Qualitätsstufe 2 ... was heisst das bei HA.. 130 Leicht-Glättputz

Diskutiere Qualitätsstufe 2 ... was heisst das bei HA.. 130 Leicht-Glättputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen! Bei uns werden gerade die Innenwände mit HA... 130 Leicht-Glättputz geputz. Im Leistungsverzeichnis ist die Qualitätsstufe 2 (Q...

  1. #1 Koecher, 22.01.2011
    Koecher

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    Hallo Zusammen!

    Bei uns werden gerade die Innenwände mit HA... 130 Leicht-Glättputz geputz. Im Leistungsverzeichnis ist die Qualitätsstufe 2 (Q 2) als vereinbart.

    Das heisst eigentlich: Diese Oberfläche entspricht der Standardqualität und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- Deckenflächen. Putzoberflächen der Qualitätsstufe 2 sind geeignet für: Dekorative Oberputze > 1,0 mm Mittel- bis grobstrukturierte Wandbekleidung, z. B. Raufasertapeten (Körnung RM oder RG nach DIN 6742)matte, gefüllte Anstriche/Beschichtungen (z. B. Dispersionsanstrich), die mit grober Lammfell- oder Strukturrolle aufgetragen werden.

    Weiter heisst es: Wird die Qualitätsstufe 2 (geglätteter Putz) gewählt, sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z. B. Traufelstriche nicht auszuschließen. Schattenfreiheit bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht erreicht werden. Geglättete Putze können ein- oder zweilagig auf ggf. vorbehandelten Putzgrund ausgeführt werden.

    Muss man mit dem Ergebnis einverstanden sein? Aus unserer Sicht ist das Ergebnis zu inhomogen! Unser Maler hat zumindest die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und war von der Qualität der Putzarbeiten alles andere als überzeugt. Habe anbei ein paar Fotos beigefügt ...

    Was meinen die Experten im Bauexpertenforum? :D

    [​IMG][​IMG][​IMG]
     
  2. #2 Carden. Mark, 22.01.2011
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    Halten Sie das für Sinnvoll, voll mit der Kamera raufzuhalten und dadurch hier eine Illusion der norddeutschen Mittelgebirge zu erzeugen?
    Per Foto sowieso schlecht einzufangen.
    Also - üblicher Betrachtungsabstand und dann nochmal fotografieren.
     
  3. R.B.

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    Und vielleicht noch zum Vergleich ein Maßstab dazu.

    So kann man nicht beurteilen ob es sich um mm handelt oder cm oder...

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 susannede, 22.01.2011
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    Warum ?

    Was soll der Maler denn nun auf diesem Untergrund aufbringen ?

    Wie ist Ihre Vorstellung von der endfertigen Oberfläche ?
     
  5. #5 Hundertwasser, 22.01.2011
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    Spachtelmasse, Susi. Ganz dick Spachtelmasse.
     
  6. #6 susannede, 22.01.2011
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    Daher: warum ?
     
  7. #7 Koecher, 22.01.2011
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    Die Bilder sind mit einer normalen Handykamera aufgenommen (daher sind die Bilder ziemlich massstabsgetreu). Die Abstände zwischen den Rillen im Bild rechts betragen ca. 5-7 mm. D.h. die Bilder sind im normalen Betrachtungsabstand aufgenommen. Habe die Bilder nur zurechtgeschnitten, da der Bauexpertenserver nur den Upload von kleinen Dateigrößen zulässt.

    @susannede: Der Untergrund soll streichfertig sein. Silikatfarbe kommt auf die Wände

    @Hundertwasser: gespachtelt werden soll eigentllich nicht mehr. Bei Q2 sollte das auch möglich sein, oder?
     
  8. Gast

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  9. Stucki

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    Wahrscheinlich ist deswegen der Q2 günstiger gewesen. Für Oberputze >2mm eine ausreichende Oberfläche.....für eine "lebendige" Oberfläche mit nur Farbanstrich gewöhnungsbedürftig!

    Früher waren die Oberflächen im Putzgeschäft Streitthema Nummer 1, weil keiner wußte was unter streichen, tapete, Oberputze usw. zu verstehen ist und dazu die Architekten bei Putzer "Untergrund für Rauhfaser" und bei Maler dann Streichen verlangt haben.
    Deshalb gibt es nun die Qualitätsstufen, eigentlich eine klare Sache!

    Hat der Putzer denn gewußt, dass die Oberfläche nur gestrichen werden soll????
     
  10. #10 Hundertwasser, 23.01.2011
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    Mach doch mal Fotos aus ca. 2 m Abstand und klebe mit Tesa o.ä. etwas auf die Putzoberfläche anhand dessen man die Größenverhältnisse beurteilen kann. Und dann unterhalten wir uns später mal über Objektivbrennweiten, Aufnahmeabstand, Sensorgrröße und Maßstäblichkeiten. Aber nicht in diesem Forum.

    Möglich ist alles, allerdings bist du unzufrieden und das hat ja einen Grund. Fraglich ist ob du entweder:

    a) Etwas bestellt hast, das auch geliefert wurde, aber du bist unzufrieden
    b) Etwas bestellt hast, etwas anderes geliefert wurde und du bist unzufrieden

    Fall a) wäre nämlich kein Reklamationsgrund, b) schon.
     
  11. #11 Baufuchs, 23.01.2011
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    Baufuchs Gast

    Wenn im Leistungsverzeichnis lediglich "Q2" ohne den Zusatz "geglättet" gefordert wurde, ist ein "abgezogener Putz" geschuldet.

    Der sollte dann diese Kriterien erfüllen:

     
  12. #12 susannede, 23.01.2011
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    Punktlandung, Baufuchs.

    Die fotografierte Ausführung ließe nämlich vermuten, dass hier ein dekorativer Oberputz ausgeführt werden sollte.

    Fragt sich:

    - hat der Ausschreibende gewusst, was da am Schluss auf als Endoptik auf die Wand soll
    - hat es dann auch der Putzer gewusst
    - und hat es der threadsteller zu diesem Zeitpunkt gewusst ???

    Mir kommt es so vor, als wäre die "Gestaltung" hier wild voran galoppiert und steht nun, wild wiehernd, vor nem nicht passenden Untergrund. Besonders schön "geschwämmelt" ist der nicht, aber ob dies NICHT Q2 ist...Glaskugelmodus.

    Fragen über Fragen...siehe hundertwassers a) und b)
     
  13. oberh

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    Hi!

    Netter Anhang ...

    "Die Qualitätsstufe muss bei Q2 bis Q4 immer zusammen mit der Ausführungsart der Putzoberfläche genannt sein: z.B. Q2-geglättet ..."

    Weiter unten - und das trifft bei mir zu:
    "Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Oberflächenqualität enthalten, so gilt stets Q2 als vereinbart"

    Geglättet? Oder Gefilzt? Oder abgezogen?
    Was´n nun?
     
  14. #14 Baufuchs, 24.01.2011
    Baufuchs

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    Q2 ohne weitere vereinbarte Anforderungen wie z.B. geglättet oder gefilzt = abgezogen.
     
  15. oberh

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    Hi!

    ´oppla ...

    "Wenn im Leistungsverzeichnis lediglich "Q2" ohne den Zusatz "geglättet" gefordert wurde, ist ein "abgezogener Putz" geschuldet."

    @Baufuchs - das hatte ich doch glatt überlesen ...
    Ist das nur Deine Meinung, oder steht das auch in der VOB?
     
  16. Stucki

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    @Susannede:

    Da könntest Du recht haben, wenn man genau hinschaut ist es wohl ein "verpfuschter" Oberputz. So eine Körnung hat ja heut kein Unterputz mehr, ausser nach Hausmanskost also Baustellenmischung.
     
  17. #17 Herr Nilsson, 24.01.2011
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    Sag mal Hundertwasser, neues Hobby? SLR-Forum?:winken
     
  18. #18 Koecher, 24.01.2011
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    Im Leistungsverzeichnis steht "Q2-geglättet". Der Putzer hat gewusst, das direkt auf der geputzten Fläche gestrichen wird. Und der Putzer hat heute eingesehen, dass die Qualität nicht passt (was wohl vor allem damit zusammenhängt, dass der Putz irre schnell trocknet und damit ein Glätten nicht mehr sauber möglich ist). Er tauscht jetzt den 130 Leicht-Glättputz gegen ein analoges Produkt mit "Verzögerer" (180 Minuten statt bisher 120 Minuten Bearbeitungszeit).

    @Hundertwasser: Richtig ist b), wir hatten etwas bestellt und etwas anderes geliefert bekommen und sind daher unzufrieden. Nun wird nachgebessert und dann sollte es passen.

    Danke für die vielen Kommentare ... war sehr hilfreich!:bef1003:
     
  19. #19 Herr Nilsson, 24.01.2011
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    Und was bringt euch das jetzt????
     
  20. #20 bluecher, 24.01.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    klärt mich mal bitte auf!!
    zu meiner zeit waren die qualitätsstufen bezogen auf verspachteln von gipskarton.
    definiert wurde das in einem merkblatt der industriegruppe gipsplatten.
    aus dem oben geschriebenen schließe ich nun veränderungen, neuere merkblätter o.ä.!?

    ist das so? wo steht das? link?
     
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