Aushub - Abtrag vom Nachbargrundstück, RMH

Diskutiere Aushub - Abtrag vom Nachbargrundstück, RMH im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen zusammen, juhu jetzt gehts los. Am Mittwoch kommt der Erdbauer auf unser Grundstück, besprichst alles mit dem Rohbauer und dann...

  1. #1 Linda2010, 15.01.2011
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    Guten Morgen zusammen,

    juhu jetzt gehts los. Am Mittwoch kommt der Erdbauer auf unser Grundstück, besprichst alles mit dem Rohbauer und dann legt er los.

    Meine Frage als Unwissende :D Wir bauen ein Reihenmittelhaus. Die ersten 3 Grundstücke (inkl. unserem) werden gleichzeitig ausgehoben. Da anderen 3 starten erst in ca. 6 Wochen.
    Unser Erdbauer trägt dann ja automatisch etwas vom Nachbargrundstück ab. Soviel ich gehört habe, geht er 1,50 m in das fremde Grundstück rein.
    Da wir Lehmboden haben, der teuer entsorgt werden muss ist das natürlich a bisserl doof wenn wir vom Nachbarn auch noch den Boden mit entsorgen müssen :e_smiley_brille02:
    Müssen wir das? Oder können wir seine Erde auf seinem Grundstück lagern und er entsorgt die Erde dann mit seinem Aushub?

    LG
    Linda
     
  2. Julius

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    Wirklich schon Euer Grundstück?
     
  3. #3 Linda2010, 15.01.2011
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    Wem sollte es sonst gehören?
     
  4. Yilmaz

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    Hallo Linda,
    es werden 3 Grundstücke (ihre und 2 nachbargrünstücke) auf einmal ausgehoben? Also sie und 2 nachbarn haben den tiefbauer beauftragt oder wie sollen wir das verstehen. Julius will wissen ob es wirklich schon eure grundstück ist oder vieleicht noch den bauträger gehört?
     
  5. #5 Linda2010, 15.01.2011
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    Nein, jeder Grundstücksbesitzer baut mit einem anderen Architekten. Aber Haus Nr. 1 und wir bauen mit dem selbem Rohbauer. Haus Nr. 2 baut ein Fertighaus. Wir haben uns aber zusammengeschlossen um den Aushub gemeinsam in Auftrag zu geben. Haus Nr. 4-6 fangen später an, aber auch alle über einen eigenen Architekten.

    Also die Grundstücke wurden von der Gemeinde privat gekauft und sind schon in Besitzt jedes einzelnen Bauherren.
     
  6. Yilmaz

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    Also mit 1,5m werden sie nicht hinkommen. Die böschung kann bis 3,0 m werden.
    Das kann zu probleme führen. Mit dem nachbar sprechen und vor dem aushub die sache klären! Im beisein des Tiefbauers der sagen soll wieviel boden etwa zusammen kommt, dannach wird der nachbar nie akzeptieren das soooviel boden aus dem 3m böschung zusammenkommt. Am besten ist er zahlt die entsorgung seines teils sofort mit und wird abtransportiert.
     
  7. #7 RMartin, 15.01.2011
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    Wußte ich doch gleich, dass mir das hier bekannt vorkam.

    Du hattest im Oktober uns diese Konstellation (Reihenhäuser und jeder BH macht 'sein eigenes Ding') schon erzählt.

    Da hatten einige (unter anderem meine Person) schon drauf hingewiesen, dass hier die BHs auch untereinander koordinieren müssen.

    Du schriebst dann irgendwann, dass im November ein großes Gespräch mit allen Bauherren, usw. stattfinden wird wo 'alles' geklärt wird.

    Entweder hat Ihr bei dem Termin nur Kaffee getrunken und über alles Mögliche ausser dem Bau gesprochen oder dieses Gespräch gabs nie.... Weil sonst wär diese wichtige Frage ja geklärt.
     
  8. #8 wasweissich, 15.01.2011
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    wasweissich Gast

    was verstehst du unter teuer entsorgt werden muss ??
     
  9. #9 RMartin, 15.01.2011
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    Andere Frage: Wie sieht denn das Gründungskonzept aus? Könnt Ihr alle einfach fröhlich auf dem Lehmboden gründen oder gibt es verbessernde Maßnahmen?
     
  10. #10 Linda2010, 15.01.2011
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    Das steht im Gutachten bezüglich der Böschung:
    Böschungen bis 5 m Höhe dürfen in den anstehenden bindigen Böden mit
    mindestens steifer Konsistenz ohne rechnerischen Nachweis der
    Standsicherheit mit einem Winkel von max. 60° angelegt werden. Auf der
    Böschungsschulter ist ein lastfreier Streifen von mindestens 60 cm Breite
    anzulegen.

    Eine Rückverfüllung des ausgehobenen bindigen Bodens ist nicht
    zulässig, da mit lang anhaltenden Setzungen der Arbeitsraumverfüllung im
    Bereich mehrerer Dezimeter und Böschungsbruch zu rechnen wäre.

    So wird gegründet:
    In Anbetracht leichtplastischer bindiger Böden (TL) kann die Gründung auf einer tragenden armierten Bodenplatte erfolgen. Die Bemessung der Bodenplatte sollte nach dem Steifemodulverfahren erfolgen.
    Die Grundbruchsicherheit  > 2 ist bei einer Plattengründung gegeben.

    @Yilmaz
    Danke für den Tipp. Dann werde ich das vor dem Start noch mit dem Nachbarn klären.

    @RMartin
    Ja, wir hatten uns getroffen und nein wir haben dabei kein Kaffee getrunken. Jedoch ist es sehr schwer voran zu kommen, da trotzdem jeder sein Süppchen kocht und sich auch viele einfach nicht mehr melden, obwohl man sie mehrfach anschreibt oder sogar versucht sie telefonisch zu erreichen.
    Das Einzige was ich jetzt erreicht habe ist, dass die ersten 3 Bauherren einschließlich mir, jetzt starten. Die restlichen sind mit der Statik oder anderem noch nicht soweit und brauchen noch Zeit, andere haben es überhaupt nicht eilig und warten bis zum April/Mai. Ich kann ja keinen dazu zwingen jetzt die Schaufel zu schwingen.

    @wasweissich
    Diesen Boden dürfen wir nicht zur Wiederauffüllung nehmen und müssen ihn komplett abtransportieren lassen. Aus einem Gespräch mit dem Erdbauer habe ich herausgehört, dass Lehmboden/Tonboden eben teurer in der Entsorgung ist als herkömmlicher Boden. Wobei dieser Boden ja auch zum Wiederverfüllen verwendet werden kann und daher auch einiges auf dem Grundstück bleiben kann. Ist bei uns leider nicht so. Wir werden einen Teil für den 6 x 1 m hohen Wall am Grundstücksende nutzen... das wars dann aber auch schon.
    Gründungsempfehlung siehe oben. Wir haben eine 8% Hanglage. Jedes Haus oberhalb muss genauso tief gründen wie sein unterer Nachbar.
     
  11. #11 Linda2010, 15.01.2011
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    Anbei 2 Bilder vom Grundstück. Die Bilder wurden vom Bodengutachter gemacht und er hat sich nach einigen Regentagen auf dem Grundstück wirklich abgemüht.... da bleibt wirklich jeder Gummistiefel stecken :bau_1:
     
  12. #12 Linda2010, 15.01.2011
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    Also bei 3 m tiefe und 3 m aufs Nachbargrundstück rüber x 11 m lang kommen ja ca. 50 cbm zusammen :yikes
    Insgesamt wird bei uns ca. 198 cbm auf unsrem Grundstück ausgehoben. Davon bleibt aber der Mutterboden hier und wird dann für den Garten und Vorgarten genutzt....
     
  13. #13 driver55, 15.01.2011
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    Nicht versuchen anzurufen, sondern einach anrufen und klären!
    Wenn's über den selben Rohbauer (Erdbauer) geht, sehe ich da (eigentlich) keine Probleme. Der Gesamtaufwand wird dann eben halbiert der getrittelt, je nach dem wieviele davon betroffen sind. Die Abmasse sind doch sicherlich nahezu identisch. Bis auf die Endhäuser. Die sind meist ein paar cm breiter.
     
  14. #14 alex2008, 15.01.2011
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    wenn ihr den Aushub gemeinsam macht ist es doch kein Problem mittels Aufmaß die entsprechenden Mengen dem jeweiligen Bauherrn zuzuordnen.

    planlos wieder reingeschüttet mag diese doch recht pauschale Aussage zutreffen. Richtig (Straßenbauer bekommen die Zusammenhänge im 2. Berufsschuljahr erklärt) gemacht lassen sich auch bindige Böden sehr oft wieder einbauen.
     
  15. #15 Linda2010, 15.01.2011
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    Also es sind 6 Grundstücke in einer Reihe. Haus 1-3 heben gemeinsam aus, Haus 4-6 heben erst 6-8 Wochen später aus. Ich bin Haus 3 und muss deshalb eben seitlich auf das Nachbargrundstück Nr. 4 graben. Wahrscheinlich haben die Nachbarn auch ein anderen Erdbauer....

    Alle 6 auf einen Streich funktioniert leider nicht.

    Schaut mal hier den Lageplan an.
    Von Flurstücknr. 3852 bis 3857 sind Reihenhäuser. 3852 bis 3854 (das sind wir) fangen zuerst an.

    Werde meine Nachbarn heute noch kontaktieren und das abklären.
     
  16. #16 DerSuchende, 15.01.2011
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    warum ist das deine aufgabe und nicht die deines bauleiters?

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  17. #17 RMartin, 16.01.2011
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    Also der Nachbar, der erst später anfängt gründet in der gleichen Tiefe wie Ihr?!

    Das ist nicht gut; Ihr solltet versuchen tiefer gründen zu dürfen... Zumindest an der Seite wo der Nachbar erst Wochen später beginnt.

    Kannst nicht den Rohbau stehen haben und eine Längsseite ist komplett unverfüllt. Wenn Du weiter Pech hast und die Lehmsohle des Nachbarn ist nach den Wochen/ Monaten aufgeweicht, also für eine Gründung unbrauchbar, dann muss dieser Nachbar noch paar cm Bodenaustausch machen und untergräbt Deine Bodenplatte.

    Hier mal mit dem TWP und/ oder Architekten sprechen ob das ein Problem werden könnte.

    Auch temporäre Bauzustände sind zu berücksichtigen in der Planung.
     
  18. #18 Linda2010, 16.01.2011
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    Ja, der Nachbar, der erst später anfängt sitzt ja einige cm höher am Hang als unser Haus. Von daher sollte er schon mind. so tief gründen wie wir. Wir gründen so tief wie unser unterer Nachbar.

    Ein Weg wäre dann noch, Keller stellen und dann die Seite wieder verfüllen lassen, was ja auch wieder doof ist, dann gräbt der Nachbar unsere gute Erde wieder aus.... ohje... ich bespreche das morgen mit meinem Architekten. Am Mittwoch bekomme ich dann auch Info vom Erdbauer. Er schaut sich an dem Tag die Grundstücke an.
     
  19. #19 RMartin, 16.01.2011
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    Wie jetzt mindestens so tief? Er müßte eigtl. höher gründen.

    Nochmal: Es kann und darf eigtl. nicht sein, dass Euer Haus nach Erstellung KG weiter gebaut wird und eine Längsseite ist nicht zumindest teilw. verfüllt; mindestens 50cm über Unterkante Fundament.

    Und der Nachbar darf später nicht wieder so tief graben (also bis UK Eurem Fundament oder gar tiefer).

    Paßt hier bitte auf.
     
  20. #20 willi22, 17.01.2011
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    Wenn ich das alles lese kann ich nur raten, dies mit dem Nachbar von Grundstück Nr. 4 alles genauestens vorher abzuklären (am besten schriftlich). Sonst ist der Ärger vorprogrammiert.
     
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