OWI wg. Schwarzbau - Höhe gerechtfertigt?

Diskutiere OWI wg. Schwarzbau - Höhe gerechtfertigt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Merkwürdig...merkwürdig....gerade bei der Dachfarbe gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum (wo beginnt rot...wo endet braun.....kann man...

  1. #21 Kerscher, 13.12.2010
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    Ich eben auch nicht und deswegen bin ich auch hier!!!
     
  2. #22 Thomas B, 13.12.2010
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    Schwer zu beurteilen, wenn man die Pläne nicht kennt. Welche Pläne hast Du denn dem Zimmermann übergeben (und dem Maurer natürlich auch)???

    Tatschce ist nunmal, daß die Bauantragspläne keine Ausführungspläne sind. Diese sind dazu da, daß die behörden sich ein Bild über das Geplante machen können und auf dieser Grundlage eine Baugenehmigung erteilen (oder auch nicht).

    Für die Ausführung gibt es sog. Werk- u. Detailpläne. Oder auch nicht....
     
  3. #23 Kerscher, 13.12.2010
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    Ja na gut!!!
    Dann hat sich ja mein Anliegen hier erübrigt und der Fall ist klar!
    Ich danke dir für deine sachlichen und profesionellen Antworten.
     
  4. #24 Kerscher, 13.12.2010
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    Mit solchen Beiträgen kann ich was anfangen!!!
    Danke.

    Das wusste ich nicht, und natürlich hatten die einzelnen Firmen von mir eine Kopie des Eingabeplans erhalten.
     
  5. Baumal

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    eingabepläne und pläne, welche die handwerker
    auf der baustelle zur verrichtung ihrer arbeit benötigen,
    sind zwei paar schuhe....
     
  6. #26 Kerscher, 13.12.2010
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    Ich bedanke mich jetzt ersmal an alle!!!
    Bin zwar jetzt nur um ein kleines Stück schlauer, aber trotzdem danke für das Bemühen mir so einiges zu erklären.
    Vielleicht bin ich doch gut beraten einfach die 8.000€ zu bezahlen und ich hab meine Ruhe.
     
  7. #27 Thomas B, 13.12.2010
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    Glaub' ich Dir!

    Und. Von den fachfirmen/ Fachleuten wäre m.E. sehr wohl nicht zu erwarten, daß sie nach 100stel-Plänen korrekt bauen, sehr wohl aber daß sie informieren, daß sie nach 100stel-Plänen nicht korrekt bauen können und daher Werkpläne zu stellen wären. So ganz würde ich die Vertreter der handwerklichen Zünfte da nicht aus der Verantwortung lassen wollen...ob es rechtlich durchsetzbar ist???
     
  8. mls

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    täusche ich mich, oder sind die bösartig unzulässigen dachpfannen ein provisorium,
    bis zur baufertigstellung sollen brav-geschmäcklerische hirnbeisspfannen
    eingedeckt und die alten (..) verkauft werden .. irgendwas ist da jetzt
    dazwischen gekommen und deshalb sollst du brennen? aha ...
     
  9. #29 Der Bauberater, 13.12.2010
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    Lies mal die BayBO Artikel 79!

    "Mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig"

    Da sind doch 8000 angemessen :D

    Lass die Klage stecken, zeige Dich reumütig, handle mit dem Ordnungsamt noch mal (vielleicht geht noch was) und verbuche es als Lehrgeld.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2010
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    @ Thomas B
    Wieso Bußged, wenn umgedeckt wird? Na, weil der Verstoß nun mal begangen wurde!

    Was mich stutzig macht, ist das nicht sowieso ein Rückbau angeordnet wird. Denn sonst könnte man sich ja seine Designvorstellungen nachträglich "kaufen". Also planwirdrig planen, plankonform beantragen, Bußgeld in die Baukosten einrechnen, planwidrig - aber geschmackskonform - bauen und zahlen.
    Nennt sich anderswo Bakschisch

    Und wenn ich das alles hier so lese, dann klemmt da irgendwo was.
    Wo - ist ohne Kenntnis der "Gegenseite" natürlich schwer zu sagen. Möglich wäre

    Vorsatz, weil ein Antrag auf andere Dachfarbe (grün glasiert?) schon mal abgelehnt wurde.
    Andere "Vorgeschichte"
    Verständnisfehler auf Seiten des TE durch Unkenntnis der Regeln
    Baugebiet mit viel Ärger oder ganz am Anfang - der TE muss nun für ein Exempel herhalten
     
  11. bernix

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    ...Geringfügigkeit?....



    @Fragesteller: Ist der Keller etwas zu hoch geraten?

    Wurde der Messpunkt überprüft?
     
  12. #32 Kerscher, 13.12.2010
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    @Fragesteller: Ist der Keller etwas zu hoch geraten?

    Wurde der Messpunkt überprüft?[/QUOTE]


    Nein, keller ist nicht zu hoch!!!
    Messpunkt wurde auch überprüft.
     
  13. bernix

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    Nein, keller ist nicht zu hoch!!!
    Messpunkt wurde auch überprüft.[/QUOTE]

    ...dann doch zu hoch gemauert?!
    Dachaufbauhöhe nicht berücksichtigt?!
     
  14. #34 Karlheinz, 13.12.2010
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    Also das würde ich mir dann aber schon von meinem Anwalt schriftlich geben lassen, dass Du nach Zahlung der 8.000,- Deine Ruhe hast und nicht trotzdem noch die Dachfarbe und die Höhen ändern musst ... im übrigen würde ich bei solchen Summen dann doch lieber einen Anwalt die Gespräche mit den Behörden führen lassen (oder im Vorfeld einen Architekten, das dürfte jetzt aber zu spät sein).
     
  15. #35 Kerscher, 13.12.2010
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    ...dann doch zu hoch gemauert?!
    Dachaufbauhöhe nicht berücksichtigt?![/QUOTE]
    Also das, obwohl ich keine Ahnung habe, kommt hier woll eher in Frage!!!
    Das hat mir der Zimmerer und auch der Maurer bestätigt das es bezüglich der Dachaufbauhöhe keine Gespräche untereinander gegeben hat.
    Soll heisen der Zimmerer hat gefragt wie hoch gemauert wird und das war es dann auch schon.
    Gedanken über die zulässige Höhe laut BP hat er sich nicht gemacht.
    Das hat er mir auch so bestätigt.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2010
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    Muss er auch nicht - er muss "nur" die Pläne einhalten. Sind die nicht eindeutig und er murkst drauf los oder sind sie eindeutig und er ignoriert sie, ist er am dransten.

    Vielleicht sollte man sich spätestens jetzt, nachdem das erste Kind im Brunnen ersoffen ist, um eine sach- und fachgerechte Ausführungsplanung kümmern, damit diesem Kind nicht weitere folgen - in den Brunnen.

    Die 8T wären schon mal grob die halbe Miete - und ne Haftung gips all inclusiv.
     
  17. #37 Thomas B, 13.12.2010
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    Naja.....nun, da der Rohbau fertig ist, wird er wohl kein Geld mehr in eine "nachträgliche " Werkplanung stecken (jetzt erst rechht nicht?).

    Aber für die weitere Bearbeitung wäre fachlich versierter Beistand schon klug.
    Gespräche mit dem Bauamt WAS man machen kann (Befreiung vom B-Plan möglich?), wenn man nichts machen kann, dann wenigstens ab jetzt baurechtskonform bauen (und auch sonst fachlich korrekt und überwacht). Man sieht was passieren kann, wenn kein Fachmann vor ort ist. Dann wurschtelt halt jeder, wie es ihm gerade gefällt. Der Maurer mauert irgendwie, der Zimmerer zimmert irgendwie usw.

    Ein Klassiker -und das würde mich gerade mal in diesem Falle interessieren- ist auch immer wieder die Türhöhen im Rohbau, die natürlich zu den späteren fertigen Türen passen sollten. da im Bauantrag i.d. R. keine Türhöhe vermerkt ist (wozu auch...), muß sich der BU selbst Gedanken machen....Rohbaumaß abzgl. Fußbodenaufbau...verbleibt...tja....was denn eigentlich 2,00 m-Türen (früher Standard) oder 2,12 m -Türen (heute bevorzugter Standard) usw.....und wie verhält es sich mit Deckendurchbrüchen, Wandschlitzen, installationsrelevanten Rohbaumaßnahmen (z.B. Aussparung für Heizkreisverteuler -bei FB-Heizung-...nur so als Beispiel....

    Thomas
     
  18. #38 ManfredH, 13.12.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Kein Problem: Hammer, Meißel, Vorschlaghammer, Kompressor ...
    Wenn´s gute Firmen sind: Kernbohrer, Steinfräse
    :biggthumpup:
     
  19. bernix

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    ....Muss er nicht....wenn hier einer Fragen solle dann ist es der Rohbauer.

    Der sollte den Zimmermann/Dachdecker fragen wie hoch der Dachaufbau wird...selbst aus den Eingabeplänen hätte man es herausmessen können...(aus meinen jedenfalls...)
     
  20. sniper

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    das zauberwort heißt immer noch METERSTRICH
     
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OWI wg. Schwarzbau - Höhe gerechtfertigt?

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