Geflieste Dusche - Was darf das kosten?

Diskutiere Geflieste Dusche - Was darf das kosten? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich brauche dringend Rat, da ich mich im Bauwesen überhaupt nicht auskenne und nicht "über den Tisch gezogen" werden will....

  1. #1 thecurve82, 16.01.2011
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    Hallo Zusammen,

    ich brauche dringend Rat, da ich mich im Bauwesen überhaupt nicht auskenne und nicht "über den Tisch gezogen" werden will.

    Sachlage:

    Ich habe eine ETW in Frankfurt zu einem Festpreis gekauft.
    Diese Wohnung in einem Mehrfamilienhaus wird zur Zeit noch gebaut.
    Als Käufer kann man Wünsche äußern, die dann gegen Bezahlung der Mehrkosten zur Baubeschreibung umgesetzt werden.

    Laut Baubeschreibung hat das Bad eine Badewanne, die in der Ecke des Bades eingebaut wird und eine Dusche in der anderen Ecke.

    Mein Wunsch ist folgender:
    Die Dusche soll entfallen (Gutschrift über die Duschwanne)
    Anstatt der Badewanne soll hier eine begehbare und geflieste Dusche installiert werden.

    Die Baufirma sagte, das wäre mit mehreren tausend Euro verbunden.
    Da der geplante Abfluss von der Badewanne dort ins Mauerwerk geht, müsste zur Wand hin eine Stufe erstellt werden, damit der Boden erhöht liegt und das Wasser abfließen kann. (siehe link)

    http://217.196.177.129/wcms/ftp/f/fliesen-haeffner-gaertringen.de/siteimages/2456.jpg

    Was darf so etwas kosten? (ca.)
    Für mich als Laien muss doch nur eine Stufe gefliest werden und der Abfluss in den Boden. Kann das so viel teuerer werden?
    Ich meine, die Badewanne hätte ja auch einen Abfluss und Wasseranschlüsse etc.

    Wäre um eure Meinungen dankbar!

    beste Grüße
    Christian
     
  2. #2 ThomasMD, 16.01.2011
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    Selbst wenn Dir hier zwanzig Leute sagen, das darf nur 500 Euro kosten, kannst Du Deinen Bauträger nicht zwingen, Dir den Umbau billiger zu machen.
    Vor dem Kauf hättest Du hier deutlich bessere Karten gehabt, wenn es nicht gerade ein Wohnung im Westhafen ist, die wie geschnitten Brot weggehen.
     
  3. wall

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    Du brauchst eben unter dem Abfluss Platz für das Rohr. Das plant man am besten sehr früh ein, wenn es nicht vorgesehen ist, wird es kompliziert. Ob diese Stufe wirklich die einzige Lösung ist, kann man ohne die genaue ursprüngliche Planung nicht sagen. Es kann aber auch sein, dass dein Bauträger diese Änderung vermeiden möchte und es deshalb für dich möglichst unattraktiv macht.

    Wenn es wirklich zu dieser Stufe führt, würde ich das Thema vergessen.
     
  4. matula

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    Position Abfluss?

    Steht der Rohbau schon?
    Das Problem liegt im wesentlichen Abfluss.....Der Duschwannenträger ist in etwa so hoch wie der Estrich; Wenn der Boden bereits gegossen ist, bleibt bei einer ebenerdigen Dusche einfach wenig/kein Platz für die Zuleitung vom Abfluss zum Fallrohr - am besten soll das ja auch noch etwas Gefälle haben :D. (um das Wasser auch abfließen zu lassen).

    Bei uns haben sie auch vergessen die Abflussrohre vorzusehen, daher war so ohne weiteres keine ebenerdige Dusche mehr möglich...
    Zum Glück war das Fallrohr direkt neben der geplanten Dusche, so dass man mit etwas Bohrmeisseleinsatz das erforderliche Gefälle gerade so über dem Boden hingekriegt hat.
    wennd as nicht der Fall ist, kann ich mir schon vorstellen, dass das nicht einfach ist, und sich das der Bträger gut bezahlen lassen will - zurecht.
     
  5. Julius

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    Außerdem ist eine "bodengleiche" Dusche mit weit mehr Änderungen verbunden!
    Das Raum wird zum Feuchtraum, es muß also unter den GESAMTEN Bodenbelag ne Abdichtung.
    Auch für die Elektrik gelten dann andere Anforderungen.

    Mehrere TEUR Aufpreis sind ME durchaus angemessen.


    Ich frag mich eh, wie man bei einer erhöhten Anordnung dem Wasser beibringen will, den den unteren Bereich zu meiden...?
    Stelle ich mir in der Nutzungspraxis problematisch vor.

    Das verlinkte Bild ist wohl aus ner Badausstellung und SO (also ohne Trennwand) nicht umsetzbar.
     
  6. #6 Karlheinz, 17.01.2011
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    Genau - also umsetzbar vielleicht schon, aber nachdem man dann das ganze Spritzwasser nach dem Duschen aufgewischt hat, ist man gleich schon wieder reif für den nächsten Duschgang.

    Im übrigen ist dieses Bild komplett Bauernfängerei - wenn der Bodenaufbau eine bodengleiche Dusche (Ziel: Einstieg ohne Stufe) nicht hergibt, dann mach' ich mir doch keine Stufe über die Hälfte des Bads, um die bodengleiche Dusche zu simulieren - mit dem Ergebnis, dass ich dann nicht nur auf meinem Weg in die Dusche, sondern auch auf dem zum Klo 'ne Stufe erklimmen muss ...
     
  7. #7 thecurve82, 17.01.2011
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    Hallo zusammen,
    danke erstmal für die zahlreichen Antworten...

    also:

    Ich habe eine EG Wohnung, Keller darunter ist schon fertig, aber die Wände meiner Wohnung noch nicht.
    Der Bauträger wusste von Anfang an von dem Wunsch, allerdings sagte er von Anfang an, dass eine Erhöhung her muss, da das Rohr ja nach unten hin sonst in den Keller ragen würde (?!)
    Morgen habe ich den Termin zur weiteren Besprechung.

    Wegen der fehlenden Duschwand:
    Anbei nochmal ein anderes Bild, wo man wohl besser erkennt wie es aussehen könnte:
    http://www.uploadarea.de/files/8riafbdq9o426lhag4ywuyftp.jpg

    Beste Grüße
    Christian
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 17.01.2011
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    Sorry - das ist Unfug. Wenn da ein Keller drunter ist, geht es ohne Stufe.

    Dein BT will das nicht und will Dich auf dem Weg abschrecken.
     
  9. Julius

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    Was ist denn in dem Keller unter Deinem Bad?
    Auch Wohnraum oder nur untergeordnetes?
     
  10. #10 thecurve82, 17.01.2011
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    Tiefgaragenplätze, bzw. Kellerräume (für jede Wohnung ein Kellerraum)



    Eben deshalb würde mich ja interessieren, wie teuer in etwa der Mehraufwand ist, im Vergleich zum Einbau einer Standard Duschwanne...

    Der BT hat den Bauauftrag an eine andere Baufirma vergeben, die für mich als Ansprechpartner für Änderungswünsche zur Verfügung steht. Und es ist vertraglich festgehalten dass ich für Änderungen nur die Mehrkosten trage, bei Wucher würde ich mich an den BT wenden.
     
  11. Eric

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    Wie immer gut erkannt, Julius.

    Über so ein Ding mit WEDI-Bodenelement führe ich seit 5 Jahren einen Bauprozeß. Boden vor dem Podest ist durchfeuchtet. Zwischenzeitlich haben wir die Podestkante aufgeschlagen und festgestellt, daß das Wasser unter den Fliesen zur Podestkante und daran herunter in den tieferliegenden Bodenaufbau fließt. WEDI meint, deren Element sei auch für die Verlegung auf einem Podest geeignet, .... obwohl es dafür nicht konzipiert ist :mega_lol::mega_lol:

    Man muß schon ziemlich doof sein, wenn man in seinem Bad ein bodengleiches Duschelement verlegt ( um den Fuß nicht mehr heben zu müssen oder aber < dann sinnvoll > weil man gehbehindert ist ), dafür aber ein Podest benötigt, weil der Bodenablauf ansonsten nicht zu realisieren ist.

    @Ralf: Durchbruch durch die Decke über EG wird deswegen nicht gehen, weil der darunterliegende Kellerraum einem anderen Erwerber gehören wird. Und der hat natürlich keine Lust, sich nach KV-Abschluß ein Abwasserrohr an seiner Kellerdecke verlegen zu lassen, sofern denn im Keller überhaupt eine Anschlußmöglichkeit besteht. Sollte dort die Tiefgarage sein, gehts dem BT um Brandschutz, Wärmedämmung und und...

    Fragesteller: Deine Idee ist grober Unfug ( unabhängig davon, daß man beim Bauträger-Kaufvertrag keine nachträglichen Sonderwünsche stellt und schon gar nicht in dem geschilderten Umfang).

    Insofern: Was ist der Grund für derart umfangreiche und abwegige nachträgliche Sonderwünsche?
     
  12. Eric

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  13. #13 ThomasMD, 17.01.2011
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    Wenn Du die Decke zur Tiefgarage durchbrechen lassen willst, dürfte eine R 90 Schottung alleine schon einige Hunderter kosten.
    Vielleicht noch Rohrbegleitheizung weil die TG nicht frostgeschützt ist...
     
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