GÜ bestreitet Mängel

Diskutiere GÜ bestreitet Mängel im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser GÜ bestreitet oder beschwichtigt Mängel im Trockenbau und beim Innenputz! Die Art der Mängelbeseitigung würde ich als billig und...

  1. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Hallo,

    unser GÜ bestreitet oder beschwichtigt Mängel im Trockenbau und beim Innenputz! Die Art der Mängelbeseitigung würde ich als billig und als nicht fachgerecht beurteilen.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor?

    Erst zum RA und dann Gutachten oder
    Erst Gutachten dann RA und GÜ zur nachbesserung auffordern?

    Danke für Eure Antworten.
    Grüße
     
  2. #2 MoRüBe, 02.01.2011
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Was sagt...

    ... Dein Vertrag?

    Üblich ist, daß man bei Streiterein um Mängel sich einen ÖbuvSV holt. Und wer verliert, bezahlt.
     
  3. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Der Vertrag sagt dazu nichts.
    Ist nach BGB.
    Die Bauleistung habe ich bereits abgenommen bevor die Mängel auftraten.

    Mängel:
    -Putzrisse bis 2mm und viele kleinere Risse in den Ecken und an den Deckenauflagern

    -Leckagen in der Dampfbremse. (Werden vom GÜ auf die Leerohre geschoben).

    -Trockenbau reißt an allen Mauerwerksanschlüssen ab.

    Grüße
     
  4. #4 RMartin, 03.01.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Also hat der GÜ die Mängel schon mal versucht zu beseitigen!?

    Was war hier nicht fachgerecht? Die Ausführung oder was im Detail getan wurde um den Mangel zu beseitigen? Wenn zweiteres, dann verstehe ich nicht warum das erst nach Ausführung auffällt?!
    Bevor ich eine Firma einen Mangel beseitigen lasse, dann bitte ich doch um Aufklärung was die Firma im Detail vorhat zu tun. Ist das dann Unsinn oder nur Flickschusterei, lehne ich es ab und fordere zu fachgerechtem Vorschlag auf.

    Somit erneut offiziell schriftlich anzeigen (wenn nicht schon getan) und wenn dann offiziell vom GÜ Unsinn zurückkommt, dann entspr. weiter verfahren (siehe Morübe).
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Und wo ist da der Mangel?
     
  6. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Der Trockenbau reißt nicht geregelt ab.
    D.h. Zichzackfuge.
    Der GÜ sagt der Trockenbau wäre für das verschließen mit Acryl vorgerichtet gewesen und die Fugen wären mit Spachtelmasse verschlossen worden.
    Der GÜ bietet an die Fugen fachgerecht herzusstellen.
    Von neu streichen schreibt er nichts.

    Grüße
     
  7. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Mängelanzeige liegt schriftlich vor.
    Der GÜ befindet sich bereits in der Nachfrist.
    Die Aufforderung die Mängelbeseitigung schriftlich zu beschreiben ist der GÜ jetzt nachgekommen.
    Leider streitet er einige Mängel ab und bei anderen habe ich die Befürchtung
    dass nur Mist ausgeführt wird.

    Grüße
     
  8. tieto

    tieto

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    348
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pharmakant
    Ort:
    Sachsen-Anhalt
    Benutzertitelzusatz:
    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Na das ist aber ein ganz schechter Ratschlag. Ich würde mich hüten auf eigene Faust einen SV einzuschalten. Denn der Unternehmer braucht diesen natürlich nicht anzuerkennen. Wenn dann nur, wenn schriftlich vorliegt, dass beide Seiten den SV anerkennen.
     
  9. tieto

    tieto

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    348
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pharmakant
    Ort:
    Sachsen-Anhalt
    Benutzertitelzusatz:
    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Es obliegt generell dem Unternehmer als Fachfirma zu entscheiden, wie er die Mängelbeseitigung vornimmt. Ich als unkundiger Bauherr kann somit nicht entscheiden, ob es Unsinn oder Flickschusterei ist. Und wenn ich die Mängelbeseitigung dann auch noch ablehne, kann die Sache ganz schnell nach hinten los gehen. Es ist schon recht fahrlässig, hier solche Ratschläge zu erteilen.
     
  10. #10 RMartin, 03.01.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Nana....jetzt aber mal nicht solche unsinnigen Kommentare abgeben hier.
    Fahrlässig ist es wenn man ein Haus baut/ bauen läßt, keine Ahnung hat und sich dann keinen Sachverstand dazukauft.

    Wenn Du die Leute an Dein Bauvorhaben läßt ohne zu wissen was die vorhaben, dann bist es selbst Schuld; sollte aber nicht propagiert werden so ein Quatsch.

    Es wird selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Mängelbeseitigungsvorschläge von jemand Kompetentem (ob das ein evtl. fachkundiger Bauherr, der planende Architekt, ein unabhängiger Gutachter oder ähnliches ist, spielt erstmal keine Rolle) geprüft werden.

    Und Dein Kommentar bzgl. Morübes Antwort ist auch Blödsinn.
     
Thema:

GÜ bestreitet Mängel

Die Seite wird geladen...

GÜ bestreitet Mängel - Ähnliche Themen

  1. Fliesen Mängel

    Fliesen Mängel: Hallo Zusammen, Ich befinde mich kurz vor der Abnahme meines Neubaus und ich habe an den Fliesen Auffälligkeiten entdeckt. Leider kenne ich mich...
  2. Mängel an Fenstern ? ... Baufirma stellt sich quer

    Mängel an Fenstern ? ... Baufirma stellt sich quer: Hallo ins Forum, unsere Wahl der Fensterfirma war nicht die beste. Das haben wir schon beim Einbau bemerkt ... Katastrophe, trotz Bauleitung. Am...
  3. Mängel bei Fliesenarbeiten

    Mängel bei Fliesenarbeiten: Hallo, nach einigem Ärger mit unserem Fliesenleger und nachdem wir auf diverse Mängel aufmerksam gemacht wurden, haben wir schließlich einen...
  4. Dreck oder Mangel an der Fassade ?!?!

    Dreck oder Mangel an der Fassade ?!?!: Liebe Community, erstmal bedanke mich, dass es solch ein Forum gibt, wo man Ratschläge einholen kann. Wir wohnen seit drei Jahren in einer...
  5. Mangel Sonnenschutzanlagen

    Mangel Sonnenschutzanlagen: Guten Abend liebe Forenmitglieder und Experten, unsere Firma hat bei einem Projekt Kunststofffenster- und türen inkl. Aufsatzkästen von Warema...