Staffelgeschoss

Diskutiere Staffelgeschoss im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir beginnen derzeit unsere Vorstellungen für ein Eigenheim zusammenzustellen und dabei ergibt sich eine unter Beachtung der...

  1. #1 Anke1609, 06.01.2011
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    Hallo zusammen,

    wir beginnen derzeit unsere Vorstellungen für ein Eigenheim zusammenzustellen und dabei ergibt sich eine unter Beachtung der örtlichen Vorgaben des B-plans grundlegende Frage zum Baustil.

    Unsere Vorstellungen gingen bislang immer in Richtung modernem, kubischen Baukörper mit Flachdach. Da der B-plan zwar einen offenen Bauweise, jedoch nur ein Vollgeschoss und eine Traufhöhe von max 4,0m zulässt, wäre ein "zweigeschossiges" Haus mit Flachdach gemäß BauO LSA also nur mittels Staffelgeschoss möglich.

    Die BauO LSA sagt dazu :
    (2) Solange § 20 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten Geschosse als Vollgeschosse, wenn deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und sie über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei der Anwendung des Satzes 1 unberücksichtigt. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 gelten Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine für Aufenthaltsräume in solchen Gebäuden erforderliche lichte Höhe haben, als Vollgeschosse.

    Meine bisherigen Recherchen hier im Forum und im Internet allg. fand ich jedoch keinerlei genaue Vorgaben zu Realisierung und Positionierung des Staffelgeschosses. Allgemein liest man von einem umlaufenden Rücksprung gegenüber dem Erdgeschoss. Mehrere Quellen zeigen/beschreiben jedoch auch unregelmäßige Rücksprünge und gar teilweise übereinstimmende Wände zum unteren Geschoss. Daher ergibt sich für uns die Frage, ob allein die um min. 2/3 geringere Grundfläche alleiniges Kriterium ist oder weitere Auflagen erfüllt werden müssen. Zählen z.B. Treppen- und Flurflächen als Nicht-Aufenhaltsräume auch zur zu berücksichtigenden Grundfläche des Staffelgeschosses?

    Unsere "Verunsicherung" wird auch durch das im folgenden Bild leider recht klein gezeigte Haus gestärkt, da dieses unter den gleichen B-planvorgaben als eingeschossig scheinbar bewilligt und errichtet wurde und auch ein Staffelgeschoss tragen soll. Wie in dem Bild leider ein wenig schwer zu erkennen ist, ist das Obergeschoss an der Nord- und Südseite ca. 1,2m (geschätzt nach Besichtigung) zurückgesetzt sowie durch den Vorsprung im Erdgeschoss eine Dachterrasse errichtet worden. An der Ost- und Westseite des Hauses sind die Wände einheitlich bis oben. Handelt es sich hier um ein Haus mit Staffelgeschoss??? Diese "kleinen" Rücksprünge und die Dachterrasse können doch nicht mehr als 1/3 der Grundfläche sein oder?
     
  2. #2 Anke1609, 06.01.2011
    Anke1609

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