Verantwortlichkeit bei Enev-Forderungen

Diskutiere Verantwortlichkeit bei Enev-Forderungen im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Herr X baut ein Haus mit GU. Eigentlich sind Planungsleistungen ja nicht dessen Aufgabe. Wer ist für die Ausführungen nach ENEV verantwortlich?...

  1. #1 charlie2, 05.01.2011
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    Herr X baut ein Haus mit GU. Eigentlich sind Planungsleistungen ja nicht dessen Aufgabe. Wer ist für die Ausführungen nach ENEV verantwortlich? Der Bauherr oder der GU?
     
  2. #2 Schwarz, 05.01.2011
    Schwarz

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    wer soll nun "dessen" sein?

    was steht denn im vertrag des herrn x mit dem herrn gu? liefert der herr gu auch die planungsleistungen und ist dann gü, oder liefert die planungsleistungen der herr x mittels weiterer, selbst zu beauftragender fachplaner. oder steht bei herrn gu lediglich "bau ich krass nach enev und halt' ich ein, ej."
    oder was auch immmer ... ?

    schwarz
     
  3. #3 MoRüBe, 05.01.2011
    MoRüBe

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    Auf wessen Namen...

    ... lautet die Baugenehmigung?

    Frage hat son bischen Glaskugelmodus. Reden wir von elementaren Dingen, ob überhaupt das ENEV-konform ist, oder reden wir von Pfusch?
     
  4. #4 ManfredH, 05.01.2011
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    Planungsleistungen sind Aufgabe des Architekten und der Fachplaner (z.B. für Tragwerksplanung, Haustechnik, Wärmeschutz usw..)

    Aufgabe des Bauherrn ist es, alle erforderlichen Planer zu beauftragen. (Welche im einzelnen erforderlich sind, wird mit dem Architekten im Rahmen der Leistungsphase 1 / Grundlagenermittlung geklärt, also z.B. auch, wer die Wärmeschutzberechnung/EnEV-Nachweis erstellt.)

    Aufgabe des GU ist es, das Gebäude nach den von den Planern erstellten Ausführungsplänen zu errichten.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2011
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    Wenn tatsächlich GU, dann muss die Baugenehmigung ja vorher gelaufen sein, Zu der gehört ein EnEV-Nachweis bzw. die Bescheinigung über dessen Erstellung.
    In einigen Bundesländern müssen bautechnische Nachweise erst zu Baubeginn vorliegen - ja. Aber wie will ich ne Planung machen, ohne zu wissen, ob die Dämmung 14 oder 20 cm haben muss
     
  6. #6 charlie2, 05.01.2011
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    Interessant. Es geht nur um ein Bauvorhaben im Bekanntenkreis ebenfalls in Bayern. Der Bekannte hat nen GU, der ihm das Ding hochzieht und die Subs an der Hand hat. Mein Bekannter selbst hat den Bauplan eingereicht, der von einem Bekannten des GU gezimmert wurde. In unseren Gesprächen kam es mir nur seltsam vor, dass nirgends das (Un)Wort ENEV vorkam.

    Ich vermute, dass der GU und auch dessen Architekt versuchen, das unter den Tisch fallen zu lassen, weil man so billiger bauen kann und danach halt sagt, war ja nicht unser Bierchen.
     
  7. Julius

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    Womit der GU ME recht hätte.
    Und was hast "sein" Architekt mitr der ganzen Sache zu tun???
    Am Dransten ist nachher der Bauherr (also X)!
     
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