung der Wandhöhe nicht berücksichtigt?

    In jedem Falle ist es kaum nachvollziehbar, daß aus irgendwelchen statischen /technischen Anforderungen, die vorher nicht ersichtlich waren, 45 cm mehr an Höhe dazukommen sollen.

    Weiterhin wäre natürlich zu klären WO die Schnittstellen sind. Also: Maurer batslet (vermutlich!) nach dem 100stel-Plan (Bauantragsplan?!) und erreicht irgendwann eine nicht näher (oder doch näher) klar definierte Höhe.....dann kommt der Zimmerer und werkelt sein Holz aufs haus. Das mag in sich und für sich stimmig sein, möglicherweise aber der Baugenehmigung zuwiderlaufen. Hätte der Zimmerer, der erst ab OK Mauerwerk weitermacht, dies erkennen können bzw. müssen. Hätte er die verbleibende tatsächliche Wandhöhe nachmessen müssen oder schuldet er nur "ein Stück Dachstuhl"?

    In der Tat ist hier normalerweise der planer dabei, der aufpaßt, daß auch wirklich so gebaut wird, wie es in den Plänen dargestellt wurde. Fehlt dieser und übernimmt der BH diese Funktion, so dürfte auch der BH hier haften (hier in Form eines Bußgeldes).

    Geneuares kann sicher der RA und/ oder der Architekt, der das Haus (ab)gezeichnet hat sagen.

    Grüße

    Thomas
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2010
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    Du verstehst es nicht - ne wahr?

    Die 8.000 sind (so lese ich das) nichtnur für die Dachfarbe, sondern auch für die Höhenüberschreitung.
    Und die ist wohl weder im Baugebiet vorhanden noch läßliche Sünde.

    Ich tippe mal:
    Farbe Dachziegel 500 €
    Höhenüberschreitung 7.500 € (+ Rückbau)
     
  12. habito

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    Architektur ist nicht schwierig, solange man nichts davon versteht. Ein Bußgeld kann helfen, das verstehen zu lernen.

    Dass man fürs Prozessieren einen Anwalt braucht, scheint jedem klar zu sein. Besser ist es, das Planen und Bauen jemandem zu überlassen, der das kann. Dann kann man sich Bußgelder und Anwalt sparen - das kommt viel günstiger.
     
  13. #13 Thomas B, 13.12.2010
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    ......an Rückbau glaube ich nicht......

     
  14. #14 Thomas B, 13.12.2010
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    Ich war ja auch schon drauf und dran zu schreiben: "gibt es eine Werkplanung?" (die Antwort wohl ahnend) oder "...warum wird am fachmann gespart....wenn man am Ende nicht nur nichts spart, sondren sich sogar noch einen Sack Ärger einhandelt"....aber hinterher ist man ja immer schlauer....

    Ob es der TE nächste mal wieder so machen würde? Wohl eher nicht, denke ich....
     
  15. #15 Kerscher, 13.12.2010
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    Das Landratsamt sagte mir, wenn ich meine Dachfarbe ändere, würde das Bußgeld nur noch 3000€ ausmachen!!!

    Das weiß ich auch das die 8000 nicht nur für die Dachfarbe ist.
     
  16. #16 Kerscher, 13.12.2010
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    Also wenn ich einer Firma ( Maurer + Zimmerer ) einen Plan in die Hand gebe, kann man
    doch davon ausgehn das diese auch danach bauen oder?

    Also hab ich nicht am Fachmann gespart.
     
  17. Baumal

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    wie gesagt ich habe keine lust, im forum romane zu lesen.

    kannst du nicht eine tektur nachreichen?
     
  18. #18 Thomas B, 13.12.2010
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    Merkwürdig...merkwürdig....gerade bei der Dachfarbe gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum (wo beginnt rot...wo endet braun.....kann man in einem dunkelgrau auch ein dunkelbraun erkennen), so daß gerade hier häufig Befreiungen anstandslos erteilt werden (natürlich nicht, wenn einem gerade der Sinn nach hellblau o.ä. steht)

    Insoern erscheint mir ein Nachlaß in Höhe von EUR 5.000 für diese Überschreitung (Verstoß) eher überzogen. Eine Erhöhung des gesamten gebäudes hingegen dürfte schwerer durchzusetzen sein. Hierfür nur noch EUR 3.000...? verstehen muß ich das ja nicht....
     
  19. #19 Kerscher, 13.12.2010
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    Hab ich getan!!!
    Das wurde aber abgelehnt!!!
     
  20. Baumal

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    nö, das ist nicht aufgabe des handwerkers, ohne einen ausführungsplan in händen zu halten...
     
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