Dichtheitsprüfung der WP ab 3kg Kältemittel

Diskutiere Dichtheitsprüfung der WP ab 3kg Kältemittel im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Problem Dichtheitsprüfung der WP. Ich habe festgestellt, dass weder der Handwerker noch der Betreiber über ein exaktes Wissen der EG Verordnung...

  1. #1 Alfred Bopp, 17.01.2011
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    Problem Dichtheitsprüfung der WP.
    Ich habe festgestellt, dass weder der Handwerker noch der Betreiber über ein exaktes Wissen der EG Verordnung Nr. 842/2006 verfügt. Meine bedenken, dass hier eine gewaltige Prozesslawine - hauptsächlich auf den Handwerker zukommt, weil der Betreiber nachweisen kann, dass er von seinem Handwerker, der ihm die WP eingebaut hat, nicht richtig informiert wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Bopp
     
  2. #2 Alfred Bopp, 18.01.2011
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    Dichtheitsprüfung der WP ab 3 kg Kältemittel

    Nachtrag.
    Amtsblatt der Europäischen Union.
    Diese verbindliche Verordnung ist in jeden Mitgliedstaat gültig.
    Artikel 10
    Neu installierte Systeme werden unmittelbar nach ihrer Inbetriebnahme auf Dichtheit kontrolliert.
    Also der Handwerker hat den ersten Eintrag im Logbuch eigenständig vorzunehmen und danach dem Betreiber zu übergeben, erst danach ist der Betreiber für die jährliche Dichtheitsprüfung verantwortlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Bopp
     
  3. #3 coroner, 18.01.2011
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    Baulaie
    Das ist recht interessant... vor allem, wer dafür verantwortlich ist, dass
    dieses Logbuch begonnen wird. Meine bisherigen Kontakte zu Kältebauern
    resultierten in der Aussage: "Dichtigkeitsprüfung? Pff. Sie merken eh', wenn
    zuwenig Druck drinnen ist, weil's dann nimmer warm wird und dann muss
    sowieso einer kommen" :mauer

    Das ganze betrifft ja insbesondere Systeme, welche "by Design" hohe Füllmengen
    haben. (DV, DV/DK und bei LWP's kenne ich auch mind. einen Hersteller der auf exorbitante
    Mengen schwört)
     
  4. #4 planfix, 18.01.2011
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    planfix Gast

    Kälteanlagenbauer, die sich darauf spezialisiert haben, wissen sicherlich, was sie tun.
    Ob die Bauherren, bei der Vielzahl der Informationen, immer alles richtig verstehen, ist eine andere Sache.
    Wie Alfred schon schreibt, ist der Betreiber für die jährliche Prüfung zuständig, sprich, er muss sie veranlassen. Dabei kann man davon ausgehen, dass eine WP im Fall einer Undichtigkeit in Störung geht und die Sicherheitskette eine Inbetriebnahme durch den Betreiber ausschließt. ... ;)
     
  5. #5 Alfred Bopp, 18.01.2011
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    Hallo Planfix
    Dass ein Kältetechniker darüber Bescheid weiß ist selbstverständlich.
    Hier geht es allerdings um die Heizungmonteure ohne oder mit kleinem Kälteschein, die auch darüber Bescheid wissen müssten, deren Aussage ist leider meistens - der Betreiber ist dafür verantwortlich - deshalb habe ich die EG Verordnung Artikel 10 dargestellt, um endlich mal Klarheit zu schaffen.
    Darin ist eindeutig geregelt, dass der Einbau-Fachmann die ERSTE ÜBERPRÜFUNG der Dichtigkeit der WP vornehmen muss und auch in das Logbuch einzutragen hat. Ist er dazu nicht befugt, muss er dies veranlassen, dass eine zertifizierte Person die Prüfung und den Eintrag tätigt, erst danach ist die jährliche Dichtigkeitprüfung vom Vertreiber zu veranlassen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Alfred Bopp
     
  6. #6 Karlheinz, 18.01.2011
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    Ich gehe doch sicher recht in der Annahme, dass Sole/Wasser-WPs im EFH in der Regel weniger als 3 kg Kältemittel haben, so dass die Prüfpflicht sich im wesentlichen auf Direktverdampfer-WPs beschränkt?
     
  7. #7 Alfred Bopp, 18.01.2011
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    Hallo Karlheinz,
    ob eine WP der Dichtheitsprüfung unterliegt, einfach deinen WP-Einbau- Fachhandwerker fragen, oder - wie ich - an den Hersteller schreiben, mit der genauen Bezeichnung deiner WP. Ich habe das getan und habe die schriftliche Antwort bekommen, dass meine WP Zitat: "über einen hermetischen Kältekreislauf (nach Definition der F Gas Verordnung) verfügt und unterliegt durch die Kältemittelmenge <6 kg keiner jährlichen Dichtheitskontrolle".
    Darüber habe ich mich gefreut. Hinzufügen möchte ich noch, weil ich dafür gesorgt habe, dass der Verdampfer nicht durch Pollen, Blätter, Insekten usw. verschmutzt, habe ich auch keine Reinigungskosten für dieses Teil.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred Bopp
     
  8. #8 Karlheinz, 18.01.2011
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    Danke. Habe jetzt gemerkt, dass bei mir die Information auf dem Typenschild steht (vielleicht ist das ja sogar Pflicht?). In meine WP (knapp 8 kWh) wurden 2 kg Kältemittel verfüllt. :biggthumpup:
     
  9. #9 Alfred Bopp, 24.09.2011
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    Neue Aspekte für Interesenten von LWP

    Bald oder endlich ist es vorbei mit dem Unwissen über die LWP.
    Heizungsfachbetriebe aber auch Betreiber von LWP`s sollten diesen Beitrag lesen.
    1. Einfach mal - Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen - anklicken, das ist ein Leitfaden vom Bayrischen Landesamt für Umwelt. Dieser Leitfaden wird schon in mehreren Bundesländern diskutiert, aber auch das Bundesumweltamt hat diesen Leitfaden begrüßt, und dort hat man die Überlegung dies bald in Gesetzesform und Vorschriften den Herstellern und Einbaubetrieben als verbindliche Regel zu geben, um endlich auch die Anwohner vor vermeidbaren LWP-Geräuschen zu schützen.
    2. Fast gleichzeitig wird von (AREA) eine Beratung - Regelungsvorschlag zu (nicht)vorbefüllten Split-Klimageräten - durchgeführt. Die Ergebnisse daraus wurden dem Bundesumweltamt mitgeteilt.
    3. Dieser Regelungsvorschlag ist für Heizungsfachbetriebe, die keinen Sachkundenachweis für Kältemittel haben, die der Dichtigkeitsüberprüflung unterliegen, sehr gefährlich, da vom Einbaubetrieb der Ersteintrag in das Logbuch verlangt wird und auch gleichzeitig die Aufklärung für den Betreiber diese Dichtigkeitsprüfung jährlich durchführen zu lassen. Hier ist Eile geboten, um Nachzubessern, da sonst eine Prozeßlawine - für nicht qualifizierte Betriebe - in Bezug auf Kältemittel, zu erwarten ist.
    4. Wenn auch manche Fachhandwerker die Auffassung haben, bereits eingebaute LWP`s, die der Dichtigkeitsprüfung unterliegen, nicht ermitteln zu können, sage ich nur, diese Fachleute denken falsch.


    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred Bopp
     
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