Drainage Pflicht ?

Diskutiere Drainage Pflicht ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Ist man verpflichtet eine Drainage um das Haus (Keller) zu verlegen ? Wenn ja, gibt es da eine...

  1. #1 Harry680, 14.01.2011
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    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage:

    Ist man verpflichtet eine Drainage um das Haus (Keller) zu verlegen ?

    Wenn ja, gibt es da eine Baujahr-Grenze ?

    Es geht sich nämlich darum, dass wir ein Haus gekauft haben (BJ 1997) und Wasser im Keller haben. Einen Pumpensumpf können wir nicht finden ...


    Vielen Dank schonmal im Voraus :-)

    Viele Grüße aus AC
    Harry680
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2011
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    Nö, keine Pflicht. Zu keiner Zeit.
     
  3. #3 K Heuer, 14.01.2011
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    warum sollte Drainage Pflicht sein? Ist doch das "Privatvergnügen des Bewohners ob der Keller trocken ist. Du willst wohl den Kauf rückgängig machen. Wird wohl nichts, es sei denn Dir wurde schriftlich zugesichert, der Keller sei garantiert trocken.
     
  4. Bautz

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    Zudem noch festzustellen wäre, wo das Wasser überhaupt herkommt.
     
  5. #5 Harry680, 14.01.2011
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    das hat nix damit zu tun. Wir wollen mit Sicherheit nicht den Kauf rückgänging machen.


    was weiss ich ob eine Drainage Pflicht ist. deswegen bin ich ja hier und habe gefragt ;-)



    Schriftlich wurde in diesem Punkt nichts festgehalten. Eine mündliche Bestätigung gab es in Beisein des Maklers ... aber halt nur mündlich.

    Es handelt sich um ein Reihenendhaus. der Wassereinbruch ist genau an der Wand, wo die beiden Häuser aneinender stehen. Dort kommt das Wasser unterhalb der ersten Steinreihe heraus. Ein Nachbar hat sich die heutige "Flutwelle" angesehn und gesagt, dass es nicht der erste Wassereinbruch sein könnte. Das könnte man sehen. Es scheint so, dass keine Sperre unterhalb der erste Steinreihe vorhanden sei.

    Weiss jemand von Euch, ob da Möglichkeiten dem Verkäufer bestehen, wenn ja, welche ??


    VG
     
  6. Julius

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    Steht die üblich Klausel "unter Ausschluß der Gewährleistung" (also wie besehen) im Kaufvertrag?
     
  7. #7 Harry680, 15.01.2011
    Harry680

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    hier ein Auszug aus dem Notarvertrag:

    "Sach- und Rechtsmängel

    Alle Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grund und Bodens, Gebäudes und etwa mitverkaufter beweglicher Sachensind ausgeschlossen, allerdings mit der Ausnahme:
    a) ggf. in dieser Urkunde enthaltener Beschaffenheitsvereinbarungen uns Garantien,
    b) vorsätzlich zu vertretener oder arglistig verschwiegener Mängel. Der Verkäufer erklärt, er habe keine ihm bekannten Mängel, schädlichen Bodenveränderungen oder Altlastenarglistig verschwiegen, auf die der Käufer angesichts ihrer Bedeutung und des sonstigen Zustandes des Objektes einen Hinweis erwarten durfte,
    c) solcher Sachmängel, die zwischen Vertragsschluß und Übergabe enstehen und über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen; hierfür wird jedoch -außer bei Vorsatz- die Verjährungsfrist von 3 Monate verkürzt."



    so, ich denke dass der Absatz b) wohl der hier wichtigste Punkt ist.


    Momentan gehe ich (als "Laie") davon aus, dass es sich um Grundwasser handelt, welches sich durch den Boden drückt. Es hat seit gesten Abend nicht mehr geregnet und es kommt weiterhin Wasser durch ...
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Da wirst du wohl einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen benötigen.
    Der Rechtsanwalt, um die Ansprüche zu prüfen und durchzusetzten, der Sachverständige um zu bestätigen, dass der Mangel verschwiegen wurde, bzw. Undichtigkeiten schon vorhanden waren.
     
  9. #9 Harry680, 15.01.2011
    Harry680

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    Ja, ich habe einen Termin am Mittwoch bei einem Anwalt für Baurecht. Ich bin gespannt was der sagt !!
     
  10. #10 Harry680, 15.01.2011
    Harry680

    Harry680

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    Bei "Meine Fotos" gibts ein paar Einblicke in die Seenlandschaft. (weiss nicht wie man die Bilder in einen Beitrag einfügt, deswegen auf diese Art ;) )
     
  11. #11 ThomasMD, 15.01.2011
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    Dann schmiede mal schon an Deiner Beweiskette, wonach der Vorbesitzer von dem Mangel wissen musste.
    Ich sehe auf den Bildern nur, dass aktuell Wasser steht. Alte Wasserstandsmarken a la "Höchster Wasserstand 2002" kann ich nicht entdecken.
     
Thema: Drainage Pflicht ?
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