Zugang nicht erschlosser Weg - Haustür

Diskutiere Zugang nicht erschlosser Weg - Haustür im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend! Ich bin dabei mein Zukünftiges Haus zu planen, also Plazierung auf dem Grundstück etc. Mein Grundstück liegt an zwei Straßen....

  1. martj

    martj

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    Guten Abend!

    Ich bin dabei mein Zukünftiges Haus zu planen, also Plazierung auf dem Grundstück etc.
    Mein Grundstück liegt an zwei Straßen.
    Straße A ist voll erschlossen und geteert, also Wasser, Abwasser etc alles da.
    Straße B ist gut geschottert, es liegt kein Kanal, kein Wasseranschluß unter ihr. Das einzige was ich fand ist eine Leitung der Telekom die seltsamerweise im Plan der Telekom dort eingezeichnet ist Im Katasterplan nennt sie sich "FriedhofStraße", ist auf dem Katasterplan nicht von anderen erschlossenen Straßen zu unterscheiden. Für den Verkehr ist sie freigegeben wie jede andere Straße auch. Eine weitere Erschließung ist sehr sehr unwarscheinlich.
    Meine Frage handelt um den Weg von Straße zu Haustür. Ein Weg Von der voll erschlossenen Straße zur Haustür wäre auch möglich.
    Aber es gibt Gründe, weshalb ich überlege den Zugang von Straße "B" zum Haus zu legen.
    Meine Frage ist: Wie ist hier die Rechtslage, reicht ein Weg von Straße "B" zur Haustür aus?

    Ich danke Euch im Voraus für Eure Mühe!

    Martin
     
  2. Julius

    Julius

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    Ausreichend für wen?
    Wenn Euch das genügt, wüßte ich nicht, was dagegensprechen sollte.
    Auch mit wassergebundener Decke ist die öffentliche Straße eine solche...
     
  3. #3 fmjuchi, 13.01.2011
    fmjuchi

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    Hi,

    die Gemeindevertretung bestimmt durch Beschluss, ob eine Straße für den Gemeingebrauch gewidmet wird oder nicht. Sollte es sich um eine Straße handeln, die nur für die Land- und Forstwirtschaft freigegeben ist, würde sie für dein Grundstück keine Erschließungsfunktion haben.

    Die Nutzung einer Garage, die nur von dieser Straße aus erreichbar ist könnte ggf. rechtlich und tatsächlich verhindert werden.

    Beispiel (nicht erfunden):
    Bei einem landwirtschaftlichen Anwesen befinden sich auf der Rückseite Garagen, die nur über den Außenbereich erreichbar sind. Die Garagen wurden nur genehmigt, weil sie für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig waren.

    Nach Betriebaufgabe werden die Garagen vermietet und zu anderen Zwecken genutzt. Die Gemeinde verhindert am Übergang von dem öffentliche Weg zum Feldweg, ca. 20 m vor den Garagen, die Durchfahrt durch einen Poller.
    Der Poller kann von landwirtschaftlichen Fahrzeugen überfahren werden.

    Die Klage des Grundstückseigentümers war nicht erfolgreich.


    lg fm
     
  4. papeFT

    papeFT

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    Ich denke mal, er Hinweis aus der öffentlichen Verwaltung ist wichtig und sollte doch zur Klärung mit der Gemeinde führen, ob der Zugang zum Haus über diesen Weg geführt werden kann. Wir liegen an einem solch befestigten Weg, die Gemeinde legte Wert darauf, dass wir keinen Ausbau zur Straße verlangen. An dem Weg befinden sich einige Garagen, deren Eigentümer natürlich über andere Straßen ebenfalls an ihr Haus gelangen.
    lg pape
     
  5. martj

    martj

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    Erledigt

    Hallo,

    danke für Eure Antworten, wiue es ausschaut hat es sich seit heute erledigt, das Haus kommt ein bißchen anders.

    Martin
     
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Zugang nicht erschlosser Weg - Haustür

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