Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo ich bin ganz neu hier und habe gleiche eine kompliziertere Frage udn hoffe sie gehört hier hin Also ich erzähle einmal wir haben vor...

  1. #1 kitti120, 03.01.2011
    kitti120

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    Hallo ich bin ganz neu hier und habe gleiche eine kompliziertere Frage udn hoffe sie gehört hier hin

    Also ich erzähle einmal
    wir haben vor diesem Frühjahr anzufangen zu bauen, Die Grundmauern stehen schon es ist zweistöckig und das das untere wird gerade als Garage genutzt.

    Wir haben uns einen Architekten zur Hilfe geholt, der hat gleich auf den ersten Blick gesehen das das gebäude auf den Lageplänen nicht da steht wo es jetzt eigendlich steht.
    Auf den Plänen steht es ca 8 m vom jetzigen Wohnhaus entfernt und in wirklichkeit sind es nur 5m.

    So jetzt wird kompliziert und ich hoffe ich beschreibe die Situation verständlich

    Der Architekt sagte das wir so keine Genehmigung kriegen, da zwischen den gebäuden mind immer 6 m platz sein müssen, falls man die Grundstücke trennen sollte
    Demnach müssten wir eine Ecke aus den Rohbau rausnehmen damit wir auf 6m kommen, da es ja nur 5m sind

    Nächstes Problem ist das das Elternwohngebäude schon auf zwei Seiten inm der Grenze steht und somit die 2x H halbe schon ausgeschöpft sind

    Wir bräuchten aber auf der Seite zum Rohbau auch nochmal 1x ein H halbe, somit müssten wir uns eine Baulast von nachbarn holen oder das Grundstück erwerben um überhaupt ein Bauantrag stellen zu können, müssten aber laut Arichtekten trotzdem eine ecke aus dem Rohbau rausnehmen um Zwischen den Rohbau und dem jetzigen Wohngebäude auf 6 meter zu kommen.

    Sorry ist jetzt sehr lang geworden

    ich möchte mich hier nurnochmal vergewissern ob das so richtig ist, da mein Freund meint, wenn man das Grundstück vom Nachbarb kaufen würde, müsste man nichts am Rohbau verändern

    Ich danke euch für eure bemühungen

    Und ein großes Lob ich echt eine sehr informatives Forum

    lg kitti
     
  2. #2 Thomas B, 03.01.2011
    Thomas B

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    DAS
    UND
    DAS
    widerspricht sich aber irgendwie...?!

    Bitte ein paar Infos hierzu!

    Thomas
     
  3. #3 kitti120, 03.01.2011
    kitti120

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    hätte wohl eher sagen sollen auszubauen

    Das Gebäude ist in dem sinne als Garage gebaut worden, sodass unten drei Autos reinpassen, besitz aber ein zweites Stockwerk mit Satteldach ich glaube 45°C

    Das Gebäude ist schon vor ungefähr drei Jahren gebaut worden, es stehen aber nur wie gesagt nur sie Grundmauern es ist nichts verputzt und es gibt auch noch keine Türen oder Tore

    Es wurde damals und die Grunderisse der alten Scheune herrumgemauern, es wurde aber ein neues Fundament gegossen.

    Wir wollen und beide Etagen ausbauen, zum Einfamilienhaus

    reicht das an Infos?

    lg
     
  4. #4 Thomas B, 03.01.2011
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    Null checkung!

    Das Gebäude ist "neu", dann muß es ja eine Baugenehmgung geben (von "damals" als der Rohbau errichtet wurde. Oder es ist ein Schwarzbau (ohne BG). Dann wird's haarig.
     
  5. Baumal

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    so richtig verstanden hab ichs immer noch nicht,
    ihr nutzt das gebäude bestehend aus grundmauern,ohne türen und tore als
    garage? wie denn?

    nu soll das grundstück geteilt werden?
     
  6. #6 kitti120, 03.01.2011
    kitti120

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    Es gab für damals eine Baugenehmigung es hat sich jetzt aber rausgestellt, das dass gebäude falsch ind die Lagepläne eingezeichnet worden ist obwohl die männer zum ausmessen da gewesen sind und alles als richtig angesehen haben,jetzt hat sich aber rausgestellt das, das gebäude ganz woanderes steht als in den Lageplänen damals eingetragenworden ist..

    Ja in dem sinne, werdne die Autos nur ind die drei buchten die bestehen, reingefahren, es gibt aussparungen für die Tore, die aber noch nicht bestehen
     
  7. #7 kitti120, 03.01.2011
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    Es ist alles etwas kompliziert und schwer zu erklären, hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen
    Sorry
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2011
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    Ich verdrahte mal meine Glaskugel mit meiner Wünschelrute, dann kommt dabei heraus:

    Es gibt ein grosses Grundstück, vermutlich ehemals landwirtschaftliches Anwesen (Hinweis - ehem. Stall)
    Auf diesem Grundstück steht ein Wohnhaus (elterliches Haus) und davon getrennt ein "Rohbau" einer Garage mit ausbaufähigem Ober- und ggf. Dachgeschoss.

    Dieser Ausbau (Rohbau zu EFH auf Garage) soll jetzt erfolgen. Und zwar so, dass eine spätere Realteilung als Option möglich bleibt.

    Das Problem - der "Rohbau" steht zu dicht am Wohnhaus, um eine der NBauO konforme Realteilung zuzulassen.
    Hinzu kommen div. Probleme mit Abstandsregeln in Folge Grenzbebauung usw.

    Richtig geraten?

    ###############

    Ich gehe mal davon aus, dass der Kollege das baurechtliche ordentlich beurteilt hat.
    Dann denke ich nochmal ein paar Schritte weiter.
    Rohbau von 19?? - neue Baugenehmigung = EnEV 2009 muss eingehalten werden. Macht ma so rd 16 - 20 cm WDVS o.ä. vor die bestehenden Aussenwände. Mit Verbendung eher 30 cm je Seite.
    Die Decke zur Garage muss ebenfalls entsprechend gedämmt werden.
    Wenn das DG baurechtlich als Aufenthaltsraum zulässig ist, kann das die 7 m Höhengrenze überschreiten - erhöhte Brandschutzanforderungen.
    .....
    .....

    Da sollte mal jemand durhrechnen, ob ein Totalabriss und eine rdentliche Neuplanung nicht viel sinnhafter sind als das rumgeflicke an einem Schwarzbau
     
  9. #9 kitti120, 03.01.2011
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    Vielen Dank genau so ist es

    Wir haben jetzt auch mit dem Architekten uns so geeinigt, dass man (ich hoffe beschreibe es verständlich)auf der Seite sie zum Wohnhaus steht das Dach von einer Garage auf 3 m runter nimmt, sodass eine Garage ca 3.5m breit entsteht, die direkt ans haus anschließt und das was uns an Platz fehlt auf der anderen Seite wieder anbaut. Da man eine Garage in die grenze stellen dürfte

    Mien Freund ist nun aber auf die Idee gekommen vielleicht doch den anderen Weg zu gehen, da man sich ja dass umgebaue dann sparen würde, da er denkt man bräuchte den abstand von 6 m zwischen den Gebäuden ja nicht mehr einhalten wenn mann das Grundstück von der Nachbarin kaufen würde (Wie oben schon mal beschrieben)

    Wie man sieht alles ziemlich kompliziert
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2011
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    Ob das Sinn macht. lässt sich SO nicht sagen.
    Aber wenn die 5 m stimmen, kann das für den Rohbau noch passen. Macht mensch nun aus dem Rohbau ein Wohnhaus, sind auch ohne Realteilung die Abstandsvorschriften der NBauO einzuhalten.
    Ob sich daraus Möglichkeiten mit anderen Grundstücken ergeben - keine Ahnung.
    Ein Lageplan würde Licht ins Dunkel bringen.
     
  11. #11 kitti120, 03.01.2011
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    Danke erstmal ich werd mal gucken was ich machen kann wegen dem Lageplan, da das Grundstück den Eltern von meinem Freund gehört
    lg und danke
     
Thema: Baugenehmigung
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