Herausgabe von Unterlagen nach Vertragskündigung

Diskutiere Herausgabe von Unterlagen nach Vertragskündigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, wir haben nach einigen Streitigkeiten den Vertrag mit unserem GÜ gekündigt und bauen das Haus jetzt unter eigener Leitung fertig....

  1. Narf

    Narf

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    Hallo Forum,

    wir haben nach einigen Streitigkeiten den Vertrag mit unserem GÜ gekündigt und bauen das Haus jetzt unter eigener Leitung fertig. Jetzt hat der GÜ noch Unterlagen von uns (z.B. Baugenehmigung), die wir zurück verlangen. Da dieser am Anfang der Bauphase auch den Bauantrag gestellt hat, hat er auch eigene Dokumente auf die wir ja eigentlich auch Anspruch hätten. So weit ich informiert bin gehört da z.B. die Statikberechnung dazu. Welche Dokumente gehören alles zu einem noch Bauantrag und auf welche haben wir Anspruch auf Herausgabe?

    Viele Grüße,
    Narf
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    den Bauantrag habt Ihr gestellt bzw. unterschrieben. Gab es keine Kopie? Habt Ihr den genehmigten Antrag nicht vom Amt zurück bekommen?
     
  3. #3 ecobauer, 20.01.2011
    ecobauer

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    Üblicherweise bekommt der Auftraggeber die kompletten Bauunterlagen mit dem Bauantrag ausgehändigt und damit i.d.R. auch eine Ausfertigung für ihn selbst.
    Zum Bauantrag gehört auch die Statik.
    Beim sogenannten Kenntnisnahmeverfahren, das in vielen Bundesländern heute im Einfamilienwohnungsbau üblich ist, gibt es keine genehmigte Ausfertigung mehr vom Bauamt.
    Wenn der GÜ die Unterlagen nicht rausrückt, würde ich zum Bauamt gehen und mir dort gegen Kostenerstattung eine Kopie fertigen lassen.
     
  4. Narf

    Narf

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    Er hat für uns den Antrag losgeschickt. Wir haben nur ein Formblatt unterschrieben. Daher weiß ich nicht, welche Unterlagen noch dazu gehören, die von ihm angefertigt wurden. Wir haben abschließend eine keine eigentliche Genehmigung erhalten, sondern nur eine Freistellung. Das wäre wohl eine Art Schnellverfahren. Mittlerweile habe ich mich umgehört und folgende Liste zusammengestellt:

    - Bauantrag
    - Bauschild (das mit dem farbigen Punkt drauf)
    - Plan über die Verlegung der Abwasserrohre (wurde von ihm erstellt)
    - Statikberechnung des Hauses und der Fertigbetondecken
    - Aktuelle Zeichnung/Plan des Hauses

    Fällt sonst noch jemanden was ein?

    Viele Grüße,
    Narf
     
  5. #5 greentux, 20.01.2011
    greentux

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    Entwässerungskonzept, Lärmschutzkonzept, je nach Bundesland kommen da ggf. noch ein paar Sachen dazu.
     
  6. #6 DerSuchende, 21.01.2011
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    narf das steht alles auf seiner rechnung an dich.:yikes

    mfg
     
  7. oberh

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    Moin!

    Die Ausführungspläne, die ihr wohl auch unterschrieben habt?
     
  8. #8 ecobauer, 21.01.2011
    ecobauer

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    Ich gehe auch mal davon aus, dass die Bauantragsunterlagen auch in BW original vom Architekten und auch Bauherrn zu unterschreiben sind.

    Deine Aufzählung ist für den normalen EFWohnungsbau vollständig.
    Werkpläne wird der GÜ wohl nicht rausrücken.
     
  9. Narf

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    Darüber haben wir keine Rechnung erhalten. Bezahlungen erfolgten immer nach Abschluss bestimmter Bauzustände (z.B. Dach gedeckt). Das wird nicht extra alles aufgeschlüsselt, leider...
     
  10. #10 DerSuchende, 23.01.2011
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    haste du nur das anrecht, auf die von dir bisher bezahlten unterlagen.
    bei der abnahme, des bisher erbrachten, sollte das geregelt sein.
    haste die abnahme, in eigener leitung, gemacht?

    mfg
     
  11. Narf

    Narf

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    Wir haben keine Abnahme durchgeführt, da wir vor Ende der regulären Bauphase den Vertrag kündigen mussten. Freiwillig bekomme ich den Bauträger nicht mehr auf das Grundstück, was mich dann natürlich zu der Frage führt, wie das mit den halb fertigen Gewerken und der Gewährleistung aussieht. Die Handwerksfirmen des Bauträgers werden von diesem unter Druck gesetzt, dass die für uns auch nichts mehr machen sollen.
     
  12. #12 DerSuchende, 23.01.2011
    DerSuchende

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  13. #13 Karlheinz, 23.01.2011
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    Also wenn Narf das nicht vor seiner Kündigung schon gemacht hat, dann ist ihm nicht zu helfen. So oder so frage ich mich, was dieser Thread eigentlich soll.
     
  14. Narf

    Narf

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    Wir haben ja einen Fachanwalt mit dabei. Der hat uns ja jetzt nach einem Monat kompletten Baustillstand dazu geraten den Vertrag zu kündigen, damit wir in eigener Leitung den Bau fertigstellen.

    Der Grund dieses Threads steht ja eigentlich in dem ersten Beitrag. Kurzgesagt: Erstellung eine Liste alles während der Bauphase erstellten Dokumente des GÜ's, auf die ich Anspruch hätte.
     
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