Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt

Diskutiere Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe meiner Baubetreuerin sofort ein Mail geschrieben , die Antwort war ziemlich kurios und hat mich ein wenig geschockt. Folgende Antwort in...

  1. #21 ich1566, 21.12.2010
    ich1566

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    Habe meiner Baubetreuerin sofort ein Mail geschrieben , die Antwort war ziemlich kurios und hat mich ein wenig geschockt.
    Folgende Antwort in Original:

    Hallo Herr xxx,

    das kann nur Herr xxxx klären, da er den Energiepass gefertigt hat und sich mit den Voraussetzungen auskennt.

    Ich habe ihm Ihre Email weitergeleitet. Wenn Sie ihn sehen, sprechen sie ihn ruhig darauf an.

    Er soll sich diesbezüglich direkt mit Herrn xxxx (WFA) in Verbindung setzen.

    Ich denke aber, dass es sich durchaus reparieren lässt.

    Viele Grüße
    xxxxxxxxxxxx
     
  2. #22 ich1566, 21.12.2010
    ich1566

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    Nein anders herum BT von der Dame!
     
  3. cc24

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    Klar lässt sich das reparieren. Indem Herr xxxx Geld in die Hand nimmt.
    ist ja ne schöne Aussage. Als Baubetreuer weiss ich, dass Baugenehmigung und Fördermittel zwei Paar Schuhe sind.

    Energienachweis kann auch jeder lesen.

    Sieht nach Rauswinden aus.

    Gegen die Bewilligungsbehörde wirst Du, wie oft erwähnt, nichts machen können.

    Das Honorar würde ich trotzdem zurückfordern. Tze....

    Der BT hat die Arschkarte ( Darf ich das schreiben ?)

    Und dummerweise ihr. Ihr müsst den an Verhandlungstisch bomben.
    Sonst gibt es nur Verlierer.

    Schönen Gruß
    Stefan Gaese
     
  4. #24 Baufuchs, 21.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ich1566

    Die Gute kassiert und schiebt die Verantwortung für den Antrag, den sie ausgearbeitet hat von sich weg.

    Der Bauträger muss sich zwar um den EnEv Nachweis für seinen Bauantrag kümmern, damit das Haus die baurechtlichen Anforderungen erfüllt.

    Damit, welche Vorrausssetzungen ein Bauvorhaben erfüllen muss, dass es WFA gefördert werden kann, muss sich die Betreuerin auskennen, nicht der BT.

    Frag mal die Betreuerin, ob sie eine Vermögensschadenhaftpflicht hat. Könnte sie evtl. brauchen.
     
  5. cc24

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    @Baufuchs
    Dem ist nichts hinzuzufügen.Sehe ich genauso.
     
  6. salleD

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    ab zum Anwalt!

    und zwar schnell.
    Wenn der Herr xxx das schon klärt mit dem Energieausweis in Verbindung mit der BT kommt von der Dame lässt mich BÖSES erahnen....
     
  7. #27 ich1566, 22.12.2010
    ich1566

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    zum Anwalt? Was meinst du den was da laufen könnte?
     
  8. salleD

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    Ich meine,

    dass da eine Menge Leute keine Ahnung aber eine Menge Geldgier haben. Wie meine Vorredner richtig festgestellt haben, sind die WFB in diesem Punkt eindeutig.
    An dem Energiestandard (ENEV 09 oder KFW 60 alt) ist nicht zu deuteln.
    Die sollen mal ganz schnell nachbessern, und zwar das Haus, und nicht die Berechnung.
     
  9. #29 ich1566, 22.12.2010
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    ja richtig sehe ich ähnlich.Aber ich werde erst einmal abwarten was für ein Lösung vom BT kommt.Er hat ja Zeit bis zum 15.01.20011.Danach werde ich, wenn die Lösung nicht befriedigend ist zum RA gehen!
    Ist halt sch... im moment man sitzt auf heißen Kohlen und weiß nicht was kommt!!
     
  10. cc24

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    Hinweis auf Beraterhaftung. Was dabei rauskommt, kann ich nicht beurteilen. Wäre das Vorhaben noch tragbar, wenn die sich die Gesamtkosten durch Anpassung an enEV2009 erhöhen ?
    Mal ne andere Frage: Was ist mit dem Erstranggläubiger ? Sind die Darlehensverträge abgeschlossen ? Da gibt es i.d.R die Auflage, dass eine Förderzusage beigebracht werden muss. Und habt ihr das Haus im Robau erworben ? Die NRW.BANK zahlt da ja erst nach Bezugsfertigkeit aus und ihr müsst eine Zwischenfinanzierung mit der Bank vereinbart haben ? Dazulässt sich diese die Fördermittel von der NRW.BANK abtreten. Wie funktioniert das alles ?????? Ist ja unrund. Hab ich das richtig verstanden, dass die Baubetreuerin auch die Bankmittel vermittelt hat.

    Morgengruß
    Stefan
     
  11. #31 Baufuchs, 22.12.2010
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    Die Bewilligungbehörde hat nicht dem Bauträger, sondern Dir eine Frist bist zum 15.01.2010 gesetzt. Du bist Antragsteller, der BT hat mit deinem Antrag erst mal nichts zu tun.

    Du musst also an den BT nachweisbar/schriftlich die Forderung richten nachzubessern, mit der Ankündigung, dass Du sonst gezwungen bist von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

    Da Formfehler Anwalts Liebling sind, setzt Du dieses Schreiben am Besten nicht selbst auf, sondern lässt das einen Anwalt machen.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2010
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    Und da Du Zeit bis zum 15.01. hast, muss er Dir die Unterlagen entsprechend eher liefern, denn Du musst die ja noch fristgerecht zur WFA schaffen.
    Andererseits muss die Frist, die Du wem auch immer setzt, angemessen sein.
    Und da von morgen bis zum 03.01. Ruhe herrscht, bei vielen sogar noch länger, kann das ganze sehr spannend werden.
     
  13. #33 ich1566, 22.12.2010
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    Ja das ist schon klar das die Frist mir gesetzt wurde, aber der BT hat natürlich Interesse daran das ich nicht abspringe weil ihm dadurch ein nicht Unerheblicher Finanzieller Schaden entsteht. Das er Kenntnis davon hat ist nachweisbar, er hat sich ja sofort mit dem Sachbearbeiter der WFA in Verbindung gesetzt, hat mir dieser auch bestätigt. Meine Baubetreuerin hat ja auch nachweislich Kenntnis davon und hat dem BT auch davon in Informiert gesetzt.
    Mir ist nicht wohl dabei sofort einen RA einzuschalten, das vergiftet meiner Meinung nach die ganze Geschichte! Ich werde ihm noch Zeit geben bis nach Weinachten, wenn ich bis dahin keinen Vorschlag habe werde ich dahin gehend Aktiv!!

    Ich habe noch ein wenig Luft nach oben , aber will ich einen Höhere Belastung durch einen Umstand den ich nicht zu verantworten habe, ein ganz klares Nein!!

    Finanzierung steht, Grundbucheinträge u.s.w. ist alles schon passiert, Erstranggläubiger ist die Bank.
    Zwischenfinanzierung steht auch, es wir halt nur noch die Förderzusage benötigt.
    Nein Haus ist nicht im Rohbau gekauft.

    Ja die Baubetreuerin hat auch die Bankmittel besorgt, das ist aber alles ok und sieht sehr gut aus!! Gelder sind ja auch schon geflossen von der Bank 30%.
     
  14. Micro

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    "Mir ist nicht wohl dabei sofort einen RA einzuschalten, "

    Ist Dir klar, dass die Gegenseite bereits ihrem Syndikus die Angelegenheit zur Überprüfung übergeben hat, und das Du potentiell wesentliche Vertragsbsestandteile falsch interpretierst und Fristen versäumst ?

    Du solltest die Unterlagen sofort durch einen sachkundigen Fachanwalt prüfen lassen,nur um überhaupt festzustellen, wie gut oder schlecht Du überhaupt dastehst. Die Zeit drängt, da auch viele Leute in diesem Zeitraum im Urlaub sind.

    Ich würde auch nicht wegen ein paar Hunderter Beratungshonorar scheuen (Der Aufwand geht sicher über eine billige Erstberatung hinaus) jemanden auf Deine Seite zu bemühen, um Sicherheit zu bekommen, die Dir niemand in einem Forum bieten kann.

    Der Gang zum Anwalt ist doch nicht gleichbedeutend mit Eskalation....
     
  15. #35 Baufuchs, 22.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ich1566

    Niemand sagt, dass der Anwalt den BT anschreiben soll.

    Der kann dir aber ein Schreiben aufsetzen, was du unter deinem Namen verschickst, mit dem Formfehlerfrei deine Rechte gewahrt werden.
     
  16. #36 ich1566, 22.12.2010
    ich1566

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    ok, was für ein Anwalt wäre anzuraten, Baurecht?
     
  17. #37 Baufuchs, 22.12.2010
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    Ja, den kannst du nehmen.
     
  18. #38 Karlheinz, 22.12.2010
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    Ja supi! Dann brauchst Du erst recht einen Anwalt, damit Du überhaupt durchblickst, wie Deine Situation wirklich aussieht - gegenüber dem BT, der Bauberaterin, der WFA, Deiner Bank. Soooo einfach ist das mit dem Rücktrittsrecht ja auch nicht - es sei denn, es ist glasklar mit allen Beteiligten geregelt, dass sämtliche Verträge rückabgewickelt werden können und Du keine Kosten trägst. Aber das kann Dir dann sicher der Anwalt bestätigen (oder auch nicht).
     
  19. #39 ich1566, 22.12.2010
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    Es ist 1:1 das was die WFA vorschreibt im Notarvertrag! Diesbezüglich mache ich mir weniger Sorgen.
     
  20. cc24

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    Anwalt hin oder her. Das Eine ist das Recht, was Du hast, das Andere, dieses gerichtlich durchzusetzen. Das Geld würde ich mir zunächst sparen. Was Ihr braucht, ist eine geschmeidige Lösung des Problems. Das habt nicht nur ihr, sondern auch der BT, da an der Rücktrittsklausel nicht zu rütteln ist. Nur davon habt ihr nix. Bis es zu einem Gerichtstermin oder Gütetermin kommt, vergeht wertvolle Zeit, die Nerven kostet. Normalerweise setzen sich BT, Baubetreuerin und Architekt/Statiker an den Tisch und lösen den Kram. Und zwar in Kürze. Der BT sollte in der Lage sein, in knapper Zeit den Mehraufwand zu kalkulieren. Und wenn der erfahren genug ist, weiss er auch, wie hoch die Kosten sind und welche Maßnahmen notwendig sind, um auf aktuelle enEV zu kommen. Ihr sitzt alle in einem Boot. Bei der Angelegenheit kann es sonst nur Verlierer geben. Der BT will nicht rückabwickeln und das Haus nochmal verkaufen, ihr wollt nicht Euer Heim unter die Erde bringen.

    Abendgruß
    Stefan
     
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