Kostenübernahme!

Diskutiere Kostenübernahme! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, ich habe zur Zeit einen schwierigen Bauherren zu betreuen, der sehr sehr unangenehm ist, und durch schlechte Zahlungsmoral...

  1. #1 Techniker79, 20.01.2011
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    Guten Morgen,

    ich habe zur Zeit einen schwierigen Bauherren zu betreuen, der sehr sehr unangenehm ist, und durch schlechte Zahlungsmoral auffällt. Wir haben einen Baustop verhängt. Dieser Baustop läuft jetzt schon 2 Wochen. Wiederaufnahme der Arbeiten noch nicht in Sicht. Ich habe ja aber fortlaufende Kosten für die Gerüstvorhaltung etc.

    Kann ich die Kosten geltend machen?

    gruß
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2011
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    Da wäre ja schon mal die Frage, ob der Baustopp überhaupt berechtigt war. Schwieriger Bauherr ist a) subjektiv und b) kein Grund für einen Baustopp.
    Dann, ob er formal richtig angemeldet wurde.
    Dann, ob der Bauherr auf die Folgekosten hingewiesen werden musste und wurde
    usw usw.

    Also eher was für den Juristen.
     
  3. #3 Techniker79, 20.01.2011
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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    der Baustopp erfolgt duch LÄNGST überfällige Zahlungen, wir sprechen hier von ca 40.000 € ,er ist angemeldet worden!

    Die Folgekosten werde ich ihm jetzt bekannt geben, es kann ja auch keiner damit rechnen das jemand so Zahlungsunwillig ist. Was wäre wenn er erst in einem halben Jahr bezahlt, oder gar nicht?? die Folgkosten laufen weiter, Gerüst, Fenster stehen im Lager etc.

    Diese Kosten werde ich ihm jetzt ankündigen, oder soll ich abrüsten lassen?

    Gibt es bei ihnen Erfahrungswerte?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2011
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    Nochmal. So etwas sollte mit einem Juristen gemacht werden. Ich behaupte immer wieder:
    Gerade wenn es um solche Summen geht, und auf Sicht eine Kündigung des Auftrags ins Haus stehen könnte, sind Ratschläge aus dem Forum Unsinn.
    Der Jurist haftet ja auch, wenn er Bockmist macht
     
  5. #5 Techniker79, 20.01.2011
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    ok, vielen Dank!
     
  6. #6 RMartin, 20.01.2011
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    Ja, ergänzend zu R.Dühlmeyers Beiträgen folgendes:

    40.000 € überfällige Zahlung sind erstmal relativ; bei einem Millionenprojekt ist das 'Nix' und bei einem EFH sehr viel...

    Woher resultieren diese 40.000€ ? Wenn dies bsplsw. strittige Mehrforderungen sind, dann habt Ihr u.U. kein Recht den Bau zu stoppen.

    Wenn gar keine Zahlungen (obwohl ausstehend und entspr. Leistungen erbracht wurden) mehr geleistet werden, dann könnte u.U. ein Baustop gerechtfertigt sein.

    Aber hier kennt keiner den Vertrag, die Umstände, das Projekt, etc. Daher entspr. einen Anwalt einschalten wie bereits geschrieben zuvor.
     
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