Leistungsverzeichnis nicht erfüllt

Diskutiere Leistungsverzeichnis nicht erfüllt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, im Kaufvertrag für unsere kernsanierte ETW wurde ein Elektrolüfter im Badezimmer festgelegt. Da das Badezimmer ein Fenster hat...

  1. #1 Stevie76, 17.01.2011
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    Hallo zusammen,

    im Kaufvertrag für unsere kernsanierte ETW wurde ein Elektrolüfter im Badezimmer festgelegt. Da das Badezimmer ein Fenster hat der Generalunternehmer eigenmächtig und ohne Rücksprache den Elektrolüfter nicht eingebaut. Er möchte uns jetzt mit den Kosten für den Einbau des Elektrolüfters im Rohbau entschädigen. Aus meiner Sicht müßte er uns, wenn wir überhaupt mit einer Entschädigung einverstanden sind, den Preis anbieten, den ein nachträglicher Einbau des Elektrolüfters kosten würde.
    Welcher Ansatz ist richtig?

    Vielen Dank für Eure Antworten?

    Grüße

    Stephan
     
  2. Eric

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    Wenn Du die Mehrkosten für den nachträglichen Einbau des Lüfters meinst, liegst Du richtig.

    Also: Er baut den Lüfter jetzt mit Mehrkosten ( einschließlich der Beseitigung der hierbei entstehenden Schäden an bereits fertigen Bauteilen ) selbst ein und bekommt dafür nur den vereinbarten Preis für den versäumten Einbau im Rohbau oder, wenn es ein anderer Unternehmer macht, dessen - angemessene - Kosten abzüglich der mit dem Lüftungsunternehmer vereinbarten Vergütung.
     
  3. #3 RMartin, 18.01.2011
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    Gibt es denn im Vertrag einen separaten Preis für diesen Lüfter?

    Hat der Unternehmer schon mal in absoluten Zahlen gesagt wieviel € er erstatten würde?

    Bin mir hier nicht sooo sicher, dass Euch wirklich die Kosten des 'nachträglichen' Lüftereinbaus zustehen... Waren Pläne mit im Kaufvertrag? War da ein Lüfter vermerkt?
     
  4. #4 CarstenG, 18.01.2011
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    Weshalb muß der Preis separat ausgewiesen sein?

    Der Unternehmer hat sich per Werkvertrag verpflichtet, den ausgeschriebenen Lüfter einzubauen. Hat dann jedoch seinen Vertrag nicht erfüllt. :deal
    Also ist er sowohl nach VOB als auch nach BGB verpflichtet, den Vertragsgegenstand in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.
    Soll heißen, entweder er baut den Lüfter selbst ein und beseitigt alle dadurch entstehenden Schäden (diese Möglichkeit ist dem Unternehmer unbedingt einzuräumen!) und das in einer angemessenen Frist, oder er trägt die Kosten für den nachträglichen Einbau einschließlich Schadensbeseitigung. Eine Erstattung der eingesparten Kosten für den nicht erfogten Einbau würde ich nicht akzeptieren, da erfahrungsgemäß diese eingesparten Kosten den erforderlichen Aufwand für den nachträglichen Einbau garnicht decken können.
     
  5. #5 RMartin, 18.01.2011
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    Ja, CarstenG; sei mal so dahingestellt.

    Frage ist halt nur ob der Fragesteller wirklich aufgrund der Tatsache, dass das Bad ein Fenster hat, diesen Lüfter wirklich braucht und unbedingt haben möchte.

    Ist ja möglich, dass in diesem Haus andere Wohnungen kein Bad mit Fenster haben; da war dann ein Lüfter vorgesehen... Vertrag erstelllt....copy&paste....und flutsch....steht dieser Lüfter beim Fragesteller auch im Vertrag.

    Vielleicht sind ja noch Pläne beigefügt worden wo dann kein Lüfter drin ist....dann wirds wieder schwierig; was gilt jetzt?!
     
  6. Julius

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    Daß es den Lüfter nicht will, hat er doch schon durchblicken lassen.
    Er will aber die ihm dafür angebotene Minderung noch etwas hochschinden...
    In - wie ich finde - unfeiner Weise!

    Entweder will man das Ding - dann läßt man es nachrüsten.
    Oder man braucht es nicht - dann sollte man mit dem Ersatz der ersparten Aufwendungen zufrieden sein.
     
  7. #7 CarstenG, 18.01.2011
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    Dann kann man auch nicht mehr verlangen.
     
  8. #8 Stevie76, 19.01.2011
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    Ich habe ein Problem damit einfach die ersparten Kosten für den Einbau des Lüfters zu akzeptieren, da ich diese nicht beurteilen kann. Er kann mir quasi jeden Betrag vorsetzen und ich muss ihn hinnehmen, da ich für diesen Teil keinen extra Preis habe.
    Die Kosten für einen nachträglichen Einabu kann ich durch Angebote Dritter ermitteln.
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Du kannst für den Lüfter seine Kalkulation verlangen.

    Rechtlich halte ich deine Idee für Zweifelhaft. Bei einer Minderung ist es z.B. so, dass man den Wert des Gewerks ohne Mangel gegenüber dem Wert des Gewerks mit Mangel setzt, die Differenz ist die Minderung. Auch eine solche Berechnung könntest du kaum beurteilen.
     
  10. #10 RMartin, 20.01.2011
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    Stevie76: Also wie schon vermutet von einigen hier; Du möchtest den Lüfter eigtl. gar nicht und versuchst nun soviel Geld wie möglich rauszuschlagen.

    Frag die Firma doch erstmal wieviel € sie erstatten zu gedenkt. Den Preis für den Lüfter ohne Einbau kannste ja mal selber in Erfahrung bringen. Dann kannste schon grob plausibel abschätzen ob das einigermaßen passt.

    Und wenn dem so ist, dann nimm dieses Angebot an oder lass Dir den Lüfter einbauen.
     
  11. bemi

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    Liegt den Überhaupt ein Entlüftungsstrang wo der Lüfter angeschlossen werden könnte?
    Wäre ich GU und der Strang würde vorhanden sein, würde ich mich nicht Vorführen lassen.
    Wenn kein Strang vorhanden ist würde ich dem Käufer ein Angebot machen was er kaum ausschlagen würde.

    @ Lebski

    Welche Kalkulation willst du den sehen?
    In welchem Fall muß man den Urkalkulation hinterlegen?
    Wenn ein Käufer im Nachgang eine Kalkulation haben möchte kriegt er alles nur nicht die Urkalkulation.
    bemi
     
  12. #12 Stevie76, 20.01.2011
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    @RMartin: Wir haben uns noch nicht endgültig entschieden, ob wir den Lüfter haben wollen oder nicht. Dies rührt auch daher, dass wir nicht über den Tisch gezogen werden wollen. Uns wurden 180,- Euro als Kosten für den Einbau des Lüfters im Rohbauzustand genannt, was uns bei Kosten für den Lüfter von 75,- Euro bis 100,- Euro sehr niedrig vorkommt. Ein Elektriker hat uns allein für den Einbau des Lüfters ohne Zuspachteln und Streichen ein Angebot von 250,- Euro gemacht. Jetzt ist die Wohnung allerdings auch fertig und es ist kein Rohbau mehr.

    @bemi: Der Strang müsste da sein, da früher an der Stelle eine Kölner Lüftung war. Ich weiss aber nicht, ob die ganz durchgeht, da die Dachgeschosswohnung ganz anders geschnitten ist als unsere Wohnung.
     
  13. #13 RMartin, 20.01.2011
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    Klar ist ein 'fremder' Elektriker teurer. Er kommt extra nur für diese Arbeit auf die Baustelle.
    Die Elektriker des GÜs waren ständig vor Ort und entspr. konnte günstiger kalkuliert werden.

    Mensch Leute...vergleicht nicht Äpfel mit Birnen und überlegt Euch mal wie Preise zustande kommen; was da alles drin enthalten ist/ sein muss.

    Und noch was: Wenn der GÜ im Allgemeinen eine ordentliche (qualitativ und zeitlich) Arbeit abgeliefert hat, sowie es ein 'erträgliches' oder gar positives Miteinander war, dann fangt nicht wegen lächerlichen 100-200 € am Schluss an Knatsch zu machen.
    (Bisher habe ich von Dir nämlich noch keine wirklichen Beiträge gesehen, die auf negative Leistungen des GÜs schliessen lassen.)
     
  14. #14 Stevie76, 20.01.2011
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  15. #15 Baufuchs, 20.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    § 638 BGB:

    Geschätzt werden muss im vorliegenden Fall nicht, denn was der Lüfter seiunerzeit kosten sollte ist ja bekannt.

    Also nix mit "ich ziehe das ab, was der GÜ für den nachträglichen Einbau aufwenden müsste".
     
  16. #16 RMartin, 20.01.2011
    Zuletzt bearbeitet: 20.01.2011
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    Ja, habe ich schon einst gelesen... Ich fange aber mit Dir jetzt nicht an rumzudiskutieren bis zu welcher Anzahl an Mängeln oder unschönen Dinge man noch von einer 'im Allgemeinen' guten Arbeit sprechen kann/ darf/ soll. Das entscheidest Du alleine in diesem Fall für Dich und agierst auch entsprechend.

    Bedenke nur auch, dass das Vertragsverhältnis mit der Firma noch lange nicht beendet. Gibt ja noch eine Gewährleistungsdauer...und immer Spielraum beider Seiten 'rumzustänkern'.

    Und lasse Dich nicht vor lauter €-Zeichen in den Augen zu der Meinung hinreissen, dass der Unterschied des Einbaus Lüfter in Rohbau gegenüber dem Einbau in das fertige Bad Tausende und Aber-Tausende € Differenz sein werden.
    (Das Bisschen NAchträglich-Spachteln, bisschen vorsichtiger arbeiten, evtl. paar Fliesen an den Lüfter beifugen/ oder 3-5 Fliesen neu machen, nachträglich sauber machen, usw. werden keine Unsummen sein.)

    Nachtrag wg. Überschneidung mit Baufuchs' Beitrag: Sorry Baufuchs....so ganz verstehe ich den Satz nicht. Aus meiner Sicht auch interpretationsmöglich....aber bin kein Jurist.
     
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