Grundrisse einstellen erlaubt?

Diskutiere Grundrisse einstellen erlaubt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, als Neuling hier muss ich jetzt mal eine ganz dumme Frage stellen: So viele Grundrisse hab ich jetzt hier schon gesehen, aber darf man...

  1. #1 Fellina, 12.01.2011
    Fellina

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    Hallo,

    als Neuling hier muss ich jetzt mal eine ganz dumme Frage stellen: So viele Grundrisse hab ich jetzt hier schon gesehen, aber darf man das eigentlich?

    Ich würde ja gerne unseren bisherigen Grundriss auch mal einstellen, den der Anbieter uns vorgelegt hat, aber darf ich das? Weiß das einer?

    Liebe Grüße und danke schonmal.

    Julia
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Mit Namen und Tel usw sicher nur mit Zustimmung des Planers.

    Ohne ist naja. Urheberrecht an Grundrissen und Fassaden wird im EFH-Bereich i.A. im Sinne von Nachbauen oder Verändern verneint.
    Ob die Zeichnung selber geschützt ist = ????

    Hast noch Butterbrotpapier?? Dann drüberlegen, durchpausen und scannen.
     
  3. Azalee

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    Wir hatten unseren Archi einfach gefragt :biggthumpup:
     
  4. #4 ecobauer, 12.01.2011
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    Schau doch mal, ob der "Anbieter" seine Angebote mit Grundrissen auch im Web veröffentlicht hat. Wenn ja, dürft ihr!
     
  5. #5 Skeptiker, 13.01.2011
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    Kannst Du das begründen?
     
  6. #6 ecobauer, 13.01.2011
    ecobauer

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    Weil diese dann eh schon öffentlich sind.
     
  7. #7 wasweissich, 13.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dann darfst du im günstigsten fall verlinken , und das ist auch noch u.u. riskannt...
     
  8. Siggi

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    Das Urheberrecht ist hier eindeutig. Das Produkt (Foto, Zeichnung, Musikstück usw.) bleibt grundsätzlich beim Autor. Nur dieser entscheidet was mit seinem geistigem Eigentum passiert. Auch wenn er das Produkt auf seiner oder einer anderen Page veröffentlicht. Dieses berechtigt niemanden das z.B. Bild, ohne seine Erlaubnis auf einer anderen Page zu veröffentlichen. Selbst das ändern oder verfremden des Produktes und dann veröffentlichen fällt bis zu einem gewissen Grad unter das Urheberrecht.

    Bei Grundrissen sind diese nur mit Einwilligung des Autors (wenn es hart auf hart kommt muss das schriftlich erfolgen) zu veröffentlichen. Das trifft natürlich hier genauso wie auf der eigenen Internetseite zu.
     
  9. #9 Karlheinz, 13.01.2011
    Karlheinz

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    Genau. Schon mal was von Schöpfungshöhe gehört? Was auch immer dazu führen könnte, das man einen "normalen" EFH-Grundriss nicht ins Internet stellen darf - es ist jedenfalls nicht das Urheberrecht. Hat Ralf D. aber schon gesagt.
     
  10. #10 Gast217, 13.01.2011
    Gast217

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  11. Siggi

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    Design und Programmierung
    Wir leben im Klage freudigsten Land Europas.

    Die Auslegung der Schöpfungshöhe unter liegt ein Paar Grundregeln.

    Man unterscheidet vier Elemente oder Schutzvoraussetzungen des Werkbegriffs:

    * Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
    * Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
    * Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
    * Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.

    Quelle: Wikiversity - Kurs:Urheberrecht im Internet/Schöpfungshöhe

    Allerdings gibt es hierbei einen wichtigeren Grund. Die Schöpfungshöhe wird von Sachverständige und entsprechenden Argumenten eines Anwaltes sowie dem Entscheidungen eines Gerichts festgelegt. Das ganze ist so schwammig, dass es für ein Forum eher die Gefahr einer Abmahnung, von entsprechend sich darüber finanzierenden Anwälten, birgt als es zu normieren.

    In der Verantwortung gegenüber dem Forum, seinem Erhalt und im Interesse der User, wäre es angebracht die Gratwanderung die am Ende auf Kosten des Forums bzw. seines Betreibers nicht zu beschreiten oder aber eben vorher einfach den Autor zu fragen. Es gibt leider immer wieder Gerichte die Urteile welche in anderen Bundesländern eindeutig entschieden wurden, in einem anderen Bundesland anders behandeln und anders entscheiden.

    Von dem entkoppelt ist meine Eigene Meinung zum Thema der Schöpfungshöhe eines Produktes. Da ich hier andere Maßstäbe setze. Allerdings steht hier die Verantwortung gegenüber den Usern, dem Erhalt des Forums, gegenüber irgendwelcher gerichtlicher Streitereien (die auf Kosten des Betreibers erfolgen).
     
  12. #12 Gast217, 14.01.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    :winken Ciao Grundrissforum!
     
  13. #13 ecobauer, 14.01.2011
    ecobauer

    ecobauer

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    Und was heißt dann dieser Passus in einem LG-Urteil: Einer Architektenleistung, die sich in den üblichen, allseits bekannten Lösungen für eine bei entsprechenden Wohnhäusern übliche Raumaufteilung und eine gebräuchliche, standardmäßige äußere sowie innere Gestaltung erschöpft, mag sie auch ästhetisch gelungen sein, kann Urheberrechtsschutz nicht zukommen, so dass LG Frankfurt a. M. mit Urteil vom 21.01.2010 - 2-03 O 295/09. Es müssen mithin besondere gestalterische Elemente vorliegen, die über das vom Technisch-Konstruktiven oder vom Gebrauchszweck her Vorgegebene oder Übliche hinausgehen und die Individualität zum Ausdruck bringen.

    Ein zur Aquise im Web eingestellter Grundriss dürfte im Allgemeinen dem entsprechen. Und nichts anderes habe ich geschrieben.

    Bei individuellen Entwürfen, die im Allgemeinen ja wohl in Zusammenarbeit von Architekt und Auftraggeber entstehen, also individuell sind, sieht es freilich anders aus. Wobei aus meiner Sicht hier das Urheberrecht vertraglich geregelt werden sollte, um eindeutig zu sein.
     
  14. #14 wasweissich, 14.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    trotzdem ist das absolutes ammenmärchen , und in einem blog ohne besucher auch nicht unbedingt ein problem .

    in einem forum mit der frequentierung des BEF ein gefundenes fressen für jeden abmahnabschöpfer .

    und wenn du es jedesmal auf deine kosten widerlegst , das mit den besonderen gestalterischen elementen , wird josef nichts dagegen haben , das hier alles mögliche eingestellt wird .

    aber da müsste er es von dir schon schriftlich haben , mit bürgschaft und so....:e_smiley_brille02:
     
  15. Baumal

    Baumal

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    ich würde mal so sagen:

    90% hier eingestellter grundrisse sind selbst gemalt,
    wobei bei fast allen behauptet wird, ein architekt
    hätte dieses entworfen, man(n) hätte dieses zu hause
    nachgemalt.

    10% sind wirklich individuelle entwürfe, aus architektenfeder.
    vorher beim entwurfsverfasser nachzufragen, ob man diese in einem forum zur kritik
    freigeben darf, kann ja nicht so schwer sein?

    bei diesen 10% macht es auch spass zu diskutieren....
     
  16. #16 Gast217, 14.01.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    mal Butter bei die Fische:

    Würde ein professioneller Abmahner in diesem Fall überhaupt profitieren?
    1. Weil er berechtigte Forderungen aus einer Urheberschutzverletzung hätte?
    2. Weil er das Risiko der Einzelfallprüfung mit ungewissem Ausgang eingeht?
     
  17. #17 Gast217, 14.01.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Ob ein Werk dem Urheberschutz unterliegt kann nicht vertraglich festgelegt werden. Es ist ein höchstpersönliches Recht, das dem Urheber zufällt. Von daher würde mich auch interessieren, woher Siggis Info wegen der Profiabmahner stammt.
     
  18. Baumal

    Baumal

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    mal butter bei die fische:

    ich habe die letzten jahre vielleicht 4 mal
    gedacht, wow, ist der planer überhaupt damit
    einverstanden, dass sein plan hier veröffentlicht wird?

    meist waren diese pläne auch schnell wieder weg.

    ich würde mich freuen, mehr profesionelle entwürfe
    zu sehen, statt dieses ewige laien-herumgemale...
     
  19. #19 Baufuchs, 14.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im Umgang mit Bauinteressenten muss man das anders handhaben:


    rennt also jemand mit von mir erstellten Zeichnungen zu Wettbewerbern, muss ich nicht mal das Urheberrecht bemühen..
     
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