Erdarbeiten Doppelhaus an Doppelhaus

Diskutiere Erdarbeiten Doppelhaus an Doppelhaus im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin, D.h., daß das Nachbarhaus -anders als ursprünglich geplant- 25 cm höher kommt, somit ihr -bei gleicher Kellerhöhe- tiefer zum Liegen...

  1. Heicor

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    Zu FRage 1: Ja, beide von der gleichen Fa. :(
    zu Frage 2: Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass wir einen niedrigeren Keller nehmen wie der Nachbar (seiner 2,60 unsere dann 2,40). Das Prob ist, wenn wir mit dem Keller weiter raus gehen, wir über das zulässige Höchstmaß des Bebauungsplanes gehen.

    Also wenn beide gleich tief sind, siehst du keine Probleme bzw. teure Unterbauten ect.!?
     
  2. #22 Thomas B, 19.12.2010
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    Ich sehe etwas klarer...immerhin.

    Nun....wenn Architekt und BU beide Häuser errichten, sollten sie eigentlich kaum davon überrascht werden können, daß der nachbar auf einmal etwas höher aus dem Erdreich herauskommt....wurde ja bei denen im Hause geplant. Möglichwerweise ohne auf das -ebenfalls im selben Hause geplante- Nachbarhaus Rücksicht zu nehmen.

    Nun sehe ich die Sache aber etwas anders: Hätte ein externer BU + Architekt das Nachbarhaus verändert (hier: höher), so hätte man Deinem BU keinen Vorwurf machen können....was hätte er dagegen machen sollen/ können?

    Da er aber beide Seiten (ver)plant, ist nun m.E. sein Job DEIN haus so zu bauen wie er es geplant hat. Wie soll (kann) das geschehen?

    1. Keller bleibt auf der geplahnten Höhe, mit der Folge, daß aufwendige Absicherungsmaßnahmen für das Nachbargebäude notwendig wären (die er sicherzustellen und auch zu bezahlen hätte!).

    2. Haus auch etwas anheben. dafür wäre ein neuer Bauantrag mit Antrag auf eine Befreiung v.d. festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Dieser wäre dann eben von dem Dream-Team (BU + A.) zu erstellen und auch zu löhnen.

    Noch eine Frage: Wie konnte das Nachbarhaus denn einfach mal so "angehoben" werden (und den BU derart überraschen)? Viele B-Pläne schreiben z.B. durchgehende Firsthöhen bei DH vor, Traufhöhe oder Firsthöhen. Konnte der Nachbar seine einfach verändern?
    Und: Letztendlich hat der BU den Schwarzen Peter. Niedrigerer Keller: Kostenminderung (zum einen weil er tatsächlich weniger verbaut = geringere Kosten hat), zum anderen weil Euer Nutzwert gemindert wird.

    Es bleibt nur dringend zu externem beistand zu raten. Wir können dies nur bruchstückhaft. Ansonsten wird Dir bei lebendigem Leibe das Fell über die Ohren gezogen...es geht ja schon los....


    neehen hat bzw.
     
  3. Heicor

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    oh, tut mir leid, ich hatte deine FRage falsch verstanden.
    Ich meinte das MEIN A und MEIN BU aus der gleichen Fa. sind.
    Das Nachbarhaus kommt von jemanden ganz anderen.
    Unser BU konnte davon nichts wissen - wir haben es eher aus Zufall erfahren

    Ich wollte mich nur über das WE etwas schlau machen und auch andere Meinungen hören.
    Ich muss erst mal nachfragen, ob es grundsätzliuch möglich ist zu erhöhen. Nicht dass das Bauamt dies eh nicht genehmigt.

    nochmal für mich verständlich:
    Wenn Bodenplatten auf gleicher höhe dürfte es keine Probs geben?
     
  4. #24 MoRüBe, 19.12.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Letztendlich ist es...

    ... völlig wurschtegal von wem die andere DHH kommt. Spätestens wenn man vor Ort sich das Grundstück angesehen hätte, wärs klar gewesen.

    Aber der Archi ist nen Stempel-August und Du hast zuviel AWG-Hormone...:konfusius

    eigener Sachverstand. Da Du den nicht hast, wird Dir nix anderes übrig bleiben, als den einzukaufen.
     
  5. #25 Thomas B, 19.12.2010
    Thomas B

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    Nun....dann hat also der Nachbar anders gebaut als dies ursprünglich geplant war. Auch nicht eben in Ordnung. Das mag nicht so wild sein, wenn man auf der grünen Wiese mit genug Abstand zu allen anderen baut, aber bei einer DH-Bebauung geht so etwas eigentlich nicht.

    Hat der Nachbar eine Baugenehmigung? Hat er Befreiungen beantragt? Gab es Rücksprache Eures A. mit dem Nachbarn, wie der sich so eine einseitige Änderung vorstellt?

    Ja...das war mißverständlich. Dennoch ist es nicht DEIN Architekt, was logisch ist, wenn BU und A. aus einer Firma kommen, oder?

    DAS wäre eigentlich der Job "Deines" Architekten. Daß der darauf noch nicht gekommen ist, ist schon mal ....merkwürdig....

    Das wäre das Normale. Probleme kann es natürlöich immer geben. Dafür aber müßte man die Örtlichkeit und das Baugrundgutachten, das es sicher gibt, kennen. Letztendlich sind jedenfalls bei höhengleicher Gründung die wenigsten Probleme zu erwarten.

    Noch viel Glück

    Thomas
     
  6. Heicor

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    Danke Thomas, für die Hilfestellung.

    Wie gesagt, wir haben es erst gestern erfahren - unser A konnte davon nichts wissen!
    ich werde ihn morgen informieren und er muss alles weitere in die Wege leiten.

    es wird sicherlich eine Lösung geben.

    Nachbar hat nichts beantragt und keinen infomiert!!

    Den Mehraufwand sollte m.E der Nachbar tragen - aber dies ist eine ganz andere Sache.
     
  7. Heicor

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    weitere Ergänzung:

    Nachbar baut und hat die Seite die bei uns angrenzt noch nicht verfüllt.
    Wäre es denkbar in diesen Graben eine "Sicherung" zu uns zu machen!?
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 20.12.2010
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    Ich denke auch, dass hier DRINGEND eigener Sachverstand auf Eurer Seite erforderlich ist.
    Auch dann, wenn ihr das gleiche Gründungsniveau wie der Nachbar einhaltet.

    Wenn Ihr mit Wasser in der Grube rechnet, ist eine Wasserhaltung erforderlich (oder andere, noch teurere Maßnahmen). Die alleine kann aber schon zu Schäden am Nachbarhaus führen.
    Daher sollte vorher schon mal eine Analyse des Nachbarhauses auf Vorschäden (ja - auch wenn es neu ist!!!) erfolgen und dann eine genaue Aufklärung, welche Maßnahmen welche Risiken erzeugen!

    Hat denn mal einer die Auftriebssicherheit berechnet, wenn da "nur" ein Holzhaus draufkommt? Suchbegriff "Schürmannbau" :wow
     
  9. Heicor

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    ja, ich werde mir SAchverstand zukaufen.

    Wer kann da helfen? z.B. Wasserbauing? oder wer?´

    komme aus dem Raum Karlsruhe. Evtl. liest jemand mit, daher gerne eine Mail an mich!!
     
  10. #30 alex2008, 20.12.2010
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