Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt

Diskutiere Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; ... da an der Rücktrittsklausel nicht zu rütteln ist. Mit solchen Aussagen wäre ich an Deiner Stelle s e h r vorsichtig, es sei denn Du...

  1. #41 Karlheinz, 22.12.2010
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    Mit solchen Aussagen wäre ich an Deiner Stelle s e h r vorsichtig, es sei denn Du kennst die Verträge (und zwar alle, auch den mit der Bank, die schon 30% ausbezahlt hat). Der Rechtsanwalt soll dem TE ja zunächst einmal seine Lage und seine Optionen darlegen - ist ja schön, wenn der TE meint, er kann das selbst beurteilen, ich hoffe ja auch, dass er es richtig sieht, aber Du solltest Leute nicht auch noch ermutigen, keinen Rechtsrat einzuholen.
     
  2. cc24

    cc24

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzmakler
    Ort:
    33106 Paderborn
    Benutzertitelzusatz:
    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Ich kenn die Verträge nicht. Stimmt !! Aber ich kenne die Rücktrittsklausel. Und die ist eben eindeutig. Der Vertragspartner als Verkäufer hat diese Klausel beurkundet und somit alle Kosten für den Fall des Rücktrittes dem anderen Vertragspartner (Kaufpartei) zu erstatten. Was gibt es daran zu deuteln ? Außerdem ermutige ich nicht, keinen Rechtsbeistand zu nehmen, ich wollte nur hinweisen, dass man sich lieber gütlich einigen sollte, als Krawall zu produzieren. Nicht umsonst gibt es Gütetermine bei Gericht oder ein Mediationsverfahren. Ein Gerichtsverfahren ist u.U. langatmig und kostspielig und letztendlich geht VIELLEICHT niemand als Gewinner aus dem Verfahren. (Außer dem Anwalt natürlich). Ist keine Rechtsberatung (darf ich auch nicht) und nur meine PERSÖNLICHE Meinung.
     
  3. #43 Karlheinz, 22.12.2010
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    Also nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin mit Deinem ersten Post vollkommen einverstanden (bis auf den Teil mit dem Anwalt), natürlich sollten sich alle an einen Tisch setzen, um einen Kompromiss zu erzielen.

    Du gehst m.E. zu Unrecht davon aus, dass die Einschaltung eines Anwalts automatisch eine Eskalation der Angelegenheit und/oder ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird. Abgesehen davon, dass ausser dem TE und dem Anwalt zunächst einmal niemand was von dem Anwalt weiss (der Anwalt muss ja nicht nach außen in Erscheinung treten), wird ein guter Anwalt (nicht alle sind gut) den TE so beraten, dass ein gerichtliches Verfahren vermieden wird, wenn das in seinem Interesse ist.

    Und zu der von Dir zitierten Klausel fallen mir spontan mindestens zwei Dinge ein: (a) was passiert, wenn der TE aus seinem Darlehnsvertrag nicht so einfach rauskommt? und (b) kann der BT überhaupt zahlen? Wenn nicht, nützt die beste Vertragsklausel nichts. Die Wirksamkeit solcher Klauseln sollte man natürlich auch immer prüfen - ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass das hier zum Problem werden könnte, aber man weiss ja nie.
     
  4. cc24

    cc24

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzmakler
    Ort:
    33106 Paderborn
    Benutzertitelzusatz:
    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Zitat von mir: ...Das Geld würde ich mir zunächst sparen. Will heißen: Nicht gleich zum Anwalt laufen, sondern erstmal an den Tisch mit allen Beteiligten. Zitat: "Und zwar in Kürze". Kommt da nichts dabei raus, dann zum Anwalt, denn es bleibt nichts anderes übrig. Der Bauträger wird Geld haben, denn ihm gehört ja noch der Rohbau inkl. Grundstück, da eine Eigentumsumschreibung noch nicht erfolgt sein kann. Aus dem Darlehensvertrag kommt er auch raus, da die Auflage:- Beibringung der Förderzusage- nicht erfüllt ist. 30% sind gezahlt. Stimmt. Die können aus Eigenmittel oder aus der Zwischenfinanzierung kommen. Diese Mittel sind i.d.R. variabel. Ist der Darlehensvertrag abgeschlossen und kann wegen fehlender Auszahlungsvoraussetzungen die Darlehen nicht abgerufen werden, fällt u.U. eine Nichtabnahmeentschädigung / Vorfälligkeitsentschädigung an. Genau diese Kosten muß der BT auch übernehmen.
     
  5. cc24

    cc24

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzmakler
    Ort:
    33106 Paderborn
    Benutzertitelzusatz:
    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Allerdings sehe ich in diesem Zusammenhang ein völlig anderes Problem, mit dem ich mich vor einiger Zeit mal beschäftigt habe: Die Rücktrittsklausel gilt für den Fall, dass Fördermittel nicht gewährt werden. Wo steht bsw., dass Fördermittel NICHT in Modell A, sondern in Modell B oder Fördermittel für Bestandsimmobilien bewillgt werden ???
    Die Fördermittelhöhe und die Belastungen daraus unterscheiden sich erheblich. Deshalb lasse ich in den Notarvertrag genau den berechneten Typ schreiben. Wollten die Bauträger allerdings nicht gern so absegnen.
     
  6. #46 Baufuchs, 22.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @cc24

    Der BT kann nicht darauf verweisen, dass ggf. andere Fördermittel bewilligt werden könnten, wenn das Rücktrittsrecht exakt nach Vorgabe WFB Bestimmungen formuliert ist.

    Das heisst es nämlich (auch unter 5.5.3):

    Und vorgesehen ist das jeweils beantragte Modell.

    Deinen Zusatz kann man einsetzen, ist aber überflüssig bei exakter Übernahme der Vorgaben für das Rücktrittsrecht aus den WFB Bestimmungen.
     
  7. cc24

    cc24

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzmakler
    Ort:
    33106 Paderborn
    Benutzertitelzusatz:
    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    @Baufuchs
    Dann muss der BT wissen, welche Fördermittel vorgesehen sind. D.h, er müsste eine Kopie des Fördermittelantrages zur Kenntnis genommen haben. Derjenige, der was behauptet, muss beweisen. Deshalb versuch ich ja die Fördermittelhöhe mit einzubringen.
    Trotzdem gute Idee. Werde demnächst von der verkaufspartei erklären lassen, dass sie der Antrag Bestandsteil ist. Danke.
     
  8. #48 Baufuchs, 22.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das kann der BT wissen, muss er aber nicht.

    Im Falle der Nichbewilligung kommt ein Ablehnungsbescheid der Bewilligungsbehörde, aus dem hervorgeht, dass die beantragten (und damit vorgesehenen) Fördermittel nicht bewilligt werden.

    Das reicht in jedem Fall.

    Bei uns gibt es nur ganz wenige BT´s die überhaupt an Ersterwerber veräussern, die Fördermittel beantragen wollen. Und wenn, dann nur, wenn ein dem BT als zuverlässig bekannter Betreuer den Antrag stellt.

    Will ein Kaufinteressent den Antrag selbst u. ohne professionelle Hilfe stellen wird an den nicht verkauft. Das Risiko der Nichtbewilligung ist den BT´s in solchem Fall viel zu hoch.
     
  9. cc24

    cc24

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Finanzmakler
    Ort:
    33106 Paderborn
    Benutzertitelzusatz:
    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Das ist sehr löblich. Leider gibt es bei uns in der Gegend ne Menge Leute, die "nebenbei" mal eben Anträge für die Kunden stellen. Den Bauträgern ist das egal. Hatte zum Glück auch noch keinen Fall der Rückabwicklung. Ein Fall drohte, da der Kunde (selbstständiger Steuerberater) laut meiner Berechnung in Modell A beantragt wird. Bewilligungsbehörde hatte den in "B" gesehen, da sie m.M. abzugsfähige Beträge nicht berücksichtigen wollten. Rücktrittsrecht wurde vereinbart und wir diskutierten, ob dies möglich sei, da ja eine andere Förderung ( kein Starterdarlehen / höhere Zinsen) gegeben wird. Nach meinem Telefonat mit Herrn Rankenhohn ( Du wirst wissen, wer gemeint ist) war das Thema vom Tisch und Kunde wieder in Modell A. Da kam ich wegen des Rücktritts in´s Schleudern. Auch wenn die Klausel rechtlich ok ist, schadet es m.E. nichts, wenn BT Kopie zur Kenntnis bestätigt.
     
  10. #50 ich1566, 23.12.2010
    ich1566

    ich1566

    Dabei seit:
    20.12.2010
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    Castrop-rauxel
    Neuigkeiten

    Hallo,
    habe gestern ein Mail meiner Baubetreuerin bekommen.
    Darin teilte sie mir mit das der BT das Haus -KfW-60-Standard nach EnEV 2007- bauen wird, so das ich die Fördermittel erhalte.Der BT hat sich gestern noch einmal mit dem Sachbearbeiter der WFA in Verbindung gesetzt um noch einiges Abzuklären.Und das Wichtigste ohne höhere Kosten für mich!
    Ich melde mich wen es was neues gibt!
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Jetzt gibt´s die 4m2 Solaranlage auf´s Dach. :mega_lol:

    Aber im Ernst, das ist die beste Lösung. Hatte ich oben ja bereits angedeutet. Ob da beispielsweise 8cm Dämmung oder 12cm auf die Wand kommen, spielt genau betrachtet kaum eine Rolle. Die Mehrkosten sind überschaubar. Dann noch da ein bischen gefeilt, dort ein bischen gefeilt, und schon passt´s wieder.

    Jetzt muss man nur darauf achten, dass er diese Mehrkosten an anderer Stelle nicht einspart.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wfa förderung antrag hilfe

Die Seite wird geladen...

Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt - Ähnliche Themen

  1. Hilfe, was ist das für eine riesen Einzelleitung?

    Hilfe, was ist das für eine riesen Einzelleitung?: Hallo, Ich habe ein Haus Bj. 2006 gekauft. In der Garage hing die ganze Zeit ein dickes Erdkabel von der Decke. Ich dachte mir das es für...
  2. Hilfe zu Feuchte im Dachausbau bei Kamin

    Hilfe zu Feuchte im Dachausbau bei Kamin: Hallo! Ich möchte mich wegen eines Problems an dieses Forum wenden, das mich nun schon seit einem Jahr beschäftigt und etwas ratlos macht: In...
  3. Benötige dringend Hilfe! Unangenehmer Geruch in meinem Zimmer

    Benötige dringend Hilfe! Unangenehmer Geruch in meinem Zimmer: Hallo zusammen, seit einigen Wochen habe ich einen merkwürdigen Geruch in meinem Zimmer bemerkt, der mit der Zeit immer intensiver wurde. Unter...
  4. Wasserglas und geschliffener Estrich // bitte um Hilfe

    Wasserglas und geschliffener Estrich // bitte um Hilfe: Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich bin etwas verzweifelt. Wir haben einen mit Wasserglas behandelten geschliffenen...
  5. Bauantrag abgelehnt - Wie gehts weiter? HILFE!

    Bauantrag abgelehnt - Wie gehts weiter? HILFE!: Hallo Forum, der von unserem Archi erstellte Bauantrag ist abgelehnt worden. :-( Begründung: "Das von Ihnen geplante Wohngebäude hat jedoch...