Neuerstellung öffentlicher Gehweg vor bebautem Grundstück

Diskutiere Neuerstellung öffentlicher Gehweg vor bebautem Grundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, meine Gemeinde hat mir mittgeteilt das der im Bebauungsplan vorgesehene Fuß-/ Gehweg vor meinem Grundstück in diesem Jahr...

  1. Edith

    Edith

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    Hallo zusammen,

    meine Gemeinde hat mir mittgeteilt das der im Bebauungsplan vorgesehene Fuß-/ Gehweg vor meinem Grundstück in diesem Jahr gebaut werden soll.
    Nach Anfrage wieviel mich der Spaß kosten würde kam eine Mail mit dem Satz: wird so 5.800 Euro sein (ungelogen, mehr stand nicht drin.)
    Nun muss man wissen das es sich hier um ca. 50 m² Gehweg handelt. Die Pflasterfirma die meinen Hof dieses Jahr machen soll verlangt da gerade mal 4000 Euronen incl Material, Aushub, Abtransport, etc., und das für 100m².
    Meine Frage wäre nun: Ist die Gemeinde verpflichtet die Arbeiten an eine Fachfirma abzutreten wenn diese bei gleicher Leistung kostengünstiger arbeitet? Ich bin in der Hinsicht mit dem öffentlichen Recht weniger vertraut und die Ausbildung ist schon etwas her, wäre daher über Antworten von Spezialisten die in der Thematik drin stecken sehr dankbar.

    Grüße aus der Fränkischen......
     
  2. #2 wasweissich, 16.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dass 50 m² meter gehweg eine andere nummer ist wie 100 m² hoffläche ist , ist dir schon klar , das war früher auch schon so ....

    und 100m² mit aushub , abfuhr , unterbau und pflastern............. für 4000€:yikes
     
  3. Edith

    Edith

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    das ein 1.5m breiter Gehweg ein etwas anderes Unterfangen ist als eine Hofeinfahrt ist schon klar. Was die Antwort mit der Frage zu tun entzieht sich trotzalledem meiner Logik. Solange die Firma für den Bau des Gehweges weniger verlangt als die von der Gemeinde vorgeschlagenen 5800 ist es doch S***egal obs um ne Einfahrt geht oder nen Gehweg. Hier gehts um die rechtliche Sachlage........
     
  4. #4 wasweissich, 16.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ................
     
  5. Edith

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    Die Antworten werden ja immer besser. Weswegen sich der werte Herr jetzt so auf den Schlips getreten fühlt kann ich nicht beurteilen, will ich ehrlich gesagt auch nicht. Sollte sich trotzdem noch jemand finden der eine Antwort auf die Frage hat wäre ich diesem sehr verbunden :winken
     
  6. #6 fmjuchi, 16.01.2011
    fmjuchi

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    Hallo,

    zunächst einmal darf bei Erschließungen 90 % von allem umgelegt werden, was im Bauprogramm auf Grundlage des Bebauungsplanes vorgesehen und notwendig ist. Also keine "goldenen" Gehwegplatten.

    Der Gesamtbetrag wird nach der gewichteten Grundstückfläche (oft Geschossflächenzahl) auf die erschlossenen Grundstücke verteilt. Daher kann man nicht pauschal sagen, dass der Betrag für die 50 m Bürgersteig ist.

    Wie groß ist denn dein Grundstück?

    Es könnte auch sein, dass noch Anteile von der Straße mit abgerechnet werden.
    Gibt es schon eine Straßenbeleuchtung? Auch die ist beitragspflichtig.

    Gruß fm
     
  7. #7 wasweissich, 16.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    um mir auf den schlips zu treten reich deine schuhgrösse bei weitem nicht .
     
  8. #8 wasweissich, 16.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und zu deiner frage : gehwege dürfen nur firmen erstellen , welche bestimmte standards erfüllen .
     
  9. Edith

    Edith

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    Hallo,

    und danke für Antwort.
    Das mit der Umlage ist natürlich richtig, die Grundstücksgröße beträgt 800 m². Es handelt sich bei dem Neubaugebiet um eine Ortsabrundung, sprich Straße und Beleuchtung sind bereits vorhanden. Wenn ich nun die 5800 Euronen auf die m² Zahl von meinem Grundstück aufschlüssel komme ich auf 7,25 Euro/ m².
    Der Gehweg ist insgesamt 170m lang. Die angrenzenden Grundstücke (incl. meinem) haben eine Gesamtfläche von 4700 m². Somit würde ein 170m langer Gehweg insgesamt ca. 4700*7,25= 34000 Euro kosten. Mag sein das ich noch etwas anders gepolt bin was Geld angeht, aber das sind Preise die ich für etwas übertrieben halte. Daher würde ich das ganze eben per Fachfirma erstellen lassen.
    Grüße.

    @ was weiß ich: welche Standards sollen das sein? Die Gemeinde würde den Gehweg vom eigenen Bauhoftrupp erstellen lassen.
     
  10. #10 fmjuchi, 16.01.2011
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    Hallo,

    die Stadt plant, baut und legt um. Es gibt da keine Möglichkeit, es in Eigenregie zu machen. Dem Beitragsbescheid kann aber entnommen werden, für was die Kosten angefallen sind.

    Evtl. sind sogar noch Grunderwerbskosten enthalten.
    Gruß Frank
     
  11. Edith

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    Das ist doch mal ne Aussage,

    zwar schlecht für mich aber zumindest weiß ich bescheid.
    Herzlichen Dank dafür und schönen Abend noch :bierchen:

    Grüße
     
  12. #12 alex2008, 16.01.2011
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    Das Hauptkriterium ist dann wohl: Billig muß es sein.
     
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