Nachträgliches eindrücken von Dichtungsblechen

Diskutiere Nachträgliches eindrücken von Dichtungsblechen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo alle Experten, bei uns wurde Feuchtigkeit festgestellt. :yikesDuch die Fotodokumentation fiel auf,dass die Dichtungsbleche nach dem...

  1. #1 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    Hallo alle Experten,
    bei uns wurde Feuchtigkeit festgestellt. :yikesDuch die Fotodokumentation fiel auf,dass die Dichtungsbleche nach dem betonieren und verdichten der Betonsohle in dieselbe eingedrückt wurden. Gleichsam wurde mit der Anschlussbewehrung verfahren.
    Verstößt dieses Verfahren, gegen die Einbauanleitung des Hersteller? Ist uns jetzt ein Mangel entstanden?
    Wenn ja, kann mir jemand dazu ein Urteil oder Einbauanleitung zukommen, wo das als Mangel bezeichnet wird, oder zumindest verboten.
    Ich benötige diese Dinge für ein evtl. Gerichtsverfahren, daher vielleicht ein Urteil.:deal
    Ich habe bereits alles im Internt abgesucht,konnte aber nichts finden.
    Ich benötige diese Angaben sehr dringend.
    Vielen, vielen Dank
    Quassel
     
  2. #2 RMartin, 12.01.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Stell mal Fotos rein.

    Eindrücken von Dichtungsblechen und Anschlussbewehrung....?! Das kann ich mir nicht richtig vorstellen.. Kann ja irgendwie nicht sein. Wohin sind die denn gedrückt worden? In die Sohle?! Das Dichtungsblche muss auf die obere Bewehrung verlegt werden. Tiefer kann es nicht gedrückt werden.

    Ist der Bau schon komplett fertig? Abnahme?
     
  3. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.896
    Zustimmungen:
    955
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Hallo,
    es liegt eine Mangel vor, wie weit wurde das Angezeigt?
    Wieso gerichtsverfahren?
    Wenn sie über die aktuelle situation paar angaben machen.
     
  4. #4 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    Was für Angaben werden benötigt?
    Foto kann ich später reinstellen.
    Die Dichtungsbleche wurde nachträglich mit - ich weiß nicht genau wie die heißen - mit Stangen eingedrückt.
    Gerichtsverfahren wird angestrebt, da die Garantiezeit ablaufen könnte.
    Bauträge hat sich auf etliche Nachrichten nicht gemeldet. Garantiezeit würde in 5 Monaten ablaufen.
    Gruß
    Quassel
     
  5. #5 Carden. Mark, 12.01.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Willst Du das nötige Gutachten dafür selber schreiben?
    Ein solches wirst Du als Sachvortrag brauchen. Auch zur Unterstützung Deines RAés
    Hohl Dir einen Sachverständigen zur Seite.
    Gibt dem die nötigen Infos (Bilder, Statik, Herstellerbezeichnung usw.)
    Es mangelt doch hier schon bei den Begrifflichkeiten wie "Mangel" und "Schaden".
     
  6. #6 RMartin, 12.01.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Jetzt versteh ich wie du das meinst.

    Nachträgliches eindrücken ist natürlich falsch.
    Lies die Einbauanleitung des Herstellers und dann weißte wies gemacht werden muss.

    Hol Dir aber jemanden auf Deine Seite... Sonst gehste 'baden'.
     
  7. #7 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    ich kann das in keinee Einbauanleitung finden, der HErsteller schreibt ja nicht, was man nicht darf sondern nur, wie man es einbauen soll! in der exakt steht, das man dies nicht darf. Hilfe haben wir bereits kommt aber auch nicht weiter.
    ICh benötige die Hilfe von hier.
    Danke
    Quassel
     
  8. #8 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    Alles schon am laufen und komme trotzdem nicht weiter.


     
  9. #9 Carden. Mark, 12.01.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Dann ist Dein Sachverständige nicht firm auf dem Gebiet.
    Wäre er das, wüsste er wo er nachschlagen müsste.
     
  10. #10 RMartin, 12.01.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Das sind nicht die bituminierten?! Sind das normale Stahlbleche? Die dürfen nicht 'normal' gestossen werden. Die müssen überlappen und dann einen Abstand haben, dass das Größtkorn dazwischen passt.

    Wenn ich schon die Böschung sehe....da wirds mir direkt schlecht. Gut, dass das Haus fertig ist und die Grube zu.
     
  11. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.896
    Zustimmungen:
    955
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    @RMartin,
    diese art fugenbleche kann man nicht vorher einbauen.
    Unabhängig davon liegt eine schaden vor.
     
  12. #12 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    hier noch zwei!
     
  13. #13 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    Wo kann man denn nachschlagen.
     
  14. #14 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    und wie kann man den Begründen, gibt mir doch mal was an die Hand, ich brauche es so dringend...
     
  15. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.896
    Zustimmungen:
    955
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Tut mir leid, auch wenn es so dringend ist kann man hier ihnen nicht wirklich weiter helfen.
    Eine Öffentlich Bestellter und Vereidigter sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk kann ihnen helfen.
    Herr Mark Carden ist für sie der Richtige Ansprechpartner und ich glaube nicht das er hier kostenlose Gutachtenerstellung machen wird.
    Mfg.
     
  16. #16 RMartin, 12.01.2011
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Dein Schaden (, dass Feuchtigkeit von innen ist), muss ja nicht zwingend aufgrund evtl. fehlerhaft eingebauter Fugenbleche resultieren. Da kann es tausend andere Möglichkeiten geben.

    Wo man jetzt nachschauen muss wie solche 'normalen' Stahlbleche in ein WU-Bauwerk (ist es doch offiziell?) eingebaut werden müssen weiß ich momentan auch nicht.

    Da muss ein wirklicher Gutachter ran.

    (Aber, dass das eine Schlunzerfirma ist sieht man wirklich schon an der Baugrube. Wenn ich mir das Bild anschaue wo der Kollege die Anschlusseisen reinsteckt; zweites Bild aus #12... Da ist der Arbeitsraum nichtmal so breit wie sein Fuß lang...und dann eine fast senkrechte Böschung, 2,50 - 3,00m hoch. Unglaublich!)
     
  17. #17 Carden. Mark, 12.01.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Das mag sein, dass es nicht zwingend ursächlich ist.
    Aber durch das nicht Regelgerechte einbauen liegt ein begründeter Verdacht vor.
    Regelwidriger Einbau = Mangel.
    Hier liegt zudem noch ein Schaden vor.
    Ein richtiger Sachverständiger weiß wie er dieses mit einander vernetzt und wie er den Fachvortrag für den AG verfaßt.
    PS: für alle die gerne die Antwort lesen möchten:
    WU-Richtlinie, DAfStb, Abschnitt 11.2.4
     
  18. #18 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    Sorry ja ist schon klar. Aber ich hatte bereits einen Sachverständigen gefragt, der hat es als Mangel auch deklariert aber ich habe keine Pasus zur Hand.
    bis dann


     
  19. #19 Quasselstrippe, 12.01.2011
    Quasselstrippe

    Quasselstrippe

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bremen
    Ich kann leider zu deinen Richtlinien nichts finden,was mir helfen könnte.
    Aber es ist okay und ich bedanken mich herzlich für die Mühe.
    LG
    Quassel
     
  20. #20 Carden. Mark, 12.01.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Im Netz ist auch nichts hierzu zu erlesen.
    Fachliteratur kostet Geld.
    Normen Richtig viel Geld.

    Der Sachverständige sollte aber wenigstens die WU-RiLi haben.

    so lautet der besagte Passus:
     
Thema:

Nachträgliches eindrücken von Dichtungsblechen

Die Seite wird geladen...

Nachträgliches eindrücken von Dichtungsblechen - Ähnliche Themen

  1. Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst

    Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst: Hallo zusammen, bei uns wurden nachträglich Dehnungsfugen in den Calciumsulfatestrich mit einer Flex gefräst. Kann man kontrollieren, ob die...
  2. Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes

    Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes: Hallo zusammen, wir sind eine junge Familie, die sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchte. Theoretisch haben wir auch ein für...
  3. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...
  4. Schalbetonmauer nachträglich Drainagelöcher?

    Schalbetonmauer nachträglich Drainagelöcher?: Hallo Ich bin neu hier und hab eine Frage. Vor einem Jahr haben wir eine bestehende Schalbetonmauer (4m x 1m) um drei weitere Reihen Schalsteine...
  5. Nachträgliche Dämmung der Außenfensterlichten

    Nachträgliche Dämmung der Außenfensterlichten: Hallo, ich möchte meine Außenfensterlichten wie auch meine Außenfassade nachträglich dämmen. Im Innenbereich habe ich in den Laibungen ein...