Insolvenz durch möglich. Betrugsfall

Diskutiere Insolvenz durch möglich. Betrugsfall im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Ohne den Firmennamen zu nennen, möchte ich folgendes fragen: angenommen es besteht der Verdacht eines (oder mehreren) Kunden, dass die Insolvent...

  1. leany

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    Ohne den Firmennamen zu nennen, möchte ich folgendes fragen: angenommen es besteht der Verdacht eines (oder mehreren) Kunden, dass die Insolvent eines GÜ's künstlich herbei geführt worden ist, in dem der Geschäftsführer zu tief in die Firmenkasse gegriffen hat. Es ist nur ein Verdacht!

    Was können die Kunden machen. Dürfen bzw. können sie eine Anzeige bei Staatsanwaltschaft erstatten, damit es überprüft wird?

    Was passiert ihnen, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt?

    Was passiert, wenn sich der Verdacht bestätigt und der Geschäftsführer seine für das Geld gebaute Villa los wird. Fließt das Geld mit in die Insolvenzmasse? (In unseren Augen wäre das schon mehr als gerecht und wirklich schön!)

    Grüße
    leany
     
  2. #2 ecobauer, 19.12.2010
    ecobauer

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    Jeder, der persönlich geschädigt ist und auch jeder, der von einem Vorgang Kenntnis erlangt, der von öffentlichem Interesse ist und gegen Recht und Gesetz verstößt, kann Anzeige erstatten.

    Betrug ist in deutschen Landen jedoch aufgrund der Rechtslage sehr schwer nachzuweisen, da hier auf die bewusste Handlung abgestellt wird. Und weiß mal jemandem nach, dass er absichtlich beschissen hat............
    Soweit ich weiß, gibt es das bei keinem anderen Rechtsvorgang!

    Wenn sich da jedoch mehrere Geschädigte mit dem gleichen Vorgang zusammentun, sind die Aussichten des Nachweises schon besser.

    Auch bei nur einem Funken Hoffnung auf Erfolg, würde ich solch einem Zeitgenossen per Gericht das Handwerk legen!
     
  3. leany

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    Ja, aber falls nichts nachgewiesen wird, zahle ich dann irgendwelche Bearbeitungsgebühren/Gerichtskosten/Anwaltskosten etc. ?
     
  4. #4 ecobauer, 19.12.2010
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    Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, zahlt ihr den erstmal.
    Falls es zu einer Verurteilung kommt, zahlt der Verurteilte!
     
  5. #5 Gast943916, 20.12.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Anzeige erstatten wegen "Verdacht auf Betrug" kannst du, habe ich 2x gemacht, gebracht hat es gar nichts....


    Gipser
     
  6. #6 Achim Kaiser, 20.12.2010
    Achim Kaiser

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    @ecobauer

    Vielleicht ;) .... wenn noch was zum zahlen da ist.

    Schon mal versucht nem nackten Mann in die Tasche zu greifen ?

    Getitelt hab ich schon oft ... ins Ofenrohr geschaut allerdings auch manchmal .... zumindest gleich nach dem Urteil ... manchmal sah es früher nach 10 Jahren dann wieder ganz anders aus ;)

    Seit dem neuen Schuldrecht brauchts in den Ofenrohrfällen meistens noch mehr schwarze Farbe zum in den Kamin schreiben ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. leany

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    Die Sache ist doch die, FALLS er doch verurteilt wird und es durch Gericht bestätigt wird, dass das Geld für seine Villa und andere Immobilien aus der Firmenkasse kommt, dann wird er doch hoffentlich die Sachen los oder? Dann gibt es für die Gläubiger etwas mehr zu holen?

    Oder ist das sogar theoretisch nicht möglich?
     
  8. #8 ThomasMD, 20.12.2010
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    Ihm könnte theoretisch gar nichts gehören, sondern alles Eigentum seiner mit ihm in Gütertrennung lebenden Frau sein.
     
  9. #9 Baldbauherr, 20.12.2010
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    Hallo.

    Ist/war es eine GmbH? Die gütergetrennte Ehefrau besitzt die Villa?

    So mancher "Bauunternehmer" kennt da alle Tricks um sich und sein Vermögen "vor" der Insolvenz gegen alles abzusichern.Und wer sagt, dass die immobilien nicht eh noch der Bank gehören? Dann kannst Du seine Karibikreisen nachträglich pfänden.
     
  10. Julius

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    Sicher ist immerhin:
    Dem reinen Anzeigeerstatter entstehen KEINE Verfahrenskosten - egal, wie die Sache ausgeht.
    Und dazu bedarf es auch keines Anwalts.
     
  11. #11 HolzhausWolli, 20.12.2010
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    Der (vorläufige) Insolvenzverwalter wird zunächst einmal eines tun und zwar Masse ermitteln und generieren. Am leichtesten orientiert er sich dabei an allen Geschäftstätigkeiten, Überschreibungen und auch Geldabflüssen innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube 3 Monate), die er anfechten und in der Regel erfolgreich rückabwickeln kann..... auch noch nach Jahren.

    Gerade noch EUR 8.000,- für die getätigte Rechnungsbegleichung aus 2009 eines etwas später insolventen Kunden zurückbezahlt

    Ich weiß nicht wie es in Resteurpa aussieht - aber DAS ist Deutschland. :mauer
     
  12. leany

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    Gerüchtweise habe ich gehört, dass da in die Richtung bereits ein Verfahren laufen soll. Entweder die Villa oder der Grundstück soll dem Geschäftsführer gehören oder sogar beides. Dabei hat er das ganze über die eigene Firma bauen lassen und dann die Insolvenz angemeldet. Die Handwerker und auch die Bauherren blieben auf den Kosten sitzen. So die Gerüchte.

    Ich wollte einfach, falls da was schon läuft die anderen in der Sache unterstützen, aber ohne nachher selbst irgendwelche Probleme oder weitere Kosten zu erhalten.
     
  13. #13 ecobauer, 20.12.2010
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    Dann halt zum Staatsanwalt gehen und sich informieren. In der Zeitung wird es erst auftauchen, wenn die Sache öffentlich interessant wird. Ob das jedoch eintritt oder ob da überhaupt jemand ein Interesse daran hat???????????
    Ach ja, und alle anderen auch gleich mitnehmen. Das könnte den Staatsanwalt motivieren, in der Sache Tempo zu machen!
     
  14. #14 likema33, 20.12.2010
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    Du kannst Anzeige erstatten und abwarten, was passiert. Wenn Du nicht geschädigt oder auch kein Zeuge bist, wirst Du eher nicht herausfinden, wie die Ermittlungen ausgehen.

    Bist Du Zeuge, wird man Deine Aussage aufnehmen.

    Passieren kann erst mal nichts. Ist der Verdacht völlig unbegründet, müsstest Du mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung rechnen.

    Lass Dir in jedem Falle das Aktenzeichen der Polizei/Staatsanwaltschaft geben, damit Dein Anwalt später Akteneinsicht beantragen kann, falls dies nötig wird.

    Für die Anzeige allein brauchst Du keinen Anwalt.
     
  15. salleD

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    So stehts im Gesetz

    § 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.


    Wenn´s dafür soviel Knast gibt, MUSS ein hohes öffentliches Interesse bestehen, entsprechende Täter zu verurteilen.

    Wenn man deine Geschichte so liest, treffen eine Reihe der o.g. "Symptome" auf den "Fall" zu, wenn es denn so sein sollte, wie die Gerüchte sagen.

    Soll heißen, ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt kostet nur Zeit aber kein Geld. Ob und welche Anzeige am Ende des Gesprächs erstattet wird, kann dann entschieden werden.

    SOLLTE die Beweisermittlung in der Strafsache zu Erkenntnissen führen, die nachweisen, dass der GÜ in betrügerischer Absicht Vermögensvorteile erlangt hat, hilft ihm wahrscheinlich auch die "Strohfrau" nichts mehr und die so erlangten Vermögensvorteile könnten der Insolvenzmasse zugeführt werden.

    OT: Wir können ja mal in einem neuen Strang spekulieren, was die Hütte bringt in der ZWangsversteigerung :e_smiley_brille02:


    Zusammenfassend: Raus finden wer die Insolvenzverwaltung erhält und Gespräch mit dem Staatsanwalt führen und dann

    toi toi toi
     
  16. leany

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    Genau das ist es, was mich davon abhält auch selbst da mal mitzumachen. Sollte die Sache für den Typen gut ausgehen, wird er bestimmt seinen Spass daran haben, alle die am Prozess beteiligt waren auch mal anzuzeigen oder so...

    Und dafür habe ich kein Geld, keine Zeit und keine Lust!

    Also würde ich das doch sein lassen. :-(
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2010
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    Mit einer Gegenanzeige musst Du rechnen, wenn Du unbegründet Anzeige erstattest.
    Also z.B. behauptest, die Handwerker wären nicht bezahlt worden, obwohl die ihr Geld bekommen haben.
    Sagst Du aber, ..... und Fa. Meier, Müller & Schulze haben lt deren Angabe kein Geld bekommen, ist das ein Hinweis - mehr nicht.
    So leicht ist das mit der Retourkutsche nicht, wenn Du ehrlich bleibst.
     
  18. Julius

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    Vor einer Gegenanzeige (zumindest wegen Verleumdung) braucht man keine Angst zu haben.
    Denn:
    Und Du sollst es ja der Polizei bzw. dem Staatsanwalt erzählen und nicht dem Lokalredakteur der örtlichen Zeitung.
    Da kann Tratsch am Stammtisch oder beim Einkaufen schon viel problematischer sein!
     
  19. Shoko

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    Oder Tratsch hier im Forum ;).
    Ernsthaft, schildere den Fall nach bestem Wissen und Gewissen bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, wenn du dich an die dir bekannten Fakten hältst und Mutmaßungen nicht als Tatsachen hinstellst, dann kann man dir nichts.
     
  20. #20 MoRüBe, 21.12.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Vorsicht mit solchen Sachen...

    ...

    164 StGB ist da erheblich wirkungsvoller.

    Das ist denn der Schuß, der nach hinten losgeht, wenn man nix handfestes hat:konfusius
     
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