Grenzabstände

Diskutiere Grenzabstände im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig angesiedelt ist - evtl. Verschieben. Also nun zur Frage: Weiß hier jemand, ob die in der...

  1. #1 rainman1978, 14.01.2011
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    Hallo,

    ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig angesiedelt ist - evtl. Verschieben.

    Also nun zur Frage:

    Weiß hier jemand, ob die in der Niedersächsischen Bauordnung §§ 6und 7 geregelten grenzabstände in jedem Fall auch für Bauten in Gebieten, die keinen Bebauungsplan, sondern nur einen Flächennutzungsplan, haben, gelten?

    Unser Haus müsste nach deren Regelungen einen Grenzabstand von 5 m haben. Wir haben aber nur 2 Meter. Unser Nachbar wäre auch mit der Eintragung einer Baulast einverstanden. Geht das so einfach, wenn erforderlich?

    Ich weiß, hier darf keine Rechtsberatung erfolgen, aber vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung sammeln können.

    Dank im Voraus für die Antworten
     
  2. #2 planfix, 14.01.2011
    planfix

    planfix Gast

    Ich kann Dir nur bayerischen Erfahrungen bieten.
    unter berücksichtigung aller notwendigen formalitäten, des brandschutzes und solange kein bebauungsplan im wege steht, solltest du das mit nachbarzustimmung hinbekommen können.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Die NBauO samt Ihren Grenzabstandsvorschriften gilt auch in Gebieten nach § 34 + 35 BauGb.
    Grenzabstände sind einzuhalten oder über Baulasten zu sichern.

    Wenn der Nachbar mitspielt -> SUPER
     
  4. #4 rainman1978, 14.01.2011
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    Der Nachbar spielt mit - Ich bin glücklich?

    Eine Frage dazu: Muss die Baulast im Grundbuch eingetragen werden und wie läuft das Verfahren praktisch ab?

    Habe keinerlei Erfahrung damit.

    Danke erstmal für die Antworten.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Baulastenverzeichnis führt das zuständige Bauamt, da es nur baurechtliche Relevanz hat.
     
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