Schlüssel für Bauschloss

Diskutiere Schlüssel für Bauschloss im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft. Der Rohbau steht und wir fahren mehrmals in der Woche hin um den Baufortschritt zu...

  1. hansb

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    Hallo,

    wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft. Der Rohbau steht und wir fahren mehrmals in der Woche hin um den Baufortschritt zu beobachten. Mittlerweile ist die Tür drin und diese ist mit einem Bauschloss verriegelt. Ich habe den Bauleiter nach einem Schlüssel gefragt, aber dieser hat gesagt, dass er mir keinen geben kann wegen der Unfallgefahr. Wenn wir ins Haus wollen, dann sollen wir vorbeigehen wenn Handwerker vor Ort sind. Im Gespräch habe ich mich darauf eingelassen, aber eigentlich ist mir das nicht recht und ich möchte einen Schlüssel haben. Bevor ich erneut nachfrage oder gar zu streiten anfange, wollte ich hier im Forum fragen ob das üblich ist, dass der Erwerber keinen Schlüssel für das Bauschloss bekommt und ob der Bauteräger mir den Schlüssel verweigern darf?

    Über Antworten würde ich mich freuen. Bedanke mich schonmal.

    Gruß Hans
     
  2. Azalee

    Azalee

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    Vorsicht, Laienmeinung: Wenn das Haus von einem Bauträger gekauft wird, hat man meines Wissens kein Anrecht auf einen Besuch der Baustelle geschweige denn auf einen Schlüssel. Anders sieht es aus, wenn es euer Grundstück ist und ihr selbst die Bauherren seid (seid ihr beim Bauträger nämlich nicht).
     
  3. Julius

    Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wenn es wirklich ein Bauträger ist, eindeutig ja!
    Er darf dem Käufer sogar komplett jeden Besuch auf der Baustelle verbieten, wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.

    Denn Ihr habt dort momentan noch gar keine Rechte.
     
  4. #4 Baufuchs, 19.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Recht auf Schlüssel? Nein.

    Recht auf Zustandsbesichtigung nach Terminabsprache? Ja.

    Wie sonst soll der Erwerber prüfen, ob der für die Zahlung von Abschlägen notwendige mängelfreie Bautenstand erreicht ist?
     
  5. #5 ecobauer, 19.01.2011
    ecobauer

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    In eurem Vertrag steht mit Sicherheit die Klausel drin, dass der GU/GÜ während der Bauzeit das Bauherrenrecht hat. Und damit darf er bestimmen, wer Zugang zur Baustelle hat und wer nicht.
    Das Angebot, während der Anwesenheit von Handwerkern da mal vorbei zu schauen, ist doch schon mal fair. Und hat den Vorteil, dass man mit denen auch mal reden kann.......
     
  6. #6 Baufuchs, 19.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @HansB

    Klär uns mal auf:

    Gehört Dir das Grundstück, oder hast Du Haus mit Grundstück aus einer Hand gekauft?

    Wenn Dir das Grundstück gehört und Du mit der ausführenden Baufirma nur einen Werkvertrag über die schlüsselfertige Erstellung des Hauses hast, dann hast Du Hausrecht, es ei denn, Du hast es per Vertrag an die Baufirma abgetreten.

    Wenn Grundstück und Haus aus einer Hand kommen, dann hat der Bauträger Hausrecht und das in den vorigen Beiträgen geschriebene gilt.
     
  7. #7 Cartman, 20.01.2011
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    Hallo,

    es ist eigentlich ganz normal, dass man beim Hauskauf vom Bauträger mit Zahlung nach Fertigstellung keinen Bauschlüssel bekommt. Eigentlich dürfte man ohne Einwilligung des Grundstückseigentümers (=Bauträgers) nicht mal auf dem Grundstück rumlaufen. Also von daher ist es schon ok, dass Ihr nur mit den Handwerkern ins Haus könnt.

    Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn Dir selbst das Grundstück gehört. Dann müsste Dir die Baufirma auch einen Schlüssel aushändigen. Und anders sähe die Sache ebenfalls aus, wenn Ihr bereits Anzahlungen oder Teilzahlungen geleistet hättet, dann wärt ihr ja faktisch bereits Miteigentümer

    Gruß
    Cartman
     
  8. #8 biertrinker, 20.01.2011
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    Das wage ich jetzt mal zu bezweifeln. Bei einem BT Bau leistet man doch andauernd Teilzahlungen dem Baufortschritt entsprechend, bis da ne Bautüre rein kommen kann hat man schon so einiges gezahlt...
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Das kann Dir aber trotzdem egal sein, weil Dir trotz der Teilzahlungen nicht "ein bischen Haus" gehört. Du hast zu diesem Zeitpunkt nur eine Forderungen gegen den BT.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 ecobauer, 20.01.2011
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    Ein Blick in den GU/GÜ/BT-Vertrag reicht doch schon aus.
    Dort steht sinngemäß in mehr oder weniger verschnörkelter Formulierung solches:

    "Der Bauherr soll aus Sicherheitsgründen vor Übergabe des Hauses dieses nicht ohne einen verantwortlichen Mitarbeiter des GU/GÜ/BT betreten. Er kann jederzeit einen Begehungstermin vereinbaren..........usw.usf.
     
  11. hansb

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    Hallo,

    vielen Dank für die vielen Antworten!

    Ich habe das Grundstück mit Haus aus einer Hand gekauft.

    Wir haben bereits Teilzahlungen geleistet und zwar für die schon fertig gestellten Bauabschnitte.
    Haben wir dann trotzdem kein Recht auf den Schlüssel?

    Gruß Hans
     
  12. #12 ecobauer, 20.01.2011
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    Nein!!!!!!!!!!!

    Schau doch mal in den Vertrag! Dort wirst du den von mir zitierten Passus wohl irgendwo finden!!
     
  13. Azalee

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    Genau das definiert ja einen Bauträger. Also nein, kein Recht auf einen Schlüssel :-(
     
  14. #14 greentux, 20.01.2011
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    Welchen Vorteil hat so ein BT eigentlich?
    Doch nur den, das man ein Grundstück bekommen kann, was man sonst nicht bekäme oder?
     
  15. #15 RMartin, 21.01.2011
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    Eigentliche Philosophie bei einer BT-Konstellation ist, dass Du wirklich 'nur' ein Haus kaufst. Brauchst Dich sonst um nix zu kümmern.
    Nach Fertigstellung gibts den Schlüssel und Du ziehst ein - Fertig - Rundumsorglospaket! (in der Theorie)
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Ein halbes Dutzend Leute haben Dir das jetzt bereits mehr als deutlich geschrieben. Willst Du das nicht glauben?

    Mal anders ausgedrückt, Du hast bisher kein Haus gekauft, sondern Du wirst ein Haus kaufen. Zum aktuellen Zeitpunkt gehört ALLES noch dem BT. Deine Teilzahlungen waren nichts anderes als sagen wir mal Anzahlungen. Dadurch hast Du zwar Forderungen gegen den BT aber deswegen gehört Dir noch lange nicht das Haus.
    Aus diesem Grund kann Dir der BT einen Schlüssel verweigern, denn Du könntest ja SEIN Eigentum beschädigen, und er ist verpflichtet Dir zum Zeitpunkt x ein fertiges Haus zu übereignen.
    d.h. egal was momentan passiert, es fällt in den Verantwortungsbereich des BT.

    Stell Dir mal vor Du bestellst einen Porsche für 100T€, machst eine Anzahlung über 20T€, und nun soll Dir der Herr Porsche einen Schlüssel in die Hand drücken damit Du jederzeit in´s Werk kannst um Dein im Bau befindliches Auto anzuschauen oder auszuprobieren. Meinst Du der spielt da mit?

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 Eumeltier, 21.01.2011
    Eumeltier

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    Was ist eigentlich, wenn der BT insolvent wird? Fällt das (mehr oder weniger fertige) Haus dann in die Insolvenzmasse und ist weg?

    Oder ist das Haus entsprechend den geleisteten Teilzahlungen "Insolvenz-Sicher" und fällt dann an den Käufer?
     
  18. R.B.

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  19. #19 Eumeltier, 21.01.2011
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    Das sieht ja ungut aus. Im Zweifel Geld weg und (mehr oder minder fertiges) Haus auch weg.
     
  20. #20 Baufuchs, 21.01.2011
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