"Markenschokolade" in Bauverträgen

Diskutiere "Markenschokolade" in Bauverträgen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei unserem EFH-Neubau beobachte ich vor Vertragsschluß, aber auch während der Ausführung folgende "Unsitte" immer wieder. Ich...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    bei unserem EFH-Neubau beobachte ich vor Vertragsschluß, aber auch während der Ausführung folgende "Unsitte" immer wieder.

    Ich versuch's mal mit einer Analogie zu erklären:

    Im Angebot bzw. LV:
    Markenschokolade von Hersteller X (genau bezeichnet)

    Ausgeführt:
    Markenschokolade von Hersteller Y

    Vom Auftragnehmer wird technische Gleichwertigkeit behauptet.

    Manchmal wird um Genehmigung zur Änderung nachgefragt, manchmal auch nicht.

    Um den Kunden zur Einwilligung zu bringen, wird gerne mit folgendem argumentiert.

    "Die angebotene Markenschokolade von Hersteller X hat beim Großhändler leider 8 Wochen Lieferzeit. Sie wollen doch sicher nicht so lange Ihren Bau lahmlegen?" **entspanntzurücklehn**

    Wie soll ich vorgehen?

    1. Technische Gleichwertigkeit nachweisen lassen und OK sagen?

    2. Technische Gleichwertigkeit und preisliche Gleichheit nachweisen lassen? --> Die gleiche Markenschokolade gibt's ja auch bei ALDI (oft sogar vom gleichen Hersteller aus der gleichen Maschine, nur mit anderem Namen). Dann bleibt der Preisvorteil beim Auftragnehmer hängen!

    3. Auf Vertrag bestehen und 8 Wochen in Urlaub fahren :-)

    Gruß

    Tommi
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    auf die verzugsstrafe im vertrag hinweisen, sich die hände reiben - und dann urlaub :D
     
  3. MaRo

    MaRo Gast

    Wenn es sich um einen Generalunternehmer ("Bauträger") handelt, geht das nur so und fängt erst richtig an. Genau das ist das Problem bei denen! Wie man dagegen vorgeht weis ich nicht, deshalb haben wir letztendlich mit Architekt gebaut. Allein das Auseindandersetzen mit der "Gleichwertigkeit" wird Sie viel (zu viel) Zeit kosten!
    Bedenken Sie, dass die Herren mit dieser Masche ihr Geld verdienen, sie erhalten letztendlich preiswerteres Material als "angedroht", der Überhang geht in die Kasse der anderen!

    Und der denkt :D
     
  4. #4 Baufuchs, 28.10.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz so einfach

    ist es für den Unternehmer nicht. Zumindest dann nicht, wenn es so ist wie der Thread-Starter schreibt:

    Eingebaut wird: Marke x

    Wenn dann nicht irgendwo in der Baubeschreibung noch steht "..oder gleichwertig", hat der Unternehmer das einzubauen, was geschrieben steht. Und was seine Behauptungen hinsichtlich Lieferfähigkeit angeht, so ist das doch leicht durch Anruf bei Heizungsbauer o.ä. zu überprüfen. Gleiches gilt für Preisunterschiede bei "gleichwertig". Wenn Sie bisher mit dem BT zufrieden waren: kann es nicht sein, dass der Unternehmer die Wahrheit sagt? Soll es auch geben.........
     
  5. Tommi

    Tommi

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    @mls: In Kombination mit der Vertragsstrafe für Verzug wird ein Schuh draus...

    @MaRo: Es handelt sich weder um BT/GU/GÜ, sondern um Einzelvergabe mit Ausschreibung/LV/Bauleiter.

    "oder gleichwertig" wird zumindest im endgültigen Bauvertrag gestrichen. In der Ausschreibung ist es wohl üblich, hier dem AN zunächst Freiraum für das Anbieten gleichwertiger Produkte zu schaffen (selbstverständlich unter Angabe des angebotenen Fabrikats).
     
  6. #6 Baufuchs, 28.10.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn dem so ist

    wie Sie hier beschreiben, dann hat der Anbieter ja konkret ein Fabrikat im Angebot benannt und muss sich daran halten.

    Und in der heutigen Zeit mit Lieferschwierigkeiten zu kommen -ausser bei Heizkesseln - da "brummt es" im Moment, würde mir nur ein Lächeln abmühen.
     
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