Welche Vorbereitungen auf die Rohbauabnahme?

Diskutiere Welche Vorbereitungen auf die Rohbauabnahme? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Fachleute, habe aus den bisherigen eingestellten Beiträgen mir keine genaue Antwort herleiten können, deshalb meine Frage: Wir...

  1. #1 Driftmeier, 13.01.2011
    Driftmeier

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    Hallo liebe Fachleute,

    habe aus den bisherigen eingestellten Beiträgen mir keine genaue Antwort herleiten können, deshalb meine Frage:

    Wir haben nächste Woche unsere erste Bauabnahme (Rohbau mit eingedecktem Dach und Fenster).
    Auf was sollten wir formell achten? Wir wissen, dass ein Protokoll vom Bauträger geschrieben wird und mit Unterschrift die Beweislast auf uns übergeht.
    Ebenso, dass wir Fristen zur Mängelbeseitigung setzen müssen und solange Restzahlungen verweigern können.
    Nun haben wir bereits mehrere Mängel im Vorfeld entdeckt. Sollten wir da unser eigenes Mängelprotokoll einfach mitnehmen, können wir vom BT auch eine Unterschrift verlangen? Wir haben keinen externen Sachverständigen beauftragt, da mein Mann sehr viel an Fachkenntnis mitbringt.

    Danke vorab für die Beantwortung!

    Grüße
     
  2. #2 RMartin, 13.01.2011
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    Wenn Dein Mann soviel an Fachwissen mitbringt, dann ständ dieser 'Thread' jetzt nicht hier.

    Die vorhandenen Mängel (hoffentlich sind sie einst offiziell schriftlich angemeldet worden) gehören auf das Protokoll des Bauträgers, welches von beiden Parteien unterschrieben wird.

    Wenn nicht zu viele gravierende Mängel vorhanden sind, dann wird die Abnahme anerkannt mit Hinblick auf die noch zu beseitigenden Mängel. Wenn zu viele Mängel, dann wird das Protokoll auch unterschrieben, aber entspr. mit dem Inhalt, dass Abnahme verweigert wird (zur Dokumentation).

    Soviel aus meiner Sicht zum Formellen bzgl. Unterschriften auf dem Abnahmeprotokoll...
     
  3. #3 Driftmeier, 13.01.2011
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    Danke für die Antwort.

    Deiner Meinung nach, sollte man also, wenn man weiß, was falsch ist auch GLEICHZEITIG wissen, wie man sich bei der Bauabnahme richtig verhält?
    Ich denke, dass eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun.
     
  4. #4 RMartin, 13.01.2011
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    Man sollte als Projektleiter; was man ja quasi als Bauherr ist, sich auch mit den formellen Gepflogenheiten auskennen. Ansonsten kann es später zu bösen Überraschungen kommen.
    Wenn dem nicht der Fall ist (was kein Grund zur Schande ist; sind alle Leute, die nicht beruflich gerade was dsbzgl. zu tun haben), dann holt man sich halt dafür Unterstützung ins Boot...ääähhh ins Projekt/ Bauvorhaben.
     
  5. #5 deralte, 30.09.2014
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    LIebe Forumsteinehmer,

    ich will versuchen, dieses Thema gerne nochmals zu beleben. Ich habe gerade eine Rohbauabnahme hinter mir. Als Bauherr mit einem Bauleiter des Architekten als, wie man so sagt "Erfüllungsgehilfen". Ging auch alles ganz locker. Ein protokoll wurde erstellt mit einer Liste von Mängeln, welche der Rohbauunternehmer dann abzuarbeiten hatte. Hat er auch sukzessive dann getan.
    Der Ärger fing dann an, als die Nachunternehmer mit ihren Gewerken kamen.
    - Zwei Fenster waren falsch gemauert (es fehlte eine Lage Steine). Der Fensterbauer lieferte nach den gemessenen Fensteröffnungen und nicht nach Plan. Wie man mir sagt, sein Problem. Er liefert neue Fenster.
    - Ein Abflussrohr in einem der Bäder fehlte. Ein Problem für den Rohbauer. Er musste nacharbeiten.
    - Ein Grundleitungsrohr (Regenwasser), welches unter dem Haus verlief, war abgesackt. Wurde bei der nachträglichen Kamerabefahrung festgestellt. Der Rohbauer muss nacharbeiten und ein neues Grundleitungsrohr um das Gebäude herum erstellen.
    Das neueste Problem: Der Heizungsbauer stellt fest, dass der Rohboden für den geplanten Bodenaufbau zu hoch ist, d.h. der Boden muss wohl abgeschliffen werden. Jetzt hat aber der Elektriker schon Rohre verlegt. Die müssen wohl zum Abschleifen wieder raus. Mehrkosten. Muss der Rohbauer tragen (falls er außerhalb der Toleranzen liegt) sagt mein Architekt/Bauleiter.

    Gibt es eigentlich einen Punkt an dem man dem Bauleiter mangelhafte Leistungen bei der Abnahme der Bauleiter anlasten kann und er für irgendwelche der Folgekosten aufzukommen hat oder sind die Herren immer auf der Sonnenseite des Lebens?

    Herzlichen Gruß

    deraltebauherr
     
  6. #6 neoplan, 30.09.2014
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    jeder macht mal fehler; alle machen mal fehler; aber nicht jeder macht alle fehler: ? worum geht's dir hier konkret ( wer / was / wie )?
     
  7. #7 deralte, 30.09.2014
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    Hallo, neoplan!

    Tut mir leid,ich dachte ich hätte mein Thema verdeutlicht.
    Mir geht es um die Frage, ob es irgendwann eine Haftung des Bauleiters gibt, wenn es denn klar wird, dass bei der Rohbauabnahme jede Menge Mängel übersehen wurden. Einige Beispiele für solche Mängel habe ich genannt (z.B. die zu große Höhe der Rohbaudecke und die daraus resultierenden Probleme oder Unmöglichkeit, den Fussbodenaufbau nach den Planerdaten zu erstellen und andres mehr)
    Stichpunktartige Prüfungen der verschiedenen Rohbaumaße und erbrachten Leistungen (über das Niveau einer Aussage "Da ist eine ffnung für ein Fenster" und "dort ist eine Öffnung für eine Tür" hinaus) sollten doch während der Abnahme stattfinden oder gibt es für diese Architektenleistung keine Vorgaben, keinen Ordnungsrahmen in HOAI oder DIN oder sonstwo?

    War das jetzt etwas klarer?


    deralte
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 30.09.2014
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    Ignorier mal den neoplan am besten.
    Der liest scheinbar noch verschwurbelter als er schreibt!

    Zu Deinen Mängeln:
    1) Rohrleitungen

    Wenn der Architekt nicht einen Auftrag auch für die Haustechnik hat, ist das nicht sein Revier. Zumindest aber das fehlende Abwasserrohr hätte er meiner Meinung nach bemerken müssen. Ob sich daraus eine (Mit)Haftung ergibt, mögen die Juristen beurteilen!

    2) Fenster
    Die Kontrolle der Öffnungen gehört zu seinen Aufgaben.
    Für den Fensterbauer stellt sich die Frage, ob er Pläne mit den vermaßten Öffnungen hatte. Denn dann hätte bei ihm die Pflicht zur Prüfung der Vorgewerke gegriffen und er hätte Bedenken anmelden müssen.

    3) Höhe Bodenplatte.
    Diese Höhe im Bezug zur Bauantragshöhe muss der BL natürlich kontrollieren, ebenso stichpunktartig die Ebenheit. Das Raster für diese Prüfung ist aber nicht definiert.
    Mir ist auch schon eine Stelle "durchgerutscht". Waren halt blöde 4 m² an einer Türöffnung, die knapp aus der Toleranz rauswaren. Rundrum war alles gut.

    Prüfe, was im Architektenvertrag steht. Ggf haftet der nämlich erst, wenn Du bei der Firma (warum auch immer) nichts erreichst!
     
  9. #9 deralte, 30.09.2014
    deralte

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    Danke für die Antwort. Das ist sogar mir verständlich. In der Tat war es genau wie hier beschrieben:

    Der Architekt hat zwar die TGA in seinem Vertrag. Das Abflussrohr hat der Rohbauer allerdings "nachgelegt", d.h. die notwendigen Stemmarbeiten ohne Berechnung ausgeführt und den Abfluss nach LV berechnet.
    Bei den Fenstern hat auch der Fensterbauer in den sauren Apfel beissen müssen. Laut Vertrag hätte er Pläne und Resultat der Vorwerke vergleichen müssen. Hat er offensichtlich nicht getan, also musste er nachliefern.
    Die Sache mit der Höhe Bodenplatte ist noch offen. Ist natürlich wieder erst der Bauleiter der Fachfirma (Rohbau), der die Abweichung hätte sehen müssen. Der Architekt hat den Rohbau abgenommen ohne dieses Problem zu bemerken. Jetzt ist also erst einmal der Rohbauer gefragt. Gut zu hören, dass ja wohl stichprobenartige Prüfungen durchaus zu den Obliegenheiten des Architekten gehören.

    Mir scheint jedoch aus dieser Erfahrung, dass letztlich immer der Handwerker der Dumme ist (und natürlich der Bauherr). Der Handwerker muss Machbarkeit prüfen (also die Architektenpläne, welche er als Teil der Ausschriebung erhält) und bestätigen und muss Vorleistungen anderer Handwerker prüfen.

    Ein harter Job.

    Herzlichen Dank und herzlichen Gruß

    deralte
     
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