Grundstückskauf Vertragsvorbereitung

Diskutiere Grundstückskauf Vertragsvorbereitung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, bin neu hier und werde euch sicherlich noch das ein oder andere Mal belästigen ;) Wir wollen uns gerne ein Baugrundstück kaufe...

  1. #1 mario82, 17.12.2010
    mario82

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    Hallo Leute,

    bin neu hier und werde euch sicherlich noch das ein oder andere Mal belästigen ;)

    Wir wollen uns gerne ein Baugrundstück kaufe und haben mit der OLB soweit alles geklärt.
    Die OLB hat jetzt nun einen Auftrag zur Vertragsvorbereitung angefertigt und ich wollt eigentlich nur die Ihr da mal drüberschaut ob da alles so ok ist.

    Im Großen und Ganzen nichts Wildes nur kennen wir uns damit nicht so wirklich gut aus.

    Ich danke euch schon mal vielmals für eure Mühe!
    Anbei ein Scan der Vertragsvorbereitung.

    [​IMG]


    [​IMG]
     
  2. #2 Baufuchs, 17.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich hätte Bedenken, das so zu unterschreiben.

    Es fehlen Angaben darüber, ob das Grundstück überhaupt erschlossen ist.

    Zu Anliegerkosten steht lediglich, dass diese vom Käufer zu tragen sind, über die Höhe ist nichts ausgesagt.

    Auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung würde ich nicht verzichten.

    Kaufpreisfälligkeit nicht ausschließlich auf ein festes Datum fixieren, sondern auch abhängig davon machen, dass alle zur Durchführung des Vertrages notwendigen Genehmigungen (z.B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde) vorliegen.

    Erklärung über Nichtvorhandensein von Baulasten fehlt.

    Im Grunde geht es dem Makler zunächst darum, seine Provision zu sichern und sicherzustellen, dass ihr nicht mehr "abspringt" und so der Verkäufer auf den Kosten des Vertragsentwurfs "sitzenbleibt".
     
  3. #3 MoRüBe, 17.12.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na, das iss ja ...

    ... ein Herzchen von Makler: 10% Provision (brutto):wow:mauer

    Und dann noch so schön nett verpackt: 2 plus Moms.

    Wie Manfred schon sagte: Anliegerkosten. was ist damit gemeint? Erschließungsbeiträge, Hausanschlußkosten, oder was?

    Dann steht was von Darlehen werden nicht übernommen. Diese Formulierung ist etwas unglücklich. Um es klarzustellen:

    lastenfrei in Abteilung II und III des Grundbuches. Keine Baulasten.
     
  4. #4 Baufuchs, 17.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Am Rande:

    Wobei die Angabe "zuzügl. MwSt" bei Preisangaben gegenüber Verbrauchern eh unzulässig ist, es muss der Endpreis angegeben werden.
     
  5. #5 mario82, 17.12.2010
    mario82

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    Hallo,

    das Grundstück ist unerschlossen, wir haben uns aber bei der Stadt erkundigt und die Erschließungskosten liegen bei ca. 13€ pro qm.

    Die Stadt schreibt aber zu den Erschließungskosten noch das:

    Der Erschließungsbeitrag erfasst nicht die Anschlusskosten des Grundstücks an die öffentliche Kanalisation.

    Was ist damit gemeint? Sind das die Schächte für Regenwasser und Schmutzwasser, die man auf dem Grundstück braucht?

    Lt. Stadt wurde im Vorfeld mit dem Grundstückseigentümer geklärt, dass er
    ein paar Grundstück selbst verkaufen kann, dass macht er jetzt über die OLB, wo wir fündig geworden sind.
    Brauchen wir dann immer noch ein Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde?

    Welche Genehmigungen zur Durchführung des Vertrages braucht man den?

    Thema Alt- bzw. Baulasten:

    Die Grundstücke waren jahrelang Ackerland. Ich glaube nicht das dort dann
    Alt- bzw. Baulasten drauf sind. Was meint Ihr?

    Was sind eigentlich Baulasten? Kurzes Beispiel.

    Den Auflassungsvormerkung werden wir auf alle Fälle nachtragen lassen.

    LG und vielen Dank schon mal :28:

    P.S. Was bedeutet 2 plus Moms?????
     
  6. #6 Thomas B, 17.12.2010
    Thomas B

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  7. #7 mario82, 17.12.2010
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    Baulasten hat sich erledigt, hab mal gegoogelt :)
     
  8. #8 Baufuchs, 17.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorkaufsrecht nach BBauG besteht immer, Verzicht also notwendig.

    Lass dir den Vertragsentwurf zusenden und von einem eigenen (von dir bezahlten) Anwalt auf Fallstricke prüfen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 17.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Baulasten kann man im Allgemeinen nicht googlen!!!

    Zur Prüfung des eigentlichen Vertrags brauchst Du doch eh einen Notar - soll der doch hier auch mal schnell drüberschauen.
     
  10. #10 MoRüBe, 17.12.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Öhöm...

    ... 13 Euro/qm Erschließungskosten, das ist so unglaublich günstig, da würd mich mal interessieren was da drin oder besser, was da nicht drin ist. Klären!! Könnte mir vorstellen, daß es nur die erste Roherschließung ist. Und wenn alles bebaut ist kommt der endgültige Ausbau mit nem netten Beitragsbescheid in fünfstelliger Höhe. Klären! Anschlußkosten für die Kanalisation: das kann von bis sein. Das kann von der erstmaligen Herstellung der Leitungen im Baugebiet bis hin zu wasweißich sein. Oder es sind Anschlußkosten gem. der Satzung des Entsorgers gemeint. Klären!!

    Vorkaufsrecht: jede Kommune hat in Ihrem Hoheitsgebiet ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses Recht darf sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ausüben. Vielleicht sogar hier, um die Erschließung zu sichern, regelt aber der Notar, deswegen ist die Auflassungsvormerkung wichtig.

    Weitere erforderliche Genehmigungen: Finanzamt Unbedenklichkeitsbescheinigung (daß Du die Grunderwerbsteuer gezahlt hast :D ) z.B.
     
  11. #11 Thomas B, 17.12.2010
    Thomas B

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    ...bei uns ca. 40 - 45 EUR/m2!

    Andererseits: hatte vor einiger Zeit (2007?) mal ein Neubaugebiet in der Rhön gesehen (bzw. ein Werbeplakat): EUR 45 / m2 inkl. Erschließung!!!!
     
  12. #12 mario82, 17.12.2010
    mario82

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    Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!!!
    Hab mir das ganze etwas einfacher vorgestellt.
    Erstmal ne Nacht drüber schlafen und Montag paar Sachen klären.

    Schöne Grüße!
     
  13. #13 Baufuchs, 17.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Makler sicher auch...:biggthumpup:
     
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