Ärger mit dem Nachbarn ... Gesetzliche Grundlagen?!

Diskutiere Ärger mit dem Nachbarn ... Gesetzliche Grundlagen?! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Nabend allerseits! Vielleicht hat jemand bzgl. der folgenden Situation einen Rat oder sonstiges. Wir würden uns aufjedenfall über jeden Rat,...

  1. #1 Svenner81, 16.01.2011
    Svenner81

    Svenner81

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinentechniker
    Ort:
    Kronshagen
    Nabend allerseits!

    Vielleicht hat jemand bzgl. der folgenden Situation einen Rat oder sonstiges.
    Wir würden uns aufjedenfall über jeden Rat, Tip etc. freuen!

    Meine Schwester+Schwager haben sich eine Doppelhaushäfte aus den 50er Jahren gekauft und sind gerade am Sanieren.
    Nun gab es, ohne großeartige Vorankündigung einen "netten" Brief vom Nachbarn UND vom Anwalt des Nachbarn.

    Zum einen büskiert er sich darüber, das beim Dämmen des Daches (es wird aufgesetzt) eine Reihe seiner Dachpfannen abgenommen wurden sind um einen sauberen Übergang zu erreichen.
    Ansonsten hätte man jede Dachpfanne die auf der Hausgrenze liegt trennen müssen (was für ein Quatsch ...).

    Des Weiteren gibt es ein Fallrohr für das Regenwasser der Dachrinne welches voll auf unserer Seite liegt und oben ein Y-Stück hat (siehe Bild).
    Nun warnt der Herr Nachbar davor dieses Rohr auch nur einen millimeter zu versetzen ...
    Müsste ein solches Fallrohr nicht auch auf der Hausgrenze liegen?

    Als nächstes gab es ärger als der Nachbar nicht mehr telefonieren konnte, da Handwerker versehentlich gegen die Telefondose gekommen sind welche bei UNS im Haus liegt und wo lediglich das Kabel zum Nachbarn geht.
    Da auch die Wasser- und Stromversorgung in unser Haus geht und von dort abgezweigt wird zum Nachbarn stellen wir uns die Frage inwieweit es rechtlige Grundlagen o.ä. gibt dem "netten" Nachbarn nahezulegen diese Leitungen neu und direkt in sein Haus verlegen zu lassen?!
    Ich habe mal was von Gewohnheitsrecht gehört ... gibt es sowas in dem Zusammenhang das man sagen kann es war schon immer so, daher muss der Nachbar das nicht machen?

    Gruß von der Ostsee!
     
  2. Vossi

    Vossi

    Dabei seit:
    30.11.2008
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wohnraumgestalter
    Ort:
    Wolfenbüttel
    Benutzertitelzusatz:
    Freigeist und Erfinder
    na dann mal auf gute Nachbarschaft.

    Auch Du musst Dir nun Rechtsbeistand einkaufen. Hier wirst Du in dieser Richtung nicht beraten. Der Weg zum Anwalt ist Pflicht, wenn Du nicht selber einer bist....
     
  3. #3 Svenner81, 16.01.2011
    Svenner81

    Svenner81

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinentechniker
    Ort:
    Kronshagen
    Ok, hatte ich fast micht gerechnet.
    Hatte gehofft es gäbe gewisse "standards" ...

    Trotzdem danke!
     
  4. #4 ecobauer, 16.01.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Na ja, wenn es nicht mehr als die genannten Banalitäten sind, würde ich mal in Ruhe ein Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Immerhin werden die wohl noch eine zeitlang nebeneinander wohnen - und das in einem Doppelhaus.

    Ansonsten würde ich mal ins Grundbuch und ins Baulastenverzeichnis gucken.Wenn da nichts über Nutzungsrechte drinne steht, hat der Nachbar i.d.R. schlechte Karten.
     
  5. #5 Baufuchs, 16.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Über was wundert ihr euch eigentlich?

    Ist irgendwer mal VOR Ausführung der Arbeiten auf die Idee gekommen, das Ganze mit dem Nachbarn zu besprechen?

    Wohl kaum, sonst würde hier der Sachverhalt anders geschildert.

    Ist doch immer dasselbe "Ich habe gekauft, ich habe Rechte, wie setze ich die durch?"

    Offennsichtlich fliegen alle nur noch im Kampfjet durch die Kinderstube.

    Die gibt es auch. Werden euresgleichen aber stets fremd bleiben.
     
  6. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker

    Da hätt ich dich auch ins Kreuz getreten. Wieso vergreifst du dich an fremden Eigentum? Du bist über die Grenze drüber gegangen und wunderst dich jetzt darüber das es Mecker gibt?
    Vielleicht hättet ihr mal vorher drüber reden sollen?
     
  7. #7 fmjuchi, 16.01.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Hallo,
    es gibt Nachbarschaftsgesetze, die sich mit diesem Problem beschäftigen.
    Da ich nur das von RLP kenne, musst du für dein Bundesland mal den Gockel bemühen.

    Nachdem die Fronten schon mal geklärt sind, kann man nur viel Spaß wünschen.
    Außer den Rechtsanwälten kann hier keiner etwas gewinnen.

    Ich kann in diesen Fällen nur an die außergerichtliche Streitschlichtung verweisen. Ein Vergleich unter Beteiligung der Schiedsperson hat den gleichen Wert wie ein Vergleich vor Gericht und kostet weniger als 100 €.

    Hierfür muss man aber bereit sein Eingeständnisse zu machen. Wer auf Krawall gebürstet ist, sollte sein Geld lieber den Anwälten anvertrauen.

    lg fm
     
  8. #8 Svenner81, 17.01.2011
    Svenner81

    Svenner81

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinentechniker
    Ort:
    Kronshagen
    @ H.PF & Baufuchs

    Kommt Ihr noch klar? Habt Ihr was schlechtes gegessen?
    Erstens habe nicht ICH sondern mein Schwager nebst Anhang das Haus gekauft.
    Ich habe keineswegs mit dieser Sache zu tun, hatte den beiden nur höflich angeboten mal im Forum nach fachkundiger Beratung zu suchen.

    Ob da vorher ein Gespräch stattfand kann ich nicht sagen.
    Aber was spricht dagegen eine Reihe der Pfannen zu entfernen welche halb halb auf beiden Seiten liegt.
    Ich persönlich hätte damit kein Problem wenn mein Nachbar dies tun würde ...
    Außerdem hat dies eine Dachdeckerfirma gemacht, von daher sollte man meinen das es ein "standard" ist!

    Keiner will Krawall ... als letztes mein Schwager bzw. meine Schwester!
    Aber wenn ein 70 Jähriger Rentner die beiden auf Schritt und Tritt beobachtet und allem möglichen Scheiß am stänkern ist, dann hat man irgendwann keine Lust mehr.


    @ Ecobauer

    Danke für den Tip bzgl. Grundbuch und Baulastenverzeichnis, werde das mal so weitergeben.

    Gruß, Sven
     
  9. #9 Baufuchs, 17.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schau ins Nachbarrechtsgesetz, da ist geregelt, dass Arbeiten an gemeinsam genutzten Bauteilen -wie hier z.B. an Gebäudetrennwänden- dem jeweiligen Nachbarn vorher anzukündigen sind.

    Wie es aussieht, wurde aber einfach gemacht, "weil ja vom Fachbetrieb" und deshalb "Standard".

    Kein Wunder, dass es jetzt Ärger gibt.
     
  10. #10 Svenner81, 18.01.2011
    Svenner81

    Svenner81

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinentechniker
    Ort:
    Kronshagen
    Nein, seit eben weiß ich das nicht einfach gemacht wurde ...
    Der Nachbar hatte mitbekommen dass das Dach neu eingedeckt wird, konnte er sich wohl denken da das Gerüst aufgebaut wurde.
    Zumindest hatte mein Schwager am Abend des Gerüstaufstellens einen Brief an der Tür hängen von wegen der Nachbar verbietet ihm die Dachpfannen anzufassen ... Auch nicht die feine Englische ...
    Was sollte mein Schwager da nun machen ... alles auf Eis legen und trotzdem für das Gerüst zahlen ...?!
     
  11. #11 wasweissich, 18.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    schuld sind immer die anderen , in diesem fall der böse , böse nachbar .

    in der überschrift fragst du nach gesetzlichen grundlagen .

    der nachbar hat das gesetz auf seiner seite . ist jetzt der nachbar böse oder das gesetz ??
     
  12. #12 Baufuchs, 18.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Genau das bestätigt doch, dass eben einfach gemacht wurde..

    Nachbar durfte sich denken, dass da was passiert, weil ja ein Gerüst aufgestellt wurde.

    Gesprochen wurde da vorher gar nichts, es wurden vollendete Tatsachen geschaffen.
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Deinem unverschämten Schwager ist zu gönnen, daß er jetzt was auf die Mütze bekommt.
    Mir tut nur der arme Nachbar leid, der wegen solch schlecht erzogener Zuzügler auch noch Anwaltskosten hat. Ich hoffe, er läßt Deinen Schwager dafür bezahlen.

    Leute gibts...
     
  14. Igel

    Igel Gast

    Ärger in der Nachbarschaft ist so ziemlich das Übelste was man haben kann. Den ganzen Tag Stress auf der Arbeit und abends noch sowas... Ich wünsche schonmal starke Nerven und in der Zukunft viel Spaß, gerade auch wenn, so wie auf dem Foto zu erkennen, dicht an dicht gebaut wurde.... :(
     
  15. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...vermutlich liegt die Kommunikation ziemlich im Argen....warum auch immer...

    Mich würde hier als Nachbar nicht stören, dass die Grenzziegel aufgenommen werden müssen....
    Mich würde stören, dass hier eine Chance vertan wurde, das komplette Doppelhaus in einer Aktion (und ggf auch zu einem günstigeren Preis als in zwei Einzelaktionen) auf den aktuellen Stand zu bringen! :biggthumpup:
     
  16. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Der Nachbar ist 70!

    Ob den der neueste Standard noch interessiert?
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    mich wundert es auch nicht, dass es ärger gibt, das sollte einem
    der gesunde menschenverstand sagen.

    aber im nachbarrechtgesetz schleswig- holstein (§17) ist dem nachbarn
    nichts vorher anzukündigen....
     
  18. #18 Baufuchs, 19.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Baumal

    Änderungen/Nutzung Nachbarwand §10 Abs. 2 "Ausübung des Rechts ist anzukündigen..."
     
  19. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ..die Wand wird nicht geändert oder anderweitig genutzt.
    soweit ich es verstanden habe, wurde nur zwischensparrengedämmt....und die USB bis zur Grenze gezogen...
    ..die Frage ist hier: Wem gehört eigentlich der Ziegel....Gemeinschaftseigentum?
     
  20. #20 burkhard, 19.01.2011
    burkhard

    burkhard

    Dabei seit:
    24.06.2010
    Beiträge:
    176
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausmeister
    Ort:
    Taura
    Versucht doch einfach noch einmal mit dem Nachbarn (und davor vielleicht auch mit seinem Anwalt) ein klärendes Gespräch auf einer Ebene der Entschuldigung.

    burkhard
     
Thema: Ärger mit dem Nachbarn ... Gesetzliche Grundlagen?!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gemeinsame regenrinne trennen

    ,
  2. regenwasser von dachrinne der nachbarn

    ,
  3. dachrinne trennblech

    ,
  4. dachsanierubg regrnrinnr Reihenhaus ,
  5. dachrinne bei doppelhaus trennen rechtlich,
  6. dachrinne reihenmittelhaus,
  7. wem gehört welches fallrohr,
  8. bei Reihenhäusern wem gehört wrlches Regenfallrohr???,
  9. dachrinne doppelhaushälfte,
  10. trennung dachrinne doppelhaus,
  11. reihenhaus gemeinsame regenrinne,
  12. wem gehört das fallrohr,
  13. gemeinsame dachrinne reihenhaus brief an Nachbarn ,
  14. regenwasser von dachrinne nachbarn,
  15. Regenfallrohr neben der Grenze,
  16. regenfallrohr reihenhaus
Die Seite wird geladen...

Ärger mit dem Nachbarn ... Gesetzliche Grundlagen?! - Ähnliche Themen

  1. Ärger mit Warmwasser im Mehrfamilienhaus

    Ärger mit Warmwasser im Mehrfamilienhaus: Hallo zusammen, in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Wohneinheiten (3 Wohneinheiten EG,1.OG,2.OG jeweils Links/Mitte/Rechts) wurde vor ca. zwei Wochen...
  2. Ärger mit dem Nachbarn wegen Betonsockel + Gartenschränke

    Ärger mit dem Nachbarn wegen Betonsockel + Gartenschränke: Hallo, wir haben seit kurzem einen mehr und mehr eskalierenden Streit mit den Nachbarn unserer Doppelhaushälfte in Baden Württemberg. Und zwar...
  3. Ärger mit dem Nachbarn wegen Trennblech

    Ärger mit dem Nachbarn wegen Trennblech: Hallo Fachleute, wir haben bei unserem Reihenhaus, Baujahr 86, das Dach neu decken lassen. Bis auf die Sparren wurde alles erneuert. Alle...
  4. Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker.

    Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker.: Hallo, ich habe wie oben bereits angemerkt ein Problem mit meinem Nachbarn bzw. dessen Dachdecker. Dieser Ärger ist bereits soweit das eine von...
  5. Ärger mit dem Nachbarn: Dachterrasse - rechtliche Frage

    Ärger mit dem Nachbarn: Dachterrasse - rechtliche Frage: Wir leben in einer Reihenhaussiedlung. Alle Häuser haben im Dach ursprünglich kleine Dachhäuschen. Einige Anwohner haben in den vergangenen Jahren...