Kaufvertrag mit Bauträger

Diskutiere Kaufvertrag mit Bauträger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, meine Frau und ich haben vor, eine DHH in einem Neubaugebiet zu kaufen. Das Haus wird von einem großen Bauträger gebaut, und...

  1. #1 scheitenweg, 03.01.2011
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    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben vor, eine DHH in einem Neubaugebiet zu kaufen. Das Haus wird von einem großen Bauträger gebaut, und zwar voraussichtlich ab nächstem Juni bis März 2012. Vor kurzem hat uns der Bauträger bzw. der Notar einen Entwurf des Kaufvertrages zugeschickt. Bei einigen „Prinzipien-Klauseln“ sind wir uns nicht ganz sicher, ob die Formulierungen fair sind, z.B. Gründe für die Änderung der vereinbarten Bauausführung, Preisänderungsmechanismus, Verzug der Fertigstellung etc. In diesem Sinne hätten wir einerseits gerne einen Rechtsanwalt bestellen, um dies zu bewerten. Andererseits besteht aber die Frage ob es Sinn macht bzw. ob ein solcher Bauträger unsere Gegenvorschläge annehmen würde. Hat jemand hier etw. Erfahrung? Vielen Dank für eure Tipps im Voraus ;-))

    Gruß
    scheitenweg
     
  2. Bautz

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    Ohne dass da ein fachlich versierter Anwalt drüberschaut, würde ich niemals einen BT-Vertrag unterzeichnen. Dabei ist nicht nur die Frage, ob Euer BT mögliche Änderungen akzeptiert. Sondern vielmehr, ob Ihr den Vertrag noch unterschreiben wollt, wenn Euch alle Rechtsfolgen daraus erläutert werden... ;)

    Es ist einfach zu viel Geld, um so ein Projekt im rechtlichem Blindflug anzugehen. Im Zweifelsfall liegen die Folgekosten bei einem Vielfachen des Anwaltshonorars.
     
  3. #3 scheitenweg, 03.01.2011
    scheitenweg

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    Danke für die schnelle Meldung! Das ist fast genau wie wir uns zuerst vorgestellt hatten. Unser Vorhaben ein RA zu bestellen hat unseren Finanzierungsberater mehr oder weniger überrascht, weil es sich laut ihm um ein großes Neubaugebiet handele und somit auch um einen "Standartvertrag" zwischen dem Bauträger und mehr als 100 Käufern. Deswegen überlegen wir uns ob es sich wirklich lohnen würde... Dass wir ggf. den Vertrag gar nicht unterzeichnen sollten/wollten ist aber wohl eine andere Nummer für die Entscheidung:e_smiley_brille02:
     
  4. Bautz

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    Das ist Standard-Verkäufer-Gesabbel.

    Fakt ist doch, dass Ihr Euch über die Rechtsfolgen des Vertragstextes unsicher seid. Willst Du wirklich ein Vertrag in dieser Größenordnung unterschreiben, ohne alle Details verstanden (nicht nur gelesen) zu haben? Zudem sich die Anwaltskosten in einem überschaubaren Rahmen halten dürften.

    Kleiner Tipp am Rande: ich würde unbedingt auch eine Bonitätsauskunft über den BT einholen. Manche Hausbanken bieten sowas an. Oder auch die bekannten Bauherren-Verbände.
     
  5. #5 MoRüBe, 04.01.2011
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    erster Pferdefuß...

    ... Juni bis März 2012.:wow

    Da wird er im Dezember feststellen, daß Winter ist und deswegen den Termin nicht halten kann also schon mal Mai :D
     
  6. #6 Thomas B, 04.01.2011
    Thomas B

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    umso wichtiger wäre mir eine Überprüfung der Vertragsklauseln, denn ein so großer BT wird es sicher gegönnt haben, diesen "Standardvertrag" vom hauseigenen Anwalt so ausfomulieren zu lassen, daß es ihm da nichts anbrennen kann. Die reinre Masse (100) heißt nun wirklich nicht, daß der Vertrag "bauherrenoptimiert/ käuferoptimiert" ausgestaltet wurde. Ob man an evtl. strittigen Klauseln etwas ändern kann ist natürlich eine andere Frage. Im Zweifelsfall lieber die Finger davon lassen.

    Thomas
     
  7. #7 ThatsME, 04.01.2011
    Zuletzt bearbeitet: 04.01.2011
    ThatsME

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    Bullsh*t!!!!

    Es gibt keinen Standardvertrag für Bauträger! Sollte es dafür eine DIN geben?!?!?:mauer

    Das ist der Vertrag, den der Bauträger standardmässig jedem Käufer ans Bein löten möchte. Unbedingt genau prüfen und fragen, fragen, fragen!

    Ob es gleich ein RA sein muss? Es gibt z.B. auch den Bauherren-Schutzbund. Auch auf frag-einen-anwalt.de habe ich schon gesehen, dass sich Leute einen Kaufvertrag für eine Immobilie für 200,00 Euro von einem RA haben checken lassen. (Dort mal suchen) Ob das was taugt, weiß ich nicht.

    Erste Anregungen meinerseits:
    - Wie wird das Haus laut Vertrag übergeben? Schlüsselfertig? Bezugsfertig? Mängelfrei? (Wir hatten im Vertrag "bezugsfertig und mängelfrei")

    - Unbedingt einen Übergabetermin im Vertrag fixieren inkl.Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe sollte so hoch sein, dass sie Eure derzeitigen monatl. Fixkosten deckt. Taggenaue Abrechnung!

    - Wenn möglich, auch einen Baubeginn festschreiben lassen. Hier werden sie sich wahrscheinlich sträuben.

    Grundsätzlich beim Bauträger gilt:
    Die Bauträger-Branche ist eine der Branchen, die nicht an einer langfristigen Kundenbeziehung zu interessiert sein braucht. Wer einmal ein Haus gekauft hat, kauft in den nächsten 20 jahren wahrscheinlich keines mehr.

    Auch Bautrräger können sehr gute Häuser bauen - darum geht es gar nicht. Aber:
    - Erwarte keinen tollen Kundenservice
    - Erwarte keine begeisterten Reaktionen auf Sonderwünsche
    - Erwarte keinerlei Unterstützung bei Problemen mit Gewerknehmern.

    Merke: Du bist reines Zahlvieh! "Bezahl Deine Rechnungen und lass mich in Ruhe!"

    Auch die anderen Modelle, wie man ein Haus bauen kann, haben Ihre Tücken. Am Ende ist man fast immer mit den Nerven am Ende. Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist es also völlig egal, ob Du mit BT, GU oder A arbeitest. Insofern rate ich Dir NICHT ab, beim BT zu kaufen. Du musst nur wissen, worauf Du Dich einläßt!

    Gruß,
    Martin
     
  8. #8 scheitenweg, 04.01.2011
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    habe soeben im Internet geschaut und von einer Ratingagentur etw. Info über die Bonität des BTs gefunden. Sie war aber einige Jahre her. Werde noch meine Hausbank mal fragen. Mal gucken ob sie mir was anbieten können...
     
  9. #9 scheitenweg, 04.01.2011
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    Thomas,
    ich teile absolut deiner Meinung. Jeder hat sein eigenes Interesse zu vertreten :think
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2011
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    Seit 01.01.11 gibt die Schufa auch Privatpersonen Auskunft. Kosten = ????

    Aber was sagen Dir die Umsatzzahlen der letzten 10 Jahre, wenn er seit 2 Jahren unbemerkt mit einem finanziellen Verschiebebahnhof ein Loch stopft, in dem er ein anderes aufmacht, dass er dann wieder mit einem neu geschaffen stopft, dass er .......

    Viel wichtiger ist, dass Euer Bau beim Zahlungsplan nicht allzuweit in die Überzahlung geht. (Ganz wird sich das beim BT nicht vermeiden lassen)
     
  11. #11 scheitenweg, 04.01.2011
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    Hallo Martin,
    zu deinen Anregungen
    - Einige Wochen vor der Abnahme findet ein gemeinsamer Besichtigungstermin statt, um etwaige Mängel feststellen zu können. Diese sind vor der Übergabe zu beseitigen.
    - Fertigstellungstermin ist am 31.03.2012 geregelt, aber dem BT ist eine Nach¬frist von einem Monat eingeräumt so dass eine strafbare Verzögerung i.H.v. 1.500,- EUR/Mon.(taggenau ) erst ab dem 1.5.2012 zählen würde.
    - Baubeginn ist nicht fest geregelt wo wir auch etw. Sorge haben. Denn keiner hat Lust z.B. erst gegen Ende 2011 erfahren zu müssen, dass das Haus X Monate später fertig gebaut wird, ohne z.B. zuvor irgendwelches Rücktrittsrecht zu haben. Wir verhandeln jetzt mit dem BT…
     
  12. #12 scheitenweg, 04.01.2011
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    Die Raten sind laut BT nach MaBV in 7 Abschlagzahlungen fällig. Darüber hinaus wird uns BT vertragsmäßig eine Baufertigungs- und Gewährleistungsgarantie geben. Spielt sie hier eine Rolle?
     
  13. #13 Baufuchs, 04.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht schon los : "in 7 Abschlagszahlungen".

    Die Makler-Bauträgerverordnung sieht nicht 7, sondern 13 Teilraten vor.

    Die Vorraussetzungen dafür, dass überhaupt Zahlungen entgegen genommen werden dürfen kannst Du hier selbst nachlesen.

    Da ein Laie den Vertragstext nicht daraufhin kontrollieren kann, ob die vertraglichen Regelungen konform mit den Vorschriften der Makler-Bauträgerverordnung gehen, muss/sollte diese Prüfung auf jeden Fall ein Anwalt vornehmen.
     
  14. kehd

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    Die Rohinstallationssachen sind doch Peanutsbeträge. Die kann man doch zusammenlegen. Dann hat man 7 Teilzahlungen mit vernünftigen Größenordnungen. Man bezahlt ja auch erst, wenn die Arbeiten erledigt sind. Da liegt das Risiko doch eher beim BT.
     
  15. #15 Baufuchs, 04.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso sind das dann 7 ?

    Legt man die 3 Rohinstallationsraten zusammen, bleiben immer noch 11 Teilraten.

    Natürlich darf der BT (zusammengefasst aus den 13 Teilraten) 7 Teilraten bilden. Zu prüfen ist aber, ob die Aufteilung in 7 Teilraten der o.a. Auflistung entspricht.
     
  16. kehd

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    Meine Erfahrung mit unserem BT war halt, daß die Handwerker halt sehr schnell sind, wenn eine größere Anzahl Häuser parallel gebaut werden. Der Keller (WW) dauerte höchstens 1Woche und nachdem der Rohbau nach einem Monat fertig war, war auch schon gleich das Dach drauf und die Fenster drin. Dann kam die Rechnung und es tat sich einige Monate (fast) nichts mehr. Ich hätte keine Bedenken, wenn Teilzahlungen zusammengefaßt werden. Man sieht ja, was fertig ist.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2011
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    Deine Erfahrung, Deine Bedenken, Dein BT.....

    Hier gehts um ein anderes Vorhaben!!!!! Und wenn der BT überzahlt ist und dann die Grätsche macht, hilft mir das Sehen auch nix mehr!!!
     
  18. #18 Baufuchs, 04.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie schon geschrieben, darf er ja auch auf 7 Teilraten zusammenfassen.

    Kommt eben auf die Verteilung an.
     
  19. kehd

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    zum Thema zurück: da es dort wohl mehrere Bauvorhaben gibt, die Verträge wohl gleich sind, kann man sich mit mit mehreren zusammentun und sich die Kosten teilen.
    Wenn ich BT wäre, würde ich einem Kunden nur dann eine Extrawurst braten, wenn ich meine Standardwürste nicht loswerden würde.
    Überlegenswert ist sicher, externen Sachverstand zur Bauüberwachung heranzuziehen. Das Geld hätten wir uns sparen können, daß ist mit meinen Versicherungen (bis jetzt) aber auch so.
     
  20. #20 Thomas B, 04.01.2011
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    Einige Wochen (3, 4 oder 5???) vor der Abnahme sind viele der evtl. vorhandenen Mängel bereits nicht mehr zugänglich/ sichtbar. Der Nutzen dürfte daher beschränkt sein.

    Warum dann nicht gleich 30.04.2012 als Fertigstellung?

    Naja...ist letztendlich sein Bier wann er anfängt, solange er rechtezitig fertig wird! Die Sorge ist aber verständlich. Gerade bei 100 Häusern mag es aber schwer sein vorab festzulegen welches wann begonnen werden soll.

    Thomas
     
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