Eigenleistung beim Festpreisvertrag

Diskutiere Eigenleistung beim Festpreisvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe einen Keller bauen lassen und der Kellerbauer hat dafür einen Festpreis gemacht. Nun hatte ich ein paar Arbeiten, doch in Eigenleistung...

  1. #1 Zahlemann, 22.12.2010
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    Ich habe einen Keller bauen lassen und der Kellerbauer hat dafür einen Festpreis gemacht.
    Nun hatte ich ein paar Arbeiten, doch in Eigenleistung gemacht, weil der Kellerbauer nicht aus der Hüfte gekommen ist und die Hausfirma schon liefern wollte. :hammer:

    Wie ist das rechtlich. Muss ich auch Arbeiten dem Kellerbauer bezahlen, auch wenn er sie gar nicht gemacht hat?:mauer

    Wie ist das mit Arbeiten die im Festpreis drin waren, welche ich dann doch nicht machenlassen hatte?

    Stichwort. Entwässerung unter der Bodenplatte war im Festpreis.
    Entwässerung durch die Kellerwand kostet Aufpreis.
    Nun soll ich beides bezahlen obwohl ich nur durch die Kellerwand das Abwasser leite.

    Danke schon mal im voraus.
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    na ich denke, dein Benutzername hat seinen Grund.

    Solltest du im Vorfeld nicht mit ihm geredet haben oder sonstige wichtige Gründe vorzubringen haben, denke ich als Laie - zahlen und fröhlich sein
     
  3. #3 Karlheinz, 22.12.2010
    Karlheinz

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    Was würdest Du denn machen, wenn jemand bei Dir einen Schrank zum Festpreis bestellt und später weniger bezahlen will, weil er die Einlegeböden schon mal selbst organisiert hat?
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Ohne den Vertrag zu kennen, gibts keine genau Antwort.

    Festpreis hört sich schon mal schlecht für dich an.
     
  5. Yilmaz

    Yilmaz

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    Mfg.
     
  6. #6 Zahlemann, 22.12.2010
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    Benutzernahme … mir ist auf die schnelle nichts anderes eingefallen.

    Im Vertrag steht leider nichts dazu.
    Keine Regelung hinsichtlich einer nicht in Anspruch genommenen Leistung.
    Deswegen frag ich ja.

    Danke schon mal …
     
  7. #7 wasweissich, 22.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    festpreis ist in der regel fest .
    sonst würde er anders heissen

    aber dann ist er auch fest , wenn die entwässerung anders verlegt wird...

    hiesse für mich : eigenleistung von der backe putzen , und aufpreis für andere leitungsführung auch..
     
  8. #8 Zahlemann, 22.12.2010
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    Aber hätte er dann nicht beide Entwässerungen legen wüssen. ??

    Eigentlich schon ... auch wenn die andere nicht genutzt wird.
     
  9. #9 wasweissich, 22.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du dann beide bezahlen wolltest ...

    im festpreis wäre bei mir nur eine drin:hammer:
     
  10. #10 Zahlemann, 23.12.2010
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    Frage.
    Wie wäre es mit Leistungen zusammengefasst in einem Angebotspreis.
    Ich würde in Absprache mit dem Auftragnehmer etwas selbst erledigen.
    Müsste ich diese Leitung dann später doch noch bezahlen.
    Ist das dann auch wie beim Festpreis???

    Danke schon mal ...
     
  11. #11 Baufuchs, 23.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Festpreis heisst "fest für die in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen".

    Werden zusätzliche Leistungen oder Änderung von Leistungen gewünscht, die einen Mehraufwand für den AN bedeuten, sind diese zu vergüten.

    Warum Leitungsführung durch Wand teurer sein soll als durch die Bodenplatte, erschliesst sich mir nicht wirklich.

    Wnn AN sagt "Aufpreis", bedeutet dies in der Regel Aufpreis gegenüber der vertraglich vereinbarten Ausführung.

    Entfall von Leistungen behandelt der AN als Teilkündigung, d.h. er erhebt Anspruch auf die für das Entfallgewerk vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
     
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Eigenleistung beim Festpreisvertrag

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