Fenster zu klein

Diskutiere Fenster zu klein im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forengemeinde! Ich hab mal wieder ein paar Fragen. Wir haben im Dezember unsere Fenster eingebaut bekommen. Am gleichen Tag...

  1. Iceman

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    Hallo liebe Forengemeinde!

    Ich hab mal wieder ein paar Fragen.

    Wir haben im Dezember unsere Fenster eingebaut bekommen. Am gleichen Tag wurden sie dann wieder ausgebaut, weil die "Aussparung" für die Fenster falsch gemauert wurde.
    Sie war zu hoch. Jetzt sind die "Aussparungen" richtig gemauert und man könnte meinen das Thema ist durch...

    Aber NEIN:
    Bei einigen Fenstern (NUR UNTERSEITE) ist der Abstand vom Mauerwerk zum Rahmen noch immer sehr groß.
    Bei diesen Fenstern wurde der Rahmen aufgedoppelt aber es sind dann teilweise noch ca. 6 cm Abstand.
    Wir haben jetzt festgestellt, dass einige Fenster einfach zu niedrig sind. Nachdem wir den Bauleiter (GÜ) darauf angesprochen haben meint dieser, er habe die Fenster absichtlich kleiner
    bestellt. Am meisten davon betroffen sind die Küche und das Esszimmer. Der BL meint in der Küche, um dort Dinge vor das Fenster stellen zu können und im Esszimmer hat er es an die Küche angepasst,
    damit das Haus von aussen einheitlich aussieht. Uns gefällt das aber nicht mit den aufgedoppelten Rahmen. Bei sämtlichen "bodentiefen" Fenstern wurde auch aufgedoppelt. Die im Vertrag vereinbarten Höhen wurde um ca. 12 cm unterschritten.

    Meine Frage:
    Gibt es eine DIN (oder ähnlich) in der die Toleranz bei Fenstergrößen bestimmt wird? Es gibt da ja die DIN 18202. Kann diese hier verwendet werden oder bezieht sich diese nur Dinge wie z.B. das Mauerwerk?


    Viele Grüße
     
  2. upD8R

    upD8R

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    Ich finde einseitige und nicht abgesprochene Änderungen an der Ausführung ein ziemlich fragwürdiges Verhalten.

    Ich weiß zwar nicht, ob kleinere Fenster jetzt auch gleich weniger kosten aber schließlich habt ihr ja einen Vertrag und wahrscheinlich auch eine abgesegnete Ausführungsplanung. Daran gilt es sich zu halten, wäre zumindest meine Laienmeinung.
     
  3. #3 Thomas B, 18.01.2011
    Thomas B

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    Hat er das begründet?

    Thomas
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Die 18202 legt u. a. fest, wie gross eine Öffnung von z.B. 1 x 1 m wirklich sein darf.
    Ob man damit die Abmessungen der Fenster auch Vertragsrelevant beurteilen kann, hängt am Vertrag selbst.
    Bei bodentiefen Fenstern (Türen) kann es sein, dass Schwellen wegen Schnee nötig sind. Aber ohne genauere Kentnisse lässt sich das von hier aus nicht sagen.
     
  5. #5 Karlheinz, 18.01.2011
    Karlheinz

    Karlheinz

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    Warum ist der Fensterbauer eigentlich nicht zum Aufmessen gekommen, bevor die Fenster produziert wurden?

    Die Frage stellt sich übrigens noch für das eine oder andere Gewerk, das noch kommt - u.U. Treppe, ganz bestimmt Türen, u.U. Bodenbeläge, etc. ...
     
  6. #6 Gast23627, 18.01.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Zu klein ist zu klein

    (unter Vorbehalt evtl. vorhandener vertraglicher Vereinbarungen)
    eine Aufdopplung der Rahmens um ein dem Mauerwerk entsprechendes Maß zu erreichen würde ich nicht akzeptieren.
    Die DIN 18202 oder ähnliches sagt dazu nichts aus.
    Bei den Bodentiefen Fenstern mag es andere Gründe (siehe Beitrag Lebski) geben.
    Fotos wären für eine Einschätzung sehr hilfreich.
    mfg.
     
  7. #7 ecobauer, 18.01.2011
    ecobauer

    ecobauer

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    Rechtlich gibt es lediglich eine Vorgabe in der Landesbauordnung, in der geregelt ist, wie groß ein Fenster im Verhältnis zur Grundfläche des Raumes mindestens sein muss.
     
  8. Iceman

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    @upD8R
    Die kleineren Fenster kosten nicht weniger. Aber der GÜ hat die Bereitschaft zum Austausch der Fenster die er zu klein bestellt hat signalisiert. Die Frage ist welche Fenster alles nach irgendeiner Vorschrift zu klein sind.

    @Thomas B

    Das war die Aussage zu den "normalen" Fenstern. Bei den bodentiefen Fenstern stellt sich noch die Frage, ob diese zu klein sind.

    @Lebski
    Im Vertrag sind die Fenstermaße mit einem ca. angegeben. Ob deswegen eine so hohe Abweichung erlaubt ist, will ich eben herausfinden. Wir haben im EG zwei bodentiefe Fenster als Festverglasung und eine Terassentüre. Im OG haben wir 3 bodentiefe Fenster vor denen französische Balkons angebracht werden. Bei allen wurde der Rahmen aufgedoppelt. Fußbodenaufbau werden ca. 13 cm und Abstand zwischen dem richtigen Fensterrahmen und Mauerwerk sind hier 16 cm. Bei der Terasse (Betonplatte) war geplant, dass diese ca. 15 cm tiefer als die Oberkante Fußboden wird. Dann dürfte es doch eigentlich kein Problem mit Wasser bzw. Schnee geben.

    @Karlheinz
    Der Keller und das EG waren gestanden. Der GÜ wollte mit der Fensterbestellung aber nicht mehr auf das OG warten. Wir haben gefragt, ob nicht noch die maximal 2 Wochen gewartet werden kann und er meinte bei einem Neubau sei das alles kein Problem. Macht er immer so.. Wörtlich meinte er: "Wenn es zu Problemen kommt ist das mein Problem. Machen sie sich keine Gedanken". Also sein Problem meinte er - aber wir haben halt jetzt schon weit über einen Monat an Zeit verloren...

    @JSch
    Habe ich schon vermutet, dass die DIN da nicht zieht. Ich bin beruflich gerade sehr eingespannt. Bilder sind gemacht - ich werde versuchen diese heute abend hochzuladen. Wenn meine zwei kleinen den Papa an den PC lassen...

    @ecobauer
    Die Richtung stimmt. Ich werde mir das mal anschauen. Aber die Mindestmaße sind jetzt nicht unser Anspruch. :-) Wir wollten viel Licht und deswegen große Fenster. Da werden die Mindestmaße bestimmt eingehalten sein...


    Kennt vielleicht sonst wer eine DIN oder Vorschrift die sich mit der Abweichung von Fenstergrößen oder einfach dem aufdoppeln von Fensterrahmen befasst?

    Danke jedenfalls für die bisherigen Antworten!
     
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