Darf der Nachbar den Bauplan verlangen?

Diskutiere Darf der Nachbar den Bauplan verlangen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo an alle Experten, ist es rechtens, wenn der eigene Bauplan von der Gemeinde genehmigt wurde und der Bauplan des Nachbarns nicht, dass der...

  1. #1 kidchriss, 16.01.2011
    kidchriss

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    Hallo an alle Experten,

    ist es rechtens, wenn der eigene Bauplan von der Gemeinde genehmigt wurde und der Bauplan des Nachbarns nicht, dass der Nachbar dann das Recht auf Aushändigung unseres Bauplans hat, um notfalls vor Gericht zu ziehen?
    Könnte man uns nach erfolgter Genehmigung dann noch den Bau einstellen?
    Wir haben eine Sondergenehmigung der Gemeinde erhalten, haben das aber nicht schriftlich, es wurde von der Gemeinde mit dem Landratsamt geklärt und wir wurden im Freistellungsverfahren durchgelassen. Der Nachbar hat eine ganz andere Sachlage, drängt aber nun auch darauf dass bei ihm "ein Auge" zugedrückt wird, da er sich ungerecht behandelt fühlt.

    Vielen Dank Grüsse von Kidchriss
     
  2. #2 Baufuchs, 16.01.2011
    Baufuchs

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    Ihr müsst dem Nachbarn gar nichts aushändigen.
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    ich glaube nicht, dass er irgend etwas zu wollen / fordern hat ...

    ich denke, er kann die Gemeinde verklagen und dann im Zuge des Verfahrens die Einsicht etc. fordern, aber damit solltet ihr dann ja nichts mit zu tun haben.

    Wie ihr es in Hinblick auf ein zukünftiges Nachbarschaftsverhältnis "geschickt" regelt - ist eine andere Sache


    ach so: ihr habt eine Genehmigung, aber nicht schriftlich :irre - hat so ein wenig "Geschmäckle". Solltet mal dringend schauen, dass das bei Euch ordnungsgemäß läuft (kann sonst auch ohne Nachbarn daneben gehen)
     
  4. #4 kidchriss, 16.01.2011
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    wir haben die baupläne im freistellungsverfahren durchbekommen (wir hatten keine abweichungen in der Bauhöhe, sondern einen sonderfall der aber von der gemeinde als ok. bezeichnet wurde) das bedeutet, dass man doch nur was schriftliches zurückbekommt, wenn es nicht durchgeht. wir haben aber nichts gegenteiliges bekommen und man hat uns auch gesagt, dass das so wäre bei den freistellungen, also wenn man innerhalb von 4 wochen kein antwort vom landratsamt bekommt, dass es dann "durch ist".

    das mit dem nachbarn ist jetzt nicht so einfach, da er die pläne natürlich unbedingt haben will um uns einen fehler nachzuweisen, damit er seine abweichungen genehmigt bekommt.
     
  5. #5 Skeptiker, 16.01.2011
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    Nein, Ihr müsst dem Nachbarn für dessen Auseinandersetzung mit der Behörde nichts aushändigen - auf welcher Grundlage auch? Ob die Nichtaushändigung gut für die weitere Entwicklung der Nachbarschaft ist, wäre dann eine ganz andere Frage ...
     
  6. #6 fmjuchi, 16.01.2011
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    Hallo,

    da wundere ich mich auch gerade. Ich hätte eine Befreiung vermutet, aber dann ist doch nichts mit Freistellungsverfahren, oder sehe ich das falsch.

    Etwas mehr Details wären sicherlich hilfreich. Freistellungsverfahren bedeutet doch, dass die Vorgaben des qualifizierten Bebauungsplanes eingehalten werden.

    Gab es sinngemäß eine Absprache nach dem Motto "macht mal, wir sehen nichts?" Das könnte sogar schon zu Problemen führen, wenn mal ein Sachbearbeiter krank ist.

    Wir mussten sogar mal einen Bebauungsplan ändern, weil es die Krankheitsvertretung etwas genauer genommen hat als der Kollege.

    lg fm
     
  7. #7 loennermo, 16.01.2011
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    Hmm, wem will der Nachbar denn ans Bein pinkeln? Der Gemeinde oder Euch? :confused:

    Wenn er Euch ans Bein pinkel will ist die Antwort doch wohl klar, oder?

    BTW: Dies Unterforum hier heisst Bauen mit Architekten - was sagt denn Euer Archi dazu?
     
  8. #8 kidchriss, 17.01.2011
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    hallo an alle,

    vielen dank für alle antworten. der fall konnte nun schon geklärt werden. wir müssen die pläne nicht weitergeben und uns wurde von mehreren stellen geraten uns da nicht mit hineinziehen lassen. es gibt immer welche die so lange an den plänen rumdeuten, bis sie was zu bemängeln finden. wir wurden durch seinen anruf total verunsichert weil er gleich mit anwalt usw. daherkam. jetzt wissen wir aber dass das alles luftnummer ist und wir absolut im grünen bereich liegen. auch die schriftlichen genehmigungen kann uns keiner mehr wegnehmen. das war ja unsere befürchtung.

    also danke nochmal, thema von meiner seite aus erledigt.
     
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