Was weiß das Bauamt / Auskunft möglich?

Diskutiere Was weiß das Bauamt / Auskunft möglich? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ist es eigentlich möglich, die Unterlagen, die das Bauamt über das eigene Gründstück hat, zu bekommen? Mir ist aufgefallen, daß hier...

  1. #1 Eumeltier, 12.01.2011
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    Hallo,

    ist es eigentlich möglich, die Unterlagen, die das Bauamt über das eigene Gründstück hat, zu bekommen?

    Mir ist aufgefallen, daß hier viele Umbauten folgendermaßen laufen:
    Man beantragt eine Nutzungsänderung, dazu reicht man einen Grundriß ein, wie es werden soll. Da das Bauamt keine Ahnung hat, wie das Gebäude überhaupt aussieht, wird der eingereichte Grundriß als Status quo abgeheftet.
    Wenn das Gebäude fertig ist, dann sieht es genau so aus, wie die aktuellen Unterlagen beim Bauamt zeigen. Somit ist alles in Ordnung, daß teilweise größere Umbauten (bis zur Änderung der Dachneigung etc). stattgefunden haben, ist hinterher nicht mehr klar, da ja nun alles so ist, wie beim Bauamt vorliegend.
    Vom alten Zustand hatte das Bauamt anscheinend keine Ahnung, es wußte nur daß dort ein Gebäude steht (wir sind hier im Gebiet der ehemaligen DDR).

    Von daher könnte es schon ganz interessant sein, was das Bauamt überhaupt weiß über das eigene Grundstück. Auch welche Nutzung für die Nebengebäude eingetragen ist, ist ja auch nicht unbedingt klar.
    Verraten die einem das?

    Gruß,
    Martin
     
  2. wall

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    Im Prinzip ja, ist ja kein Geheimdienst. Die beantworten aber im Normalfall nur schriftliche Anfragen, in denen alles genau dargelegt sein muss. Allerdings kann man dabei durch die Art seiner Fragestellung auch Fehler machen und sich seine eigenen Planungen im Vorfeld verbauen. Ich würde die Kommunikation deshalb einem Architekten oder anderen Sachverständigen überlassen, der die richtigen Fragen stellt, um die richtigen Antworten zu bekommen.
     
  3. #3 BauherrinM, 12.01.2011
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    sicher verraten die einem das ...

    Bei uns hat das Bauamt normale Sprechzeiten wo man dann hingehen kann, am liebsten haben die es wenn man vorher anruft damit die die Akte schon raussuchen können.
    Aus der Akte kannst du dir dann alles rauskopieren (für kleines Geld - bei uns 1€ pro Kopie) lassen, was du für dich haben möchtest.
     
  4. wall

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    Scheint dann von Amt zu Amt unterschiedlich zu sein. So hätte ich das auch gern erlebt.
     
  5. #5 BauherrinM, 12.01.2011
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    scheint wohl so .. ich war überrascht was es über unser altes Haus alles gibt ... wir haben sogar Schreiben von 1875 gefunden, und Beschreibungen welches Haus in unserer Nachbarschaft einen Luftschutzkeller hat. :Brille
     
  6. #6 Eumeltier, 12.01.2011
    Eumeltier

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    Na mal gucken, wann ich mal wieder Lust habe zum Bauamt zu tingeln...

    Die für meinen Bereich zuständige Mitarbeiterin ist leider ziemlich zickig (so zickig, daß sich die Bauamtsleiterin bei mir und meinem Architekten persönlich für deren Verhalten entschuldigt hat), so daß die Lust dort vorzusprechen ziemlich gering ist...
     
  7. Baumal

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    also bei mir persönlich hat sich noch keine amtsleiterin
    für das verhalten einer mitarbeiterin entschuldigen müssen....

    mag es vielleicht an mangelnder kommunikationsfähigkeit
    liegen, dass sie genervt ist und zickig reagiert?

    weshalb musst du überhaupt gucken, wann du mal wieder lust
    hast zum bauamt zu tingeln? das ist aufgabe deines architekten....!
     
  8. #8 Eumeltier, 12.01.2011
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    ICH hab mit der gar nicht kommuniziert, nur mein Architekt.
    Nur sie hat bei meinem Antrag ziemlichen Mist gebaut (und deswegen das Bauamt in eine rechtlich fragliche Lage gebracht), danach ordentlich eins auf den Deckel bekommen von der Amtsleiterin - und war danach nicht mehr gut auf mich und meinen Architekten zu sprechen. Aber das ist ja nicht meine Schuld (es gab einen aufgrund des ganzen Malheurs einen Termin im Bauamt mit Bauamtsleiterin, besagter Sachbearbeiterin, meinem Architekten und mir, wo wir versucht haben einen Kompromiß zu finden um die Kuh vom Eis zu bringen - da hat die Sachbearbeiterin so einiges vom Stapel gelassen. Nachdem das weitere Vorgehen geklärt war und die Amtsleiterin die Sacharbeiterin angewiesen und entlassen hatte, hat sie sich - nachdem die Sacharbeiterin den Raum verlassen hatte - in aller Form für das Verhalten ihrer Mitarbeiterin entschuldigt).

    Naja, ein paar Kopien kann ich vielleicht auch noch selber machen....? Mein Architekt hat im moment auch gar keinen aktuellen Auftrag mit mir mehr (kommt aber bestimmt wieder)...
     
  9. Baumal

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    sorry, aber nachdem man dir langsam aber sicher
    irgendwelche tatsachen aus der nase ziehen kann,
    hört sich alles mehr oder weniger wie ein revolver-roman
    aus dem wilden osten an.

    der sachbearbeiterin vor versammelter mannschaft anweisungen
    zu geben und des raumes zu verweisen, wer macht denn sowas,
    als bauamtsleiterin?

    der architekt hat auch keine beauftragung mehr, kommt aber wieder---oha...
     
  10. #10 Eumeltier, 12.01.2011
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    Hä, erstens hat das mit meiner ursprünglichen Frage nichts zu tun (deswegen muß ich hier doch auch nicht alles ausbreiten, habe ich erst auf Deine Nachfrage hin getan), zweitens hat es sich genau so abgespielt (die Sachbearbeiterin wurde nicht des Raumes verwiesen, sondern sie hat Anweisung bekommen, den Bauantrag unter den soeben ausgehandelten Bedingungen zu genehmigen und wurde dann - da es für sie nichts mehr zu besprechen gab - entlassen.) und drittens hat der Architekt im Moment keine Beauftragung mehr, da diese EINE Sache erledigt und abgeschlossen ist.

    Es ist aber wahrscheinlich, daß ich ihn später nochmal brauchen werde...

    Mich interessieren die Unterlagen aus dem Bauamt auch nicht wegen einer konkreten Sache, sondern weil ich einfach nur gerne einen (soweit möglichen) kompletten Unterlagensatz über meine Gebäude hätte.
     
  11. #11 fmjuchi, 12.01.2011
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    Hi Martin,

    der Zugang zu den Informationen von Landes- und Kommunalbehörden ist Ländersache und daher unterschiedlich geregelt. Es gibt sogar Bundesländer, in denen der Erlass eines entsprechenden Gesetzes verhindert werden konnte :irre

    Auch in Brandenburg gibt es ein Informationszugangsgesetz, hier ein link

    http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=5lbm1.c.68313.de&template=allgemein_lda

    Grundsätzlich hat man Zugang zu allen Informationen, die bei der Behörde vorliegen. In RLP gelten z.B. nur handgeschriebene Notizen nicht als entsprechende Akte. Grenzen sind natürlich dort, wo es um vertrauliche Informationen über andere Personen geht. Da das Gesetz relativ neu ist, wissen noch nicht alle Kollegen darüber Bescheid.

    Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf, dass dir ein Mitarbeiter den Inhalt der Akten verständlich erläutert. Hierf darfst du dann anderes Fachpersonal in Anspruch nehmen.

    Gruß Frank
     
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