Grundstückkauf

Diskutiere Grundstückkauf im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte in 2 Wochen unser Grundstück erwerben, meine Frage dazu, ich bin glücklich verheiratet, ich bezahle das Grundstück komplett von...

  1. #1 tobi2503, 30.12.2010
    tobi2503

    tobi2503

    Dabei seit:
    16.04.2008
    Beiträge:
    336
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    industriemeister
    Ort:
    Bahlingrn
    Hallo,
    ich möchte in 2 Wochen unser Grundstück erwerben, meine Frage dazu, ich bin glücklich verheiratet, ich bezahle das Grundstück komplett von meinem Eigenkapital. Sollte ich dann nur beim Notar erscheinen und es auf mich eintragen lassen oder ist das bei einer Scheidung ( man weis ja wirklich nie) egal, wir eh alles geteilt.
    Hoffe, das ist nicht zu seltsam, aber lieber vorher absichern wie hinterher das große Erwachen..
    Danke
     
  2. Barny

    Barny

    Dabei seit:
    01.04.2010
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Österreich-Süden
    ohne rechtliches Fachwissen: bei einer scheidung wird soweit mir bekannt ist sämtliches Vermögen dass in/während der Ehe eingebracht wurde geteilt.
     
  3. wall

    wall

    Dabei seit:
    18.10.2010
    Beiträge:
    588
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Werbung
    Ort:
    Hamburg
    Wann war denn das EK vorhanden? Vor der Ehe? Dann ist es deins.

    Aber was macht ihr dann mit dem Haus, das wahrscheinlich gebaut wird? Das gehört dann beiden? Irgendwie eine seltsame Konstellation. Frauen mögen so was auch nicht, das ist dann gern der Anfang vom Ende ...
     
  4. #4 TraurigerBauher, 30.12.2010
    TraurigerBauher

    TraurigerBauher

    Dabei seit:
    14.03.2010
    Beiträge:
    273
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Norddeutschland
    Hallo,

    wenn Du das EK schon vor Deiner Hochzeit hattest, dann ist es Deins, und dann könntest Du das Grundstück alleine kaufen.

    Wenn aber nicht das komplette EK schon vor der Hochzeit vorhanden war, dann wirds kompliziert.

    Die Standardkonstruktion bei einer Ehe ist die Zugewinngemeinschaft, das heißt, dass alles, was nach der Hochzeit dazukam, beiden gehört.
     
  5. Gast

    Gast Gast

    meine Empfehlung:
    vor dem Kauf Gütertrennung (notariell) vereinbaren, dann gibt es später auch keine Probleme.
    Hat nichts mit Vertrauen in den Partner zu tun, es wäre eine klare Richtlinie wer was nach dem Fall der Fälle bekommt, und erspart viel Kosten bei einer Scheidung
     
  6. #6 musiker, 30.12.2010
    musiker

    musiker

    Dabei seit:
    13.11.2009
    Beiträge:
    197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rhein-Neckar-Raum
    Zusatzfrage:
    Angenommen, das Eigentkapital war schon vor der Ehe da. Ist es dann (für den Scheidungsfall) nicht egal, ob das Grundstück auf beide eingetragen wird oder nicht?

    Außer an den Scheidungsfall sollte man auch an den Todesfall denken. Wenn das Haus / Grundstück nur auf einen eingetragen ist, gehört beim Tod dieses Partners das Haus nur zur Hälfte dem anderen Partner und zur anderen Hälfte den Kindern (kann man natürlich testamentarisch anders regeln), spielt aber auch bei der Erbschaftssteuer eine Rolle, wenn noch mehr Vermögen da ist.
     
  7. #7 HolzhausWolli, 30.12.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Aber auch nur, wenn der Richter das auch so sieht, nach dem die Verflossene die "plötzlich" doch irgendwie ungerechte Verteilung (vorsorglich) anfechtet. :bounce:
     
  8. #8 ballycoolin, 30.12.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Nein, das gehört dann auch allein ihm, Frau darf nur beim Schulden abzahlen helfen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 30.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja und - wer zwingt sie dazu???
    Zu so einer "Konstellation" gehören immer zwei.

    Ausserdem gibts dafür auch andere Gründe als Scheidungsvorsorge. Und da gilt dann der, der im Grundbuch steht. Und das trennt nicht nach Grundstück und Haus, weil - Haus alleine geht nicht. Das nennt sich dann Luftschloß.
     
  10. #10 Volker E, 30.12.2010
    Volker E

    Volker E

    Dabei seit:
    06.01.2008
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Neuwied
    meine Empfehlung:

    Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und beraten lassen.
    Entgegen landläufiger Meinung ist eine solche Erstberatung von den Kosten her überschaubar. Sicherheitshalber sollte man die Kostenfrage vor der Beratung ansprechen und ggf. ein Pauschalhonorar vereinbaren.

    Die gestellte Frage betrifft hauptsächlich den sog. Zugewinnausgleich. Hier hat sich in jüngster Zeit so viel geändert, dass es selbst einem Rechtsanwalt, der nicht schwerpunktmäßig als Familienrechtler tätig ist, unmöglich ist, ohne vorherige Recherche umfassend Auskunft zu geben.

    Dementsprechend ist es ganz und gar nicht verwunderlich, dass die bisherigen Antworten - abgesehen von der Antwort Ralf Dühlmeyer`s - einiges an Halbwissen enthalten, aber die Sache nicht ganz treffen.

    Ich muß mich daher schon wundern, dass eine solche Frage ausgerechnet in einem Bauexpertenforum gestellt wird.

    Gruß Volker E
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hier schlagen noch ganz andere Fragen auf. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 tobi2503, 30.12.2010
    tobi2503

    tobi2503

    Dabei seit:
    16.04.2008
    Beiträge:
    336
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    industriemeister
    Ort:
    Bahlingrn
    Hallo,
    naja, ich hätte nicht gedacht, das es so " kompliziert" ist, ich wollte einfach mal die Meinungen abfragen.
    Danke vielmals, ich werde mal in nem Anwaltsforum rumstöbern
    Guten Rutsch
     
  13. #13 ecobauer, 30.12.2010
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Geht auch. Heißt dann Erbbaurecht zum Bleistift! :28:
     
  14. Barny

    Barny

    Dabei seit:
    01.04.2010
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Österreich-Süden
    also auch wenn das EK schon vor der Ehe vorhanden war wird es im Zweifel schwer sein das wirklich klar zu beweisen bzw. kann auch der Einwand kommen dass dieses EK nur durch vorheriges Zusammenleben bereits erarbeitet wurde denn soweit ich weiß gilt auch eine mehrjährige Beziehung in solchen Fällen als Ehe - also auch wenn man vor der Ehe schon 6 oder mehr Jahre zusammenlebt wird das als Gemeinschaftlich angesehen (soviel zu meinem Halbwissen und alles in AUT - die 6 Jahre sind fiktiv)
     
Thema:

Grundstückkauf

Die Seite wird geladen...

Grundstückkauf - Ähnliche Themen

  1. Grundstückkauf ohne Baugenehmigung

    Grundstückkauf ohne Baugenehmigung: Hallo zusammen, ich habe mich gerade hier als Neuling angemeldet. Mir wurde ein Grundstück in Hamburg angeboten und es besteht lediglich ein...
  2. Grundstückkauf - Eure Meinung

    Grundstückkauf - Eure Meinung: Hallo, wir haben vor in ca .4-5 Jahren zu bauen. Nun haben wir zufällig ein Angebot von einer Bekannten von einem Grundstück bekommen, da Sie...
  3. Grundstückkauf/Hausbau

    Grundstückkauf/Hausbau: Hallo zusammen! Ich möchte mir ein vorreserviertes Grundstück kaufen und nach dem Winter(März,April) mit dem Bau beginnen. Das Grundstück...
  4. Grundstückkauf, Bauantrag und Grunderwerbssteuer

    Grundstückkauf, Bauantrag und Grunderwerbssteuer: Hallo, passt nich perfekt ins Unterforum, aber ich habe nichts passenderes gefunden. Ich habe letzte Woche den Kaufvertrag für ein...
  5. Kosten Grundstückkauf

    Kosten Grundstückkauf: Hallo Wir möchten ein Grundtück kaufen. Welche kosten kommen auf mich zu, Grunderwegsteuer Notar usw. Wie genau werden die kosten...