Frage zu Sondertilgungen bei Volltilgungsdarlehen

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  1. #1 Herbert57, 05.01.2011
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    Hallo,

    mal eine Frage zur Laufzeit bei Volltilgungsdarlehen mit Sondertilgungen.

    Das Darlehen von 105000 Euro wurde 2009 als Volltilgungsdarlehen mit kpl. Tilgung und Laufzeit auf 10 Jahren abgeschlossen.
    Der Vertrag wurde mit einen Nachtrag ergänzt, in dem ein jährliches Sondertilgungsrecht von max. 5250 Euro möglich ist.

    Wenn ich jedes Jahr davon Gebrauch mache, wäre das Darlehen schon sehr viel früher bezahlt.
    In dem Vertrag wird für diesen Fall nichts weiteres erwähnt.
    Anscheinend sind solche Sondertilgungsrechte bei Volltilgung auch nicht üblich.

    Hat die Bank dann Anspruch auf eine Entschädigung, da diese einen Zinsverlust hat?
    Was gilt denn nun: Die vertragliche Laufzeit von 10 Jahren oder die kpl. vorzeitige Rückzahlung des Darlehens?
    Im Vertrag kann ich dazu nichts finden.


    Viele Grüsse
    Herbert57
     
  2. cc24

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    Hallo Herbert,
    im Vertrag steht es ja: Laufzeit: 10 Jahre. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Bank das Recht, die Zinsen zu kassieren. In der Tat ist es nicht üblich, SoTi Leistungen zu tätigen, die die Sollzinsbindung unterschreiten. Wenn Du aber sicher bist, dass Du Sondertilgungen in der Höhe leisten kannst, warum vereinbarst Du nicht dann gleich eine Laufzeit von 7 oder 8 Jahren ?

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  3. #3 Herbert57, 05.01.2011
    Herbert57

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    Hallo Stefan,
    danke für die schnelle Antwort.
    Der Vertrag besteht ja nun leider.
    Eine Sondertilgung bei Volltilgung über 1o Jahre ergibt hier ja immer eine Restschuld von Null vor dem Ende der Vertragslaufzeit von 10 Jahren.

    Wie will die Bank dann darauf Zinsen berechnen?


    Viele Grüße
    Herbert
     
  4. cc24

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    Bei einem Volltilger gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Du aber, wie beschrieben, die SoTi Option jedes Jahr in Anspruch nimmst, dann ist das Darlehen vor Zinsbindungsende getilgt. Die Bank hat aber einen Anspruch auf Zinszahlungen über 10 Jahre. Somit entsteht der Bank einen Schaden, da sie sich i.d.R. mit kongruenter Laufzeit refinanziert hat. Kann aber auch nur sein, dass Du einen theoritischen Fall konstruierst, da Sondertilgungen ja optional sind. Sollte tatächlich der Bank einen Zinsschaden entstehen, wird sie Dir das nach der "AKTIV-AKTIV oder nach der AKTIV-PASSIV Methode" berechnen.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  5. #5 Herbert57, 05.01.2011
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    Danke Stefan

    für diese neue Information.

    Davon hat man mir mein Bankberater bei der Kreditvergabe natürlich nichts erzählt und im Vertrag steht dazu auch nichts.
    Die Sondertilgungen wollte ich tatsächlich jedes Jahr einzahlen.
    Nun muß ich erstmal in Erfahrung bringen, wie hoch sich dieser Schaden für meine Bank darstellt und ob sich unter diesen Umständen eine Sondertilgung noch lohnt.

    Dann werde ich meinen "Bankberater" mal auffordern, dazu Stellung zu beziehen und seinen Schaden zu beziffern.

    Viele Grüsse
    Herbert
     
  6. cc24

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    Hallo Herbert,
    Dein Bankberater wird Dir den Schaden nicht berechnen können, da er nicht weiss, wie die Zinsen in 7 oder 8 Jahren stehen werden. Vielleicht hast Du Glück und das Zinsnniveau ist recht hoch und der Bank entsteht überhaupt keinen Schaden. Dann zahlst Du nur eine schmale Gebühr. Ich frage mich nur,wie die Beratung da erfolgt ist, wenn, wie Du sagst, die Sondertilgungen in jedem Fall leisten wolltest. Warum habt ihr dann nicht gleich berechnet, wie lang die Zinsbindung bis zu 0 EUR Restschuld betragen darf ????

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  7. #7 swing230777, 05.01.2011
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    Hallo Herbert,

    ich habe zufällig gerade ein sehr ähnliches Angebot vorliegen. Habe gerade mal unter dem Aspekt -Sondertilgung- die Vertragsbedingungen durchgelesen.

    Da steht bei mir: "jährlich bis zu 5% Sondertilgung kostenfrei möglich". Auch bei mir sollen ca. 100k in 10 Jahren komplett getilgt werden (oder eben früher).

    Also ich (Laie) interpretiere das genau wie Du: Wenn vorher eine kostenfreie Sondertilgungsoption vereinbart ist, kann die Bank doch hinterher keinen Schadenersatz fordern wenn das Darlehen schneller abbezahlt ist.
    Um den möglichen Schaden für die Bank zu limitieren kannst Du ja auch "nur" 5% pro Jahr sonder-tilgen. Die Option wäre ja geradezu hirnrissig wenn ich für die Ausübung bestraft werde.

    Werde auf jeden Fall nochmal bei der Bank nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen.

    Grüße,
    swing
     
  8. cc24

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    Eine derartige Sondertilgungsoption ist in der Tat hirnrissig. Aber es ist, wie es ist. Nutzt Du die Option von 5%=5.000 EUR jährlich, ist das Darlehen nach 7 Jahren bezahlt. (3,80 % Zins angenommen). Wenn sich die Bank bsw. über Pfandbriefe mit 10 jähriger Zinsbindung refinanziert, ist die Bank auch an die 10 Jahre gebunden. Mit einem Aufschlag gibt sie das Geld an Dich weiter und will natürlich auch diese 10 Jahre Geld verdienen. Es entsteht somit der Bank für die restlichen 3 Jahren einen Schaden, den sie bezahlt haben will. Es sei denn, Euer Darlehensvertrag sieht Anderes vor.

    Schönen Gruß
    Stefan

    P.S.: Und nochmal: Wenn ich weiss, dass ich 5.000 EUR jeden Jahr zahlen kann, dann vereinbare ich eine höhere Tilgung, resp. einen Volltilger über 7 oder 8 Jahren. Alles Andere ist Glaskugellesen und Theorie.
     
  9. #9 swing230777, 06.01.2011
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    Hallo CC,

    in dem mir angebotenen Darlehen ist eine jährliche Sondertilgung ausdrücklich und kostenfrei vorgesehen. Diese Option ist auch nicht nachträglich eingefügt, sondern in dem gewählten Tarif grundsätzlich vorgesehen. Ich werde aber trotzdem bei der Bank nochmal nachfragen und berichten.

    Zu Deinem Hinweis betreffend der sofortigen Laufzeitverkürzung bei höherer Tilgung:

    Ich bin z.B. selbstständig und habe eine relativ große Schwankung bei meinem Einkommen. In meinem Fall zahle ich für 100k Volltilgung in 10 Jahren rund 1k pro Monat. Ist mein Jahr gut gelaufen, und keine anderweitigen großen Anschaffungen notwendig, zahle ich zusätzliche 5k ein und bin so ein knappes halbes Jahr früher (pro 5k) schuldenfrei. Läuft es im nächsten Jahr weniger gut oder eine größere Anschaffung steht ins Haus, muss ich nicht mehr tilgen als vereinbart.

    Für mich ganz klar ein Zugewinn an Flexibilität, auch weil ich nicht bei Vertragsbeginn an mein monatliches Limit gehen muss.
     
  10. cc24

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    Hallo Swing,
    hast alles richtig gemacht. Dagegen gibt es nichts zu Nörgeln. Ich meine nur, die jährlichen SoTi´s sind nur Optionen, die man ausüben kann. In den letzten 20 Jahren ist mir kein einziger Fall bekannt, indem ein Kunde JEDES Jahr eine Sondertilgung ausgeübt hat. Deshalb die Unterscheidung zwischen Theorie und Praxis. Unterscheide zwischen kostenloser Sondertilgung und Darlehensvertrag. Der Vertrag bindet Dich 10 Jahre, die Sondertilgungen sind kostenlos, will heissen, ist in die Kondition eingearbeitet. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  11. #11 musiker, 06.01.2011
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2011
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    Hallo Stefan,
    ich verstehe nicht, was Du sagen willst.

    Ich habe auch so einen Vertrag wie swing, es ist meine dritte Baufinanzierung, und ich hatte bei der ersten Anschlussfinanzierung und bei der zweiten (nachdem ich beim ersten Mal den Fehler gemacht habe, mir 1 % Tilgung - "das sei so üblich" - ohne Sondertilgung aufschwatzen zu lassen) schon die Möglichkeit hoher Sondertilgungen. Beide Darlehen waren vor Ende der Zinsfestschreibung getilgt. Was heißt denn nun

    Die Bank hat Anspruch auf Zinszahlungen über 10 Jahre. Allerdings immer nur auf die Restschulden. Wenn die Bank mir die Option einräumt, 10 % Sondertilgung zu leisten, dann ist die Restschuld im schlimmsten (für die Bank schlimmsten) Fall schon im 7. Jahr auf Null, und die Zinsen für die Restschuld sind dann auch Null. Wenn die Bank für die Refinanzierung noch Zinsen zahlen muss, ist das ihr Problem (wobei ich nicht glaube, dass es defakto wirklich ein Problem ist, denn da die Zinsen wohl eher steigen, das für mein Darlehen beschaffte Geld für die Bank also vermutlich auch billig refinanziert wurde - deshalb vermutlich auch die Sondertilgungsmöglichkeiten, die mir unaufgefordert eingeräumt wurden). Mein Problem ist das nicht!

    Ich weiß nicht, was die "AKTIV-AKTIV" oder "AKTIV-PASSIV Methode" ist. Aber wenn nach dieser Methode herauskommt, dass ich auch nur einen Cent Entschädigung an die Bank für "entgangene Gewinne" zahlen muss, dann werde ich den Darlehensvertrag genau durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

    Ich lese hier immer wieder, dass Sondertilgungsmöglichkeiten selten in Anspruch genommen werden, und das ist wohl für das Gros der Häuslebauer mit festem Einkommen und oftmals Nachwuchs während der ersten Tilgungsjahre nur allzugut verständlich (da kann man extra Geld auch anders verwenden als für Sondertilgung). Wenn aber, wie bei mir, 20 % des Jahreseinkommens variabel sind und mit Zu- oder Abschlag zu einem Monatsgehalt ausgezahlt werden (oder wie bei Swing die Einnahmen aufgrund von Selbstständigkeit stark schwanken), dann macht es absolut Sinn, Sondertilgung zu vereinbaren und diese, wenn die Sonderzahlung vom Arbeitgeber wie erwartet kommt, auch zu machen - zumindest jedes zweite Jahr.
    Die finanzierende Bank ist meine Hausbank und weiß das sehr gut. Wenn sie Sondertilgungskonditionen einräumt und nicht damit rechnet, dass diese auch genutzt werden, dann kann ich als Kunde nichts dafür.
     
  12. cc24

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    Hallo Musiker,
    da hast Du recht. Ein Restbetrag bleibt nicht übrig. Wie gesagt, ich kenne nur Volltilger ohne das Recht der Sondertilgung. (Volltilger kommen bei uns eher selten vor). Und ein Volltilger mit SoTi Option führt ja immer zu einer Laufzeitverkürzung. Gehe davon aus, dass die Bank bei dieser Option einen Zuschlag auf die Kondition erhebt. Und solange der Bank keinen Schaden entsteht, den sie nachweisen muss, fällt nichts an. (AKTIV/AKTIV ist der Schaden, der entsteht, wenn die Bank das vorzeitig zurückerhaltene Darlehen wieder ausleiht, die andere Methode ist, wenn sie das zurückerhaltene Darlehen sicher anlegt. Natürlich zu mickrigeren Konditionen).

    Hast also Recht und ich bewerfe mich mit Müll

    Morgengruß
    Stefan
     
  13. kike

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    So ist das. Im übrigen ist diese Option von der Bank mit in die Kondition einzukalkulieren und wird vom Kreditnehmer ja auch bezahlt.

    Nebenbei: was sich einige wohl nicht vorstellen können ist, dass auch bei Selbstständigen das Einkommen ganz enorm schwanken kann. Da ist eine "niedrigere" Tilgungsrate mit der Option zu zusätzlichen Sondertilgungen eben sehr wohl eine äusserst sinnvolle Option. Läufts gut => zusätzliche Sondertilgung, ansonsten eben das was an Tilgung regulär vereinbart wurde.

    Grüße kike
     
  14. #14 feivelmaus67, 06.01.2011
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    Hallo

    ich habe denselben Fall: Ein Darlehen über 87500 EUR mit 10 Jahren Zinsbindung und einer optionalen Sondertilgung, die ich der Bank mit Zinsaufschlag zahle. So verdient die Bank ihre Zinsen bei vorzeitiger Tilgung über den Zinsaufschlag. Sie kalkuliert ja damit, dass ihr Zinszahlungen entgehen.

    Bei mir wären es 7 1/2 Jahre bei Nutzung der Sondertilgungen. Ich habe bei meiner Bank nachgefragt, jedoch nur mündlich, und mir wurde mitgeteilt, wenn das so ist, dann ist es so. Es stünde ja im Vertrag, dass ich die Sondertilgungen leisten darf und wenn ich das Darlehen eher tilge, wäre es nicht mein Problem, sondern das der SEB. Das reichte mir aus.

    Es wäre natürlich besser, jemanden hier zu haben, der das so schon mal durchgespielt hat.

    Gruß
    Micha
     
  15. #15 musiker, 06.01.2011
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    Wie gesagt, ich habe es schon zweimal durchgespielt. Die Darlehen waren beide nominal nicht als Volltilger ausgelegt, sondern als normale Annuitätendarlehen mit 5 bzw. 10 Jahren Zinsbindungsfrist und max. 5 bzw. 10 % Sondertilgung. Beide hätten ohne die Sondertilgungen noch Restschuld gehabt und waren durch die Sondertilgungen vorzeitig getilgt, und bei beiden gab es keine Probleme, Gebühren oder sonstwas.
    Mein Eindruck jetzt war (ich kann natürlich nicht hinter die Kulissen gucken), dass mich die 10 % Sondertilgungsmöglichkeit bei meinem aktuellen Darlehen nicht mal extra was gekostet hat - jedenfalls hat mir der Bankberater sie unaufgefordert eingeräumt, und auf die Frage hin, wie hoch der Zinssatz bei 5 % wäre, gesagt, das wäre gleich.
     
  16. #16 ecobauer, 06.01.2011
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    Ihr könnt mal locker davon ausgehen, dass eingeräumte Sondertilgungen zu keinen weiteren Kosten führen, nur weil der Kredit dann vorzeitig - auch vor Ablauf einer vereinbarten Zinsfestschreibung - zurückgezahlt ist.
    Die Banken berücksichtigen vereinbarte Sondertilgungen in ihrer Kalkulation, auch bei Volltilgerdarlehen!!
     
Thema: Frage zu Sondertilgungen bei Volltilgungsdarlehen
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