Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser

Diskutiere Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, In unserem Bauvertrag ist eine "flexible Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser" enthalten. Laut DIN muss dies zwischen...

  1. #1 Joggi67, 29.10.2004
    Joggi67

    Joggi67 Gast

    Hallo zusammen,

    In unserem Bauvertrag ist eine "flexible Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser" enthalten.

    Laut DIN muss dies zwischen Bodenplatte und Estrich eine Bitumenbahn sein.

    Mein Bauträger hat dies "nur" mit einer normalen Kunststofffolie ausgeführt und erklärt mir das dies vollkommen ausreichen ist und den "Regeln der Technik" entspricht.
    An die DIN Normen müsste er sich nicht halten.

    Kann mir dies jemand bestätigen ? Ich kann das nicht so richtig glauben,...
    :irre

    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen! :winken
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Ich kann das nicht so richtig glauben,...

    Ich auch nicht....

    Weils nicht stimmt.
     
  3. Eric

    Eric

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    Der BT muß die anerkannten Regeln der Technik einhalten und dies sind u.a. die DIN-Normen, weil diese die (widerlegbare) Vermutung haben, die anerkannten Regeln der Technik wiederzugeben.

    Hier geht es um die Abdichtung der Bodenplatte nach DIN 18 195.

    Mit flexibler Abdichtung war vermutlich KMB gemeint. Der BT bezieht diesn Passus offenbar nur auf die Kelleraußenwände.

    Ist denn im Bauvertrag expressis verbis angeordnet, daß auch die Bodenplatte mit einer flexiblen Abdichtung zu versehen ist?

    Welche " normale Kunststoffolie " wurde verlegt und wie: lose verlegt oder verklebt und verschweißt ? Wie wurde die Folie an den Kellerinnenwänden befestigt ? Bezeichnung der Folie?
     
  4. Oggy

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    geht es überhaupt um einen Keller???
     
  5. #5 Joggi67, 02.11.2004
    Joggi67

    Joggi67 Gast

    ..ja es geht um einen Keller (weisse Wanne)

    mit dem Bauträger hatte ich heute nochmals ein Gespräch - verlegt ist eine doppellagige Kunststofffolie zwischen Estrich und Bodenplatte.
    Laut dem Bauträger ist dies Stand der Technik, die Ausführung mit Bitumenbahnen wäre "Schnee von gestern" :confused:

    An einer Ecke ist noch ein Loch im Estrich, an dem man sieht das die Folie nicht bis zur Wand gezogen ist und auch an der Wand nicht befestigt ist - das wäre aber nur in dieser Ecke so, meint der Bauträger. Er will mir von der ausführenden Firma bescheinigen lassen, dass dies gemäss DIN wäre :deal
    Die Kunsstofffolie sieht für mich "normal" aus, also etwa so dick wie eine Einkaufstüte, scheint auch normaler PE zu sein...

    Was meint Ihr dazu ? Stimmen die Aussagen ?

    Danke und Gruß
    Jörg
     
  6. Eric

    Eric

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    Wenn´s ne weiße Wanne ist, dann ist allenfalls eine zusätzliche Abdichtung gegen Dampfdiffusion erforderlich, sofern denn der Keller höherwertig genutzt werden soll ( z.B. als Wohnraum, Archiv usw. ). Darüber wurde hier im Forum schon genügend geschrieben. Bitte nachsehen.

    Ist keine höherwertige Nutzung des Kellers vorgesehen ( jetzt oder in Zukunft ) oder haben Sie dies nicht klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dann reicht eine PE-Folie. Denn die soll dann nur verhindern, daß die Restfeuchte im Betons die Dämmung ( sofern vorhanden ) durchfeuchtet.

    Die Baubeschreibung im Bauvertrag ist angesichts der nach Ihren Angaben vorhandenen " weißen Wanne " unsinnig.

    Sind Sie sicher, daß eine " weiße Wanne " ausgeführt wurde?
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Ist eine Dämmung unter dem Estrich? Falls ja, ist auch eine Abdichtung mit Schweißbahnen notwendig. Sonst ist Schimmelbildung in der Dämmebene möglich.
     
  8. #8 Joggi67, 03.11.2004
    Joggi67

    Joggi67 Gast

    Sicher bin ich nicht, ob es sich um eine Weisse Wanne handelt.. Ich kopiere hier einmal den Teil der Baubeschreibung rein - die Ausführung ist mit Betonfertigteilen erfolgt. Im Keller ist ein Wohnraum -
    das würde ja aber bedeuten, dass die Abdichtung mit der Kunsstofffolie nicht ausreicht ?

    "Einzel- und Streifenfundamente sowie Bodenplatte entsprechend den statischen Anforderungen in Beton. Umfassungswände im Untergeschoss und Massivdecken in Stahlbeton gemäß statischer Berechnung.
    Außenwandausführung im Erdbereich mit Hohlkehle, flexibler Flächenabdichtung gegen nichtdrückendes Wasser, mechanischem Schutz sowie Drainageleitung im Kiesbett mit Filtervlies. Zusätzlich wird das gesamte Untergeschoss mit einer Perime-ter- (Kelleraußenwand-) dämmung gem. EnEV–Nachweis ausgeführt.
    Das Kellergeschoss erhält normale Wohngeschosshöhe."

    Der Aufbau der Bodenplatte stellt sich mir wie folgt dar:
    Erdreich - Folie - Betonplatte - Estrich, wobei "im Estrich" diese doppellagige Kunstofffolie enthalten ist, die meines Erachtens nicht an der Wand befestigt ist. Ob im Estrich noch eine Dämmung enthalten ist, kann ich leider nicht sagen.
    Wie gesagt, der Bauträger sagt, die Ausführung entspricht dem "Stand der Technik" - ist das so richtig ?
     
  9. #9 bauhexe, 03.11.2004
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    Puhhh, keine Dämmung unterm Estrich ???
    Für einen bewohnbaren Kellerraum wären aber sicherlich 8cm Dämmung mit wlg min.035 erforderlich.
    Miss mal, falls möglich, den Fußbodenaufbau, 12 cm solltens schon sein.
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    "Wie gesagt, der Bauträger sagt, die Ausführung entspricht dem "Stand der Technik" - ist das so richtig ? "

    NEIN!
    Maßgeblich ist die DIN 18195 Teil 4, Punkt 6.2.2
    Dies muss Ihr BT erst mal wiederlegen.
     
  11. #11 Joggi67, 03.11.2004
    Joggi67

    Joggi67 Gast

    Den Fussbodenaufbau habe ich gemessen -14 cm.
    Scheint also ok zu sein. Allerdings sind die Kunstoffbahnen nicht am Rand befestigt - und das ist ja wohl laut DIN vorgeschrieben.
    Auch habe ich keine Schutzschicht gegen mechanische Beschädigung gefunden (steht auch in der DIN) - das sollte ja wohl ein Flies oder ähnliches sein.
    Jetzt bin ich mal auf die Stellungnahme der Verlege-Firma :deal
     
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