Keller aus Fertigteilelementen (WU-Beton)

Diskutiere Keller aus Fertigteilelementen (WU-Beton) im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten!! Mir wurde eine (noch zu errichtende) Doppelhaushälfte zum Kauf angeboten. Das Haus würde recht tief im Grundwasser stehen...

  1. #1 JungerBauherr4, 15.12.2010
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    Hallo Experten!!

    Mir wurde eine (noch zu errichtende) Doppelhaushälfte zum Kauf angeboten.
    Das Haus würde recht tief im Grundwasser stehen (Bemessungswasserstand = ca. 1m unter Kellerdecke).
    Ich mache mir nun Sorgen über die Abdichtung des Kellers. Der Keller soll aus Fertigteilelementwänden hergestellt werden. Die Baubeschreibung lautet wie folgt:

    "Der Keller wird als wasserundurchlässige Betonkonstruktion ausgeführt. Grundlage für die Ausführung ist die Richtlinie des DAfStb (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton) für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (Ausgabe November 2003). Die Ausführung erfolgt für die Beanspruchungsklasse 1 gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser und zeitweise anstauendes Sickerwasser. Entsprechende der Richtlinie wir der Grundsatz "Vermeidung von Rissen außer planmäßig abgedichtete Sollrisse" gewählt. Für alle Außenbauteile wird Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach DIN 1045-2 (2001) verwendet. Dabei wird im Regelfall je Doppelhaus eine Wanne ausgebildet. (...) Die Bodenplatte der Wanne wird auf einer Gleitschicht aus Sand mit aufgelegter Noppenfolie oder alternativ auf Betonsauberkeitsschicht mit 2 Lagen PE-Folie in einer Stärke von ca. 25 cm betoniert. Die Wände werden aus Fertigteilelementwänden mit örtlich eingebauter Ortbetonergänzung ausgeführt. Sie haben eine Wandstärke von ca. 30cm. Im Bereich der Fertigteilwandstöße werden entsprechend abgedichtete Sollrissfugen ausgeführt. Die Abdichtung der Fugen erfolgt mit innenliegenden Fugenblechen welche ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis haben. (...) Die Kellerlichtschächte werden in druckwasserdichter Ausführung hergestellt."

    Ein befragter Bausachverständiger hat mir von dieser Kellerbauweise dringend abgeraten, sofern nicht zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen (Bitumenschicht außen) ergriffen werden. Insbesondere meint er, dass die Gefahr besteht, dass der Ortbeton beim Trocknen so stark an Volumen verliert, dass er sich vom Fertigteil löse und Wasser zwischen den Ortbeton und die Außenwand des Fertigteils eindringen (und sich langsam weiter vorarbeiten) könnte. Das hat mich zugegebenermaßen extrem verunsichert. Zumal er meinte, Schäden könnten auch erst deutlich nach Ablauf der Verjährung auftreten und würden dann hohe Sanierungskosten verursachen.

    Der Bauunternehmer meint, ein "Abriss" zwischen Ortbeton und Fertigteil werde nicht entstehen. Sollte wider Erwarten doch ein Abriss auftreten, würde sich das auf jeden Fall innerhalb von 5 Jahren zeigen, da Beton maximal 5 Jahre degressiv austrockne (und schwinde). Auch bezüglich der Fugen müsse man sich keine Sorgen machen. Diese seien durch Fugenbänder der Marke Pentaflex abgedichtet, die mit Kautschuk beschichtet seien und mit dem Ortbeton eine feste Verbindung eingingen.

    Wie seht ihr das?
    Kann man einer solchen Kellerkonstruktion trauen angesichts des Umstandes, dass das Haus in jedem Fall mit den "Füßen im Wasser" steht?

    Herzlichen Dank für euere fachkundigen Anmerkungen!!
     
  2. Eric

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    Ja. Aber wie immer nur dann, wenn die Planung und die Ausführung mangelfrei sind.

    Aussage des sog. Bausachverständigen ist insofern Unfug. Er vergleicht eine mangelhafte WW aus Dreischeibenwänden mit einer WW in koventioneller Bauweise aus Ortbeton ( die auch mangelhaft geplant und/oder ausgeführt sein kann ).

    Im Übrigen: Unter der Bodenplatte Sauberkeitsschicht statt Noppenbahn.

    Doppelhaushälfte mit gemeinsamer WW ist in rechtlicher Hinsicht problematisch und will daher gut überlegt sein > siehe hierzu frühere Beiträge. Hier aber aus Kostengründen wahrscheinlich gewünscht.

    Ordnungsgemäße Planung und Ausschreibung erforderlich. Hierzu einen eigenen Fachplaner beauftragen und nicht den BU einfach " wie immer " machen lassen. Wahrscheinlich ist der Vertragspartner aber ein BT und dem müßten erst Recht im Vertrag genauere Vorgaben durch einen Fachmann vorgegeben werden.

    Wenn es denn unbedingt ein Doppelhaushälfte mit gemeinsamer WW sein soll: An die durchlaufende Schallentkopplung der Haustrennwände, der Bodenplatte und der Kelleraußenwände denken. Pentaflex hat hat hierzu schallentkoppelnde Fugenbänder. Die müssen vereinbart werden. Ansonsten wird " wie immer " gebaut.

    Den Rohbauer hat den Ortbeton zwischen den zweischaligen Wänden so einzubringen, daß keine umlaufenden Fugen entstehen. Ausführung muß also in diesem Punkt - und nicht nur dort - überwacht werden. Aber wie soll das bei einem BT funktionieren. Der macht im Zweifel eh, was er will.

    Hinter dem Bauträgergeschäft steckt der Gedanke, daß alle anfallenden Leistungen in einer Person, dem BT, gebündelt werden und der Erwerber nur noch einen Vertragspartner hat. Kann der BT nichts und hat er auch noch unfähige Subs, wird der Bau zum Trauerspiel. Aus der Nummer kommst Du dann kaum noch raus: Praktisch keine Kündigungsmöglichkeit nach bereits geleisteten Raten wegen des nicht kalkulierbaren Insolvenzrisikos. Rechte der Erwerber für den Fall des Ausstiegs sind vom Gesetzgeber nur völlig unzulänglich abgesichert.

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=42616

    Mit BT würde ich niemals bauen, das sage ich vor dem Hintergrund, daß ich ständig mit diesen Brüdern zu tun habe.
     
  3. #3 TraurigerBauher, 15.12.2010
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    Hi,

    unser GÜ hat mit solchen Teilen gebaut und den Bau extern überwachen lassen (vom Hersteller dieser Teile). Frag doch mal, ob Deiner das auch so machen würde.
     
  4. #4 Skeptiker, 15.12.2010
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    Der Ratschlag des Sachverständigen ist mir nicht nachvollziehbar. Sog. "Weiße Wannen", egal ob aus Halbfertigteilen oder in Ortbeton sind bei sachgerechter Herstellung bewehrte Konstruktionen. Bei unsachgemäßer Ausführung können bei allen Kellerabdichtungs- oder Bauarten Undichtigkeiten entstehen. Mir fallen auch zu allen Ausführungsarten mögliche Fehlerquellen ein.
     
  5. Julius

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    Sog. "Weiße Wannen", egal ob aus Halbfertigteilen oder in Ortbeton, sind bei sachgerechter bewehrter Herstellung bewährte Konstruktionen. ;)
     
  6. #6 Skeptiker, 15.12.2010
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  7. mls

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    bewehrt .. ja.
    bewährt .. nein.

    das fachgerecht geplante (!) und erstellte sandwich mag niemand bezahlen.
    manch einer hat ein interesse daran, sandwiches zu verkaufen.
    manch einer kennt nicht den unterschied zwischen sandwich und steak.
    beste voraussetzungen ..

    die kosten- und leistungsdefizite der sandwichkonstruktionen sind bis zum abwinken durchdekliniert -
    findet sich alles mit der suchefunktion.
     
  8. #8 wasweissich, 15.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn sie nicht bewehrt wären , hätten sie sich nicht bewährt....;)
     
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