Architektenwechsel

Diskutiere Architektenwechsel im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Bauexperten, wenn ich meinen Architekten mit der Eingabeplanung (LPh 1-4) beauftrage und danach den Architekten wechseln möchte, welche...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 burkhard, 08.01.2011
    burkhard

    burkhard

    Dabei seit:
    24.06.2010
    Beiträge:
    176
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausmeister
    Ort:
    Taura
    Liebe Bauexperten,

    wenn ich meinen Architekten mit der Eingabeplanung (LPh 1-4) beauftrage und danach den Architekten wechseln möchte, welche Planungsunterlagen bekomme ich als Bauherr, um diese den weiterführenden Architekten zu übergeben? Bekomme ich den zeichnerischen Teil der Entwurfsplanung digital im *dxf (?) Format, dass der weiterführende Architekt reibungslos anknüpfen kann? Oder bekomme ich (bloß) die Eingabeplanung in Papierform?

    Danke für eure Antworten.

    burkhard
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    mal ne andere frage:

    du hast deinen architekten beauftragt, er hat die
    eingabeplanung händisch gezeichnet, (vielleicht) zeichnet er nicht in CAD.

    jetzt verlangst du von ihm, er solle sich doch ein CAD kaufen,
    sich einarbeiten und das ergebnis dann bitteschön als dxf zur verfügung stellen?
     
  3. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.896
    Zustimmungen:
    955
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    @Baumal, ich glaube das ist nicht die absicht von Burkhard, er ist mit seinem Architekt nicht zufrieden und will ihm wechseln was verständlich ist.
    Er will lediglich nur wissen welche unterlagen ihm zustehen wenn bis LP 4 beauftragt ist.
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    in papierformat, es sei denn anderes wäre
    vertraglich vereinbart worden.
     
  5. #5 burkhard, 08.01.2011
    burkhard

    burkhard

    Dabei seit:
    24.06.2010
    Beiträge:
    176
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausmeister
    Ort:
    Taura
    Genau wie Yilmaz es beschreibt ist es. Mich interessiert einfach nur was ich als Bauherr im Allgemeinen ausgehändigt bekomme wenn ich LPh 1-4 (bis genehmigungsfähige Eingabeplanung) beauftragt habe.

    Was mir komisch vorkommt, dass ich nicht einmal von der Eingabeplanung die Unterlagen vom Architekten bekommen habe. D.h. die Planung liegt beim Architekten und beim Bauamt.

    @ Baumal - Mein Architekt hat zeichnen lassen und es gibt die Daten in CAD.

    burkhard
     
  6. #6 Lebski, 08.01.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.01.2011
    Lebski

    Lebski Gast

    Dann frag doch nach den Dateien.
    Vorteil für den Ex-Archi: Er spart die Druckkosten.
    Ausdrucken kannst in jedem besseren Copyshop, dein Vorteil, du hast die Dateien.
    So hätte jeder was davon.
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    es ist wurscht, ob es die daten in CAD gibt.

    dir steht die eingabeplanung auf papier zu, nix anderes....
     
  8. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Und wozu der Cirkus?

    Kleine Rache des A?

    Das wäre "a" - wie armselig.

    Gruß Lukas
     
  9. #9 burkhard, 08.01.2011
    burkhard

    burkhard

    Dabei seit:
    24.06.2010
    Beiträge:
    176
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausmeister
    Ort:
    Taura
    Danke Lukas, so ist es.

    Deshalb liebe ich solche Architekten wie Baumal!

    Ich habe eben so meine Probleme mit diesem Architekt, da verbindl. Termine nicht eingehalten werden, auf Mails nicht reagiert wird usw. Wenn ich mich auf meinen Architekten schon in der Planungsphase nicht verlassen kann, was soll das dann in der Bauphase erst werden?

    burkhard
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    was machst du mich so an????

    du hast eine frage gestellt, ich hab dir antwort
    gegeben, ob sie dir nun passt oder nicht.

    hätte ich dein köpfchen streicheln sollen, und
    sagen: ``aber natürlich muß dein architekt
    dir CAD daten zur verfügung stellen!`` :irre
     
  11. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Aber er hat doch gesagt, daß er Dich liebt. :)
     
  12. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Vielleicht sollte man mal eine kleine Anleitung für künftige Auftraggeber von Architekten zusammenstellen.

    Also eine Liste, in der steht, was definitiv geschuldet ist und was nicht.

    Scheint ja nötig zu sein.

    Gruß Lukas
     
  13. #13 Karlheinz, 08.01.2011
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    Und die Liste könnte man dann dazu verwenden, alles, was nicht geschuldet, aber trotzdem gewollt ist, explizit in den Vertrag zu schreiben - z.B. "Zeichnungen und sonstige Planungsunterlagen sind in Papier- und, soweit vorhanden, elektronischer (Quelldatei) Form zur Verfügung zu stellen."

    Auch nicht ganz unwichtig zu erwähnen, wann bzw. wie oft Aktualisierungen dem BH zur Verfügung gestellt werden sollen.
     
  14. #14 HolzhausWolli, 08.01.2011
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Mich würde mal interessieren, ob der aktuelle Architekt seinen Rausschmiß ahnt oder sogar darüber bescheid weiß.

    Wäre ich der Architekt, würde ich das Gespräch mit dem Bauherren suchen und in der Reklamation eine Chance suchen, das Blatt nochmals zu wenden.

    Aufträge fallen auch nicht vom Himmel und einen neuen Kunden suchen ist mal immer noch aufwendiger, als einen bestehenden zu halten.
     
  15. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Nicht nur das, Wolli.

    Zufriedene Kunden sind ne gute Werbung. Unzufriedene...

    Gruß Lukas
     
  16. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    öööhm, rauswurf, reklamation, chance suchen????

    was ist verwerflich daran, ``nur`` LPH 1-4 zu bearbeiten?
     
  17. #17 HolzhausWolli, 08.01.2011
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Verwerflich...lol

    Nunja, zunächst einmal der ganz legitime Vorgang, daß der Kunde erheblich mehr Umsatzpotenzial anbietet. Den meisten Unternehmern gehts eben darum.

    Und dann die schlichte Tatsache, daß der nicht generiert werden kann, weil er unzufrieden ist.

    Das wäre für mich als Dienstleister nicht akzeptabel, so daß ich sehr wohl nach den Gründen suchen würde, natürlich auf die Gefahr hin, daß es wirklich an mir liegt. Ob ich damit leben kann steht auf einem anderen Blatt.

    Wenn ein Fliesenlegern nach 30% der anfallenden Fläche durch einen anderen abgelöst würde dann ist das nicht großartig was anderes.
     
  18. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das kann eigentlich nicht sein!
    Denn nur Du hast die Dinger zur Einreichung rechtswirksam unterschreiben können, also mußt Du sie in Händen gehabt haben. Da hättest Du sie entweder kopieren oder einfach um eine Zweitausfertigung zu Deinen Akten bitten...
     
  19. #19 ManfredH, 08.01.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Man sollte bei der Frage nach der Herausgabe von CAD-Dateien fairerweise auch mal folgendes berücksichtigen:

    Früher, bei der Planbearbeitung mit Tusche und Papier, wurde ein Eingabeplan im Maßstab 1:100 gezeichnet, mit einer diesem Maßstab entsprechenden Genauigkeit (oder auch Ungenauigkeit). Dieser Plan war für die Weiterverwendung als Werkplan weder gedacht noch geeignet, d.h. in der LP 5 wurde ein komplett neuer Plan gezeichnt, diesmal im M 1:50 oder nach Bedarf auch grösser, und mit der maßstababhängigen grösseren Darstellungsgenauigkeit.

    Bei CAD ist das anders; da es hier prinzipbedingt keine näherungsweise Abmessungen und Darstellungstoleranzen gibt wie bei der Papierzeichnung (ein Strich mit 0.5 mm Dicke im 1:100 entspricht real 5 cm), muss von Anfang an mit exakten Massen und wesentlich höherer Präzision gearbeitet werden, d.h. ein nicht unerheblicher Teil der früher erst in LP 5 erforderlichen Leistungen wird in die Entwurfs- und Eingabeplanungsphase vorverlagert. Die HOAI hat dieser gegenüber früher geänderten Aufwandsverteilung zwischen den Planungs-Leistungsphasen bislang noch nicht Rechnung getragen, z.B. durch Anpassung der prozentualen Honoraranteile.
    Kein Problem, solange beide LP beim gleichen Architekten bleiben und sich damit das Aufwands-/Vergütungs-Ungleichgewicht wieder nivelliert.

    Folglich ist aber eine Beauftragung nur mit LP 1-4 für den Architekten vergleichsweise ungünstig (sorgfältige Bearbeitung natürlich vorausgesetzt). Dass er unter diesen Umständen dann nicht auch noch seine CAD-Daten und damit kostenlos zumindest einen Teil der für LP 5 schon eingearbeitet Vorleistungen herausgeben will, sollte verständlich sein.
     
  20. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    @wolli

    keine ahnung was du mit ``umsatzpotenzial und den
    meisten unternehmern gehts darum`` sagen willst.

    ich bin nur ein architekt, als unternehmer sehe ich mich nicht.:D

    mir ist noch nie ein zacken aus der krone gefallen, habe
    ich nach LPH 4, an kollegen abgegeben , oder LPH 5-8
    von kollegen übernommen ....
     
Thema: Architektenwechsel
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. architekt wechseln

    ,
  2. Architekten wechseln

    ,
  3. architektenwechsel

    ,
  4. architekt wechseln nach bauantrag,
  5. architekt vor bauantrag wexhseln,
  6. wechsel architekt nach bauantrag,
  7. architekt wechseln unterlagen,
  8. architektenwechsel bei bauamt anzeigen?,
  9. architekt wrchseln,
  10. architekten wechsel,
  11. Leistungsphasen Wechsel Architekt,
  12. kann man den architekten wechseln
Die Seite wird geladen...

Architektenwechsel - Ähnliche Themen

  1. Architektenwechsel im laufenden Baugenehmigungsverfahren aus Gesundheitsgründen

    Architektenwechsel im laufenden Baugenehmigungsverfahren aus Gesundheitsgründen: Ein altes Bauvorhaben aus dem Jahre 2012 ist kurz vor der Genehmigung (Politik hat zugestimmt, Alle ämter durchlaufen) Beauftragung war LP 1-4....
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.