Größe von Fenster als Rettungsweg ?

Diskutiere Größe von Fenster als Rettungsweg ? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe in der Giebelwand zur Straße 2 schmale Fenster eingeplant. Gibt es eine Mindestbreite für Fenster in privaten Häusern, bezüglich...

  1. #1 Holzwurm22, 11.01.2011
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    Hallo, habe in der Giebelwand zur Straße 2 schmale Fenster eingeplant.

    Gibt es eine Mindestbreite für Fenster in privaten Häusern, bezüglich Rettungsweg für Feuerwehr im Brandfall.

    Das Fenster ist mom. mit BxH =77cm x 210 geplant, reicht das als Öffnung fürs Rettungszwecke ? ( Geländerhöhe 90cm) Die lichte Öffnung wäre also 67x115cm.
     
  2. Vossi

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    Neubau oder Bestand?
     
  3. #3 susannede, 11.01.2011
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    Privates Einfamilienhaus ?
     
  4. Vossi

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  5. #5 Baufuchs, 11.01.2011
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    Schreibt er doch "in privaten Häusern". Und ob Neubau oder Bestand ist wurscht.

    @Holzwurm

    Was Du da geplant hast reicht nicht.

    Das brauchst Du:
     
  6. Vossi

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    und wie darf ich das vestehen?? Amtsdeutsch?
    Das OVG NRW hat in einer aktuellen Entscheidung -soweit ersichtlich- erstmals Stellung bezogen zu der Frage der notwendigen Fenstergröße beim 2.Rettungsweg (§ 40 Abs.4 BauO NRW).
    Es hat klar festgestellt, dass -jedenfalls bei Neubauten - eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Maße (0,90 X 1,20 Meter) im Wege der Abweichung nicht in Frage komme.
     
  7. #7 susannede, 11.01.2011
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    Ja, schon, sicher gilt §17 (3) BauO NRW dort.

    Schön wäre es ja zu wissen, in welcher Funktion der Holzwurm hier schreibt, sein privates Einfamilienhäusle, als "planender Handwerker" beim ggf. Mehrfamilienhaus des Nachbarn (ggf. Sicherheitstreppenraum?)...usw. usf.

    Sind ja weder zwischen-den-Zeilen-Interpretierer noch Gedankenleser.
     
  8. #8 Baufuchs, 11.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Vossi

    Wenn jemand versucht auf dem Klagewege eine Abweichung von geltenden Bauvorschriften zu erzwingen, dann gibts eben solche Urteile.

    Und wenn wie Fragesteller schreibt, Fenster als 2.Rettungsweg eingeplant werden, dann haben diese auch bei Einplanung in einen Altbau die genannte Größe zu haben, denn Bestandsschutz gibts da nicht.

    PS:
    Gibts zum Urteil das Aktenzeichen?
     
  9. Vossi

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  10. #10 Baufuchs, 11.01.2011
    Baufuchs

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    @Vossi

    Bauherr +Architekt in einen Sack. Blöder kann man sich ja gar nicht anstellen....
     
  11. Vossi

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    ging mir um den Passus "jedenfalls bei Neubauten"
     
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