Begründete Verzögerung des Einzugstermins?

Diskutiere Begründete Verzögerung des Einzugstermins? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich weis nicht ob ich hier ganz richtig bin mit meiner Frage. Es geht um folgendes: Unser Architekt hat uns vor kurzem...

  1. AdiLen

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    Hallo zusammen,

    ich weis nicht ob ich hier ganz richtig bin mit meiner Frage.

    Es geht um folgendes:

    Unser Architekt hat uns vor kurzem geschrieben, dass sich die Fertigstellung/Einzug verzögern kann, da innerhalb der letzten vier Wochen die Temperaturen zu niedrig waren um den Bau fortzusetzen. Auch für den Januar hat er uns indirekt deutlich gemacht, dass wir nicht davon ausgehen können das "normales" Arbeiten möglich ist.

    Trotzdem wurden im besagten Zeitraum Arbeiten durch geführt(z.B. Innenputz wurde aufgetragen)

    Will sich der BT/Architekt nur ein Zeitpolster verschaffen?

    Als weitere Info: Die andere DHH wurde später verkauft. Der Einzugstermin wurde dort 1,5 Monate nach unserem datiert. Die Arbeiten werden aber z.Zeit parallel in beiden Häusern ausgeführt.

    Habe so das Gefühl, dass es für beide DHH den gleichen Einzugstermin geben wird, was für uns bedeutet das wir erst wesentlich später einziehen können.

    Lieg ich richtig wenn ich davon ausgehe das der BT die Gewerke nicht 2 mal anrücken lassen will?

    Vielen Dank für eure Kommentare und Anregungen.
     
  2. #2 alfredino, 27.12.2010
    alfredino

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    Bist du ernsthaft der Meinung, dass die frostigen Temperaturen und derzeitigen Witterungsverhältnisse - die es nunmal vor allem in den Wintermonaten gibt - deinen Neubau nicht beeinflussen...:wow

    Mir persönlich leuchtet es durchaus ein, dass bei bestimmten Arbeiten um die 0°C nicht 'normal' gearbeitet werden kann! Je kälter es wird, desto höher ist natürlich auch der Aufwand bei den auszuführenden Arbeiten. Ob das dann auch noch wirtschaftlich ist, entscheidet eben dein BT/Architekt... :konfusius
     
  3. AdiLen

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    Das leuchtet mir schon ein. Aber im Nachbarhaus hat er schon vor 3 Wochen innen Verputzt. Und bei uns war es erst 2 Wochen später soweit. Das kann es doch auch nicht sein oder? Dann hätte vor Weihnachten wenigstens der Estrich gemacht werden können.
     
  4. #4 bonsai197, 27.12.2010
    bonsai197

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    wenn ihr den Einzugstermin schriftlich vom BT bestätigt habt dann muss er sich auch daran halten!
     
  5. #5 fmjuchi, 27.12.2010
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    Hi,

    parallel wird sicherlich nicht gearbeitet, die zweite DHH wird eben kurz nach eurer fertig gestellt.

    Fast alle Bauträgerverträge enthalten Klauseln, die es ermöglichen, den Termin etwas nach hinten zu schieben.

    Sicherlich hat der BT auch so kalkuliert, dass die Gewerke in der anderen DHH direkt im Anschluss gemacht werden können.

    lg fm
     
  6. #6 rainerS.punkt, 27.12.2010
    rainerS.punkt

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    "Einzugstermin" ist sicher kein Wort, das im Bauvertrag steht. Was hat der BT mit dem Umzug zu tun?

    Und selbstverständlich kann es äußere Einflüsse geben, die den Bau ohne Verschulden des BT verzögern. Wenn es das korrekt anzeigt, dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen. Ich nehme nicht an, dass "Fertigstellung zum xx.xx. egal was passiert" im Vertrag vereinbart ist.
     
  7. #7 Baufuchs, 27.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Egal was passiert" ist sicher nicht vereinbart/geschuldet.

    Aber wenn VOB/B Grundlage ist:

    aus §6:

     
  8. AdiLen

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    Was vertraglich geregelt ist, ist das eine.

    Wir haben als erste gekauft und die andere DHH hatte lange noch keinen Käufer.

    Natürlich zieht der BT den Rohbau der anderen DHH parallel mit hoch. Ist ja auch sein gutes Recht. Er kann auch die andere DHH fertigstellen.

    Meine Frage geht nur dahin: Wieso nennt er den anderen Käufern einen Einzugstermin der ca. 1,5 Monate nach unserem liegt, wenn doch alles parallel hochgezogen wird bzw. diverse Gewerk erst in der DHH unserer Nachbarn arbeiten und dann bei uns?

    Unser "Bezugstermin" wird wohl nicht zu halten sein. Der unserer Nachbarn wird auch für uns realistischer sein.

    Ich vermisse halt vom BT das ernsthafte Bemühen unseren Termin einzuhalten. Wären diverse Arbeiten zuerst bei uns ausgeführt dann hätte über die Tage z.B. der Estrich trocken können.

    @Baufuchs
    Der BT hat uns anhand von Messdaten der Wetterstation Minustemperaturen für einen längern Zeitraum nachgewiesen um für sich auf der sicheren Seite zu sein.
     
  9. #9 Baufuchs, 27.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann klär uns mal auf:

    1.) Ist es wirklich ein Bauträger? Oder gehört euch das Grundstück und ein GU oder GÜ baut für euch auf diesem Grundstück?
    2.) Ist es ein Vertrag nach BGB oder VOB ?
    3.) Ist im Vertrag schriftlich ein Fertigstellunsgtermin vereinbart?

    Zur Abgrenzung BT/GU/GÜ mal hier lesen.
     
  10. AdiLen

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    1. Es ist ein BT

    2. Vertrag nach VOB

    3. Die bezugsfeerige ERstellung hat zu erfolgen bis spätestens zum XXX. Dieser Termin verschiebt sich, wenn durch witterungsbedingte oder durch ähnliche, von ihm nicht zu vertretende Umstände die Fertigstellung vorübergehend unmöglich ist.
     
  11. #11 Thomas B, 28.12.2010
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    Prima! Quasi ein Freifahrtschein. Ab wann geht es witterungsbedingt nicht? Schwer zu sagen. Jetzt gingen Rohbauarbeiten z.B. nicht. Stünde der Rohbau (mit Dach drauf und Fenstern drin) schon, spo könnten sehr wohl Installationsarbeiten im trockenen und evtl. sogar beheizten Haus durchgeführt werden......das ist wachsweich formuliert. Letztendlich würde gar die Aussicht auf schlechtes Wetter (wenn es z.B. morgen o. übermorgen regnen soll) den Bau verzögern können, da dann kein Außenputz möglich wäre.....

    Schaut daß Ihr den Bau fertig bekommt und verschwendet keine Gedanken mehr an irgendeinen Fertigstellungstermin. Ich denke, daß dieses Thema mit der o.g. Formulierung so ziemlich hinfällig sein dürfte.

    Thomas
     
  12. #12 RMartin, 28.12.2010
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    Da hat sich der BT ja durch den dritten von Dir aufgeführten Absatz abgesichert.

    Aber mal ehrlich; um den absoluten Einzugstermin geht es Dir doch gar nicht - Dir geht es nur darum, dass Du vor Deinen Nachbarn im Haus bist?!
     
  13. AdiLen

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    Das ich vor meinen Nachbarn rein will halte ich für legitim.

    Der BT versucht den Ausfall der durch das schlechte Wetter eingetreten ist durch Mehrarbeit wieder rein zu holen bzw. teilweise zu kompensieren.

    Aber mal ehrlich an alle mitlesenden BT's: Wer läst Gewerke für 2 DHH 2mal antanzen wenn die es auch direkt zusammen machen können?

    Wie schätzt ihr den den weiteren zeitlichen Ablauf ein?
    Estrich müsste jetzt rein. Putz und Dämmung von aussen fehlen auch noch.
    Wie sieht es den mit denHausanschlüssen aus? Können diese bei den aktuellen Temperaturen um die 0 Grad verlegt und angeschlossen werden?
     
  14. #14 Thomas B, 28.12.2010
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    Also wohl ein Haus mit WDVS (Außendämmung). Da könnte es innen i.A. knackig frisch werden....das mögen wasserbefüllte Leitungen gar nicht gerne. Daher dürften Installationsarbeiten derzeit eher schwierig sein.

    Bei uns geht da derzeit nichts. Der Boden ist pickelhart gefroren.....

    Thomas
     
  15. AdiLen

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    Das mit den Anschlüssen hab ich mir schon fast gedacht.

    Bezugsfertigkeit ist "noch" für Mitte/Ende März angegeben. Ob das zu halten ist wir werden sehen.
     
  16. #16 Thomas B, 28.12.2010
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    ...wenn dieser Winter so wird wie der letzte: dann nein! Letzten Winter gingen meine Baustellen ab Ende Februar weiter...und auch das nur mit Magenschmerzen....

    Aber als Wetterfrosch werde ich mir hier nicht versuchen
     
  17. #17 RMartin, 29.12.2010
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    In einem anderen Thema habe ich das Gleiche was ich nun folgend schreibe schonmal geschrieben:

    Meine Meinung ist im Häuslebau, dass es nicht sooooo unendlich wichtig ist ob das Haus nun 1-2 Monate vorher oder später fertig wird. Klar, der Bauherr muss dann entspr. seine andere Wohnung länger vorhalten; aber dies sind/ sollten erschwingbare Zusatzkosten sein, die man bei der Finanzierungsplanung einrechnen sollte.
    Viiieeel wichtiger ist, dass die Firmen ihre Arbeit qualitativ gut machen; wenn dem so ist, dann wäre ein 1-2 monatiger Zeitverzug das Letzte weswegen ich Riesenknatsch machen würde.

    Ist doch keine Produktionsstätte oder sonst was wo jeder Tag Verzug Hunderttausende oder gar Millionen kostet.

    Und wann Dein Nachbar einzieht hat Dir erstmal primär vollkommen egal zu sein. Da hast Du nix mit zu tun.
     
  18. #18 HolzhausWolli, 29.12.2010
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    Ganz unberücksichtgt sollte man auch nicht lassen, daß auch der BT ein Interesse am schnellen Termin für die Bezugsfertigkeit hat, weil der Bau dann erst abgerechnet werden kann. Auch Abschlagszahlungen bis dahin können dann für ihn -ebenfalls witterungsbedingt- nicht erhoben werden.

    Daß er die Manpower seiner NU´s für andere BV´s benötigt ist eher ein Sommerkriterium, weil im Winter die allermeisten Projekte die gleiche Wetterprobleme haben. Ganz ausschließen kann man das zwar nicht, aber man sollte es auch nicht immer pauschal unterstellen.

    So sehe ich das auch.
     
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Begründete Verzögerung des Einzugstermins?

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