Briefgrundschuld mit 15% Zinsen p.a. .....

Diskutiere Briefgrundschuld mit 15% Zinsen p.a. ..... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Meine Frau und ich wollen nun auch Bauen. Es wird ein Fertighaus. Nun habe ich endlich die Darlehnsangebote und -verträge bekommen....

  1. Rassi

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    Hallo.
    Meine Frau und ich wollen nun auch Bauen. Es wird ein Fertighaus.
    Nun habe ich endlich die Darlehnsangebote und -verträge bekommen.
    Dabei sind Unterlagen für die Eintrageun für die Grundschuld.
    Hier ist folgendes aufgeführt:

    - .. ist an dem Pfandobjekt sowie zugehörigen Grundstücksanteilen eine
    Briefgrundschuld in Höhe von EUR XXX mit 15% Zinsen p.a. einschließlich Verzugszinsen und evtl. Kosten einzutragen.

    Was bedeutet das genau? Vor allen Dingen die 15% Zinsen p.a.

    Grüße
    Rasmus
     
  2. #2 Viethps, 03.01.2011
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Die müssen ja eine Obergrenze haben, die man normalerweise aber nie erreicht.
    Früher standen auch mal 18% drin, da waren es nominal 10,5%.

    Mit den heutigen Nominalzinsen hat das also erstmal nichts zu tun.

    Joe
     
  3. Rassi

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    Hallo.
    Ja aber was bedeutet das mit den Zinsen?

    Gruß
    Rasmus
     
  4. #4 bankazubi, 03.01.2011
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    Das bedeutet, wenn du dein Darlehen nicht bedienst und die Bank die Grundschuld verwerten will, dann stehen der Bank die 15% zinsen zu, für die zeit ab der du dein darlehen nicht bedienst bis zur verwertung (versteigerung) der sicherheit. Hat also mit den Zinsen deines Darlehen nichts zu tun.
     
  5. #5 Stef1969, 03.01.2011
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    Mehr als der Bank aus dem Darlehen inkl. Zinsen zusteht, bekommt sie nicht. Ist - wie gesagt - nur die Obergrenze, aus der in einer evtl. Zwangsversteigerung die Bank (vorrangig vor anderen Gläubigern) ihr Geld bekommt. Ist eine absolut übliche Klausel.
     
  6. #6 bankazubi, 03.01.2011
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    stef, das ist so nicht ganz richtig. wenn es zu einer zwangsversteigerung kommt, wird zuerst das Darlehen gekündigt, die bank hat also keinen Zinsanspruch mehr aus dem darlehen, sondern berechnet dann den grundschuldzins, in dem fall eben die 15%
     
  7. #7 Stef1969, 03.01.2011
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    Das wäre mir aber neu. Nach Kündigung gibt es zwar keinen Vertragszins mehr (soweit also richtig), danach gibt es aber (nur) Verzugszins gem. BGB. Und der (dingliche) Grundschuldzins ist die absolute Höchstgrenze, bis zu der sich die Bank aus der Grundschuld befriedigen kann.
     
  8. #8 bankazubi, 03.01.2011
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    nun gut ich habe mich falsch ausgedrückt. im falle einer zwangsversteigerung hat die bank nicht nur anspruch auf den nom. grundschuldbetrag sondern auf den nom. betrag plus grundschuldzins, um die kosten der zwangsversteigerung etc. mit abzudecken. Sollte dann durch die versteigerung noch geld übrig bleiben, wenn also der erlös höher ist als die tatsächlichen schulden (also nicht die fiktiven 15%) wird es ausbezahlt
     
  9. Rassi

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    Hallo.
    Danke für die Erklärungen.
    Hat mir sehr weitergeholfen.
    Gruß
    Rasmus
     
  10. #10 greentux, 03.01.2011
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    Wird euch auch der Notar nochmal erklären, wenn ihr dort nachfragt. Ist eine seine ureigensten Aufgaben.
     
  11. #11 schlaudi, 03.01.2011
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    Hi,

    was der Bank "zusteht" geht aus dem Kreditvertrag, ggfs. den AGBs sowie den Regelungen im BGB hervor.

    Grundsätzlich ist eine Grundschuld ersteinmal "abstrakt", dass bedeutet an kein Rechtsgeschäft gebunden. Mit der Grundschuld alleine kann die Bank nichts anfangen. Zur Grundschuld gibt es eine Zweckerklärung, die diese Grundschuld an ein oder mehrere Darlehen oder auch die ganze Geschäftsverbindung bindet. Kommt es nun zu einer Zwangsversteigerung, dann werden die Gläubiger nach Ihrem Rang im Grundbuch bedient. Die Bank eben maximal über den Betrag, den das oder die betreffenden Darlehen noch haben zzgl. Zinsen (Höhe siehe oben). Diese Zinsen könnten theoretisch auch höher als 15% betragen. Dann würde die Bank bei einer Verwertung nur die 15% bekommen und erst wenn alle anderen Gläubiger im Grundbuch bedient wurden den übersteigenden Betrag. Diese 15% sind also eher theoretischer Natur. In der Regel wird der Darlehenszins immer unter dem in der Grundschuld eingetragenem liegen.

    Gruß

    Sascha
     
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