Kamin bezahlen trotz Benutzungsverbot?

Diskutiere Kamin bezahlen trotz Benutzungsverbot? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Hallo an alle Bauwütigen! Ich habe folgendes Problem: im Angebot für meinen Neubau (Fertigholzhaus mit kontrollierter Wohnraumbe- und...

  1. #1 Duffman, 20.01.2011
    Duffman

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    Ein Hallo an alle Bauwütigen!

    Ich habe folgendes Problem: im Angebot für meinen Neubau (Fertigholzhaus mit kontrollierter Wohnraumbe- und -entlüftung mit WRG) war der Kamin bis EG (für Kachelofen) aufgelistet, mit alternativer Verlängerung bis ins KG, wo die Garagen integriert sind.
    Hintergrund dafür war mein Wunsch, eine Möglichkeit zum Betreiben eines zusätzlichen Ofens im Keller (=Garage) zu besitzen, da dort auch meine Werkbank steht.
    Dieser Wunsch und beabsichtigte Zweck wurde bereits während der Planungsphase mit dem Bauunternehmer geäußert.
    (er selber spricht von sich als "Generalunternehmer", aber die Planung und Zeichnungen kommen auch von ihm, dann wäre er doch "Totalunternehmer", oder?)
    Kurzfristig habe ich mich für diese Verlängerung entschieden, noch vor dem Betonieren der Kellerdecke. Lustigerweise hat der GU/TU den Kamin bereits vorher in der längeren Variante produzieren lassen...

    Die Aufmerksamen unter euch haben schon längst erkannt, daß das Betreiben einer Feuerstätte in Garagen nicht erlaubt ist. Das hat mir mein Kaminkehrer mittlerweile auch bescheinigt, allerdings erst nach der Bauabnahme. Außerdem kann es Probleme mit der automatischen Wohnraumlüftung geben, wenn mehrere Feuerstätten an einen Rauchgaszug angeschlossen sind, etc...

    Nur hat mich der GU/TU zu keiner Zeit darauf hingewiesen!!

    Der hat den Kamin eingebaut, weil ich ihn wollte, aber ob ich ihn ab KG benutzen kann ist ihm offensichtlich egal. Noch dazu befindet sich das Ding recht unvorteilhaft im Garagenbereich und das Putztürchen ist auch auf der falschen Seite...

    Momentan befinden wir uns etwas im Clinch, da wir den extra ausgewiesenen Betrag für die Kaminverlängerung vom EG ins KG von der Schlußrechnung abgezogen und nicht bezahlt haben, der GU/TU aber natürlich sein Geld haben möchte. Bis er das nicht hat, hält er eine andere ausbleibende (bauvertraglich vereinbarte) Leistung wiederum zurück, die etwa den zweieinhalbfachen Geldwert beträgt

    Kann mir jemand raten, wie mit dieser Situation umzugehen ist??

    Duffman.
     
  2. R.B.

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    Das ist nicht schön gelaufen, aber nachdem er die Leistung erbracht hat.....

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Baufuchs, 21.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dumm gelaufen.


    Aber sei froh, dass das Teil verlängert ist, sonst hättest Du bei jedem Kaminkehren den Dreck im Wohnraum, so kann der Kaminkehrer den Müll in der Garage zusammenfegen.
     
  4. Julius

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    "Ich soll nicht Dinge selbst planen, von denen ich keine Ahnung habe!"
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Knifflige Frage. Ganz so eindeutig ist das nicht. Mangel:
    Eine Bauleistung ist mangelhaft, wenn die ausgeführte Leistung das < Bau-Ist >
    1. von der im Vertrag vereinbarten Beschaffenheit abweicht
    oder
    2. das erstellte Werk für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung ungeeignet ist
    oder
    3. ( sofern nicht bereits die vorrangig zu prüfenden Kriterien 1. und 2. erfüllt sind und damit quasi als Auffangregel )
    für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist und es hierdurch in seiner üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit ( Funktion, Gebrauchstauglichkeit usw. ) beeinträchtigt ist.
    Da rauskopiert: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=71673
    Knifflig sind nun 2 Aspekte: Kann man nach der Definition den Teil des Kamins, der ja optional im Keller gebaut wurde als eigenen, mangelhaften Teil eines ganzen Kamins sehen? Und wie erklärt man das einem Bayern?
     
  6. #6 Duffman, 23.01.2011
    Duffman

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    Einen Punkt gilt es noch klarzustellen, vielleicht ändert er die dargestellte Situation grundlegend:

    * Die schriftliche Bestätigung des Kaminkehrers kam nach der Bauabnahme,
    * die Problematik war jedoch schon vorher klar und ist auch im Bauabnahmeprotokoll als zu klärend aufgeführt.
    Der Kaminkehrer, der zur Planungsphase durch den TU/GU nicht hinzugezogen wurde, war während der Bauphase schon einmal auf der Baustelle und meinte, daß dies so nicht zulässig sein wird, woraufhin wir frühzeitig um Aufklärung durch den Bauunternehmer gebeten haben.

    Dies geschah mehr als drei Monate vor der Bauabnahme.

    Das Abnahmeprotokoll, in welchem der oben genannte Misstand auch aufgeführt ist, sollte bis ende Mai 2010 abgearbeitet sein. Aber wie bereits erwähnt, ist dies bis heute nicht geschehen.
     
  7. #7 Duffman, 23.01.2011
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    Ach ja. Der hauseigene Planer/Zeichner hat freimütig zugegeben, daß er von der Vorschrift keine Ahnung hatte, man dürfe keine Feuerstätten in Garagen betreiben. Dies scheint aber wie gesagt seinen Chef nicht zu interessieren...
    Ist es denn wirklich nicht verlangt, daß der Bauunternehmer die Wünsche des Kunden auf deren Zulässigkeit überprüft?
     
  8. Baumal

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    das sollte einem der gesunde menschenverstand sagen, hat man
    im entferntesten etwas mit hausplanung zu tun...

    die wünsche des kunden auf zulässigkeit prüfen?
    zuviel verlangt ist das nicht, oder baut er auch bodentiefe fenster
    ohne absturzsicherung ins OG, weil der kunde das wünscht?
     
  9. #9 wasweissich, 23.01.2011
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    wasweissich Gast

    man kann es aber auch so auslegen :

    kunde wünscht kaminzug bis in den keller/garage .
    bekommt er .

    solange garage garage bleibt - nicht benutzen . (vorteil: kaminreinigung ohne schweinerei im wohnzimmer . allein das ist schon den mehrpreis wert)

    die option bei umnutzung der garage eine feuerstätte einzurichten ist unter umständen ein vielfaches des mehrpreises wert......
     
  10. Julius

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    Welcher Mißstand überhaupt??

    Du hast das bekommen, was Du bestellt (und was - um mit Josef zu sprechen - Du verdient) hast!
    Daß dies nicht mit dem übereinstimmt, was Du Dir vorgestellt bzw. gewünscht hast, ist ne ganz andere Frage. Das hast Du Dir jedoch ME selbst zuzuschreiben...
     
  11. #11 ralph12345, 25.01.2011
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    Nunja. Man baut ja nun nicht selber, weil man kein Maurer ist und man plant auch nicht selber, weil man kein Architekt ist. Da geht man salopp gesagt zu ner Baufirma und sagt, hey, stellt mir ein Haus hin, so etwa soll das aussehen. Da darf man, denke ich von einer Baufirma erwarten, daß die einem erzählt, was geht und was nicht und nicht widerspruchslos alles umsetzt, was der Bauherr für Ideen hat. Reiche ich denen einen Grundriss ein, wo ich die Treppe vergessen habe, bauen die ja wohl auch kein Haus ohne Treppe oder?

    Ob das widerum berechtigt, die in Auftrag gegebene Leistung nicht zu bezahlen, wage ich zu bezweifeln.

    Hier bei uns ist der Bezirksschornsteinfeger in den Prozess der Baugenehmigung eingebunden, er muß den Bauantrag gegenzeichnen.
     
  12. Ropi

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    Ueber welchen Mehrpreis sprechen wir denn hier?

    Gruss,
    Ropi
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2011
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    Musste früher in allen Garagen hängen

    [​IMG]
     
  14. Baumal

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    im zuge des nichtraucherschutzes, werden diese
    schilder vermutlich wieder vorgeschrieben...:smoke:D
     
  15. Julius

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    Irrtum!
    Du hast eben nicht planen lassen (dann hätteste gesagt: "ich will einen Ogfen in der Garage betreiben können - geht, das, ggf wie?"), sondern Du hast zumindest in diesem Teil selbst geplant (und also den Schornstein in der Garage in Auftrag gegeben, weil Du annahmst, der Öfen sei dann möglich - ob er zulässig ist, hast Du nicht geprüft und auch nicht prüfen lassen).
     
  16. Julius

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    @ Ralph

    Schönes Schild. Leider offenbar bei manchen Zeitgenossen wieder nötig...

    Wobei die Formulierung eines "polizeilichen Verbots" natürlich Unsinn ist. Nicht die Exekutive verbietet, sondern die Legislative.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2011
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    Das ist wohl die (sau)preisische Tradition ;)
     
  18. #18 Skeptiker, 26.01.2011
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    ganz wörtlich hast Du für heute recht, in der ursprünglichen Form aber nicht, denn auf den Schildern stand früher meist "baupolizeilich verboten" und Bau"polizei" war die Baubehörde, die früher tatsächlich diese Anordnungen treffen durfte und traf. Durch den Verweis auf die "Polizei" sollte der Anordnung natürlich auch besonderes Gewicht verliehen werden. Bauordnungsrecht ist, wenn ich mich richtig an die BauR-Vorlesungen erinnere, historisch aus dem "Polizeirecht" gewachsen und erst vor gut 100 Jahren schrittweise formal davon getrennt worden.
     
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Kamin bezahlen trotz Benutzungsverbot?

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