Anteil Erneuerbarer Energien gem. EEWärmeG

Diskutiere Anteil Erneuerbarer Energien gem. EEWärmeG im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Moinsen, §5 Abs. 1 EEWärmeG lautet bekanntlich so: (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie nach Maßgabe der Nummer I der Anlage zu...

  1. Bautz

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    Moinsen,

    §5 Abs. 1 EEWärmeG lautet bekanntlich so:

    Die zitierte Anlage 1 hingegen sagt, dass 0,04qm Aperturfläche je qm Nutzfläche zu installieren sind.

    Was gilt denn nun? Ich kann ja die geforderten 15% auch mit deutlich weniger als den geforderten 0,04qm Aperturfläche erreichen. Muss ich dann trotzdem den Wert von 0,04 einhalten?
     
  2. R.B.

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    Bist Du Dir sicher?

    Bei einem EFH reden wir hier von den typ. 4-8m2 Solar, und deren verwertbarer Ertrag ist eher moderat.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 alex2008, 23.01.2011
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    bei einem Haus ausgeführt gleich dem EnEV Referenzhaus wird m.M nach mit einer Solaranlage 0.04m2 pro m2 Wohnfläche nicht einmal 15% Anteil an erneuerbarer Energie erbracht.
     
  4. Bautz

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    Ich dachte eher an ein Haus, das deutlich besser als EnEV-Minimalstandard gedämmt ist. Dann könnte schon eine Anlage zur WW-Bereitung ohne HU die 15%-Marke übersteigen.
     
  5. #5 alex2008, 25.01.2011
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    wenn das Haus deutlich besser gedämmt ist kann die Solaranlage evtl. auch wurscht sein wenn die Werte für QP und H'T entsprechend unterschritten werden.
     
  6. Bautz

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    Das Problem ist QP.

    Meine Idee war, sehr gut zu dämmen und dann auf Solar verzichten zu können. Allerdings rechnet mein Planer dabei Anforderungen aus, die mir nicht mehr sinnvoll erscheinen. OK, mit den Passivhausfenstern auf den Wohnetagen hätte ich keine Probleme. U-Wert Dach von 0,11: wegen mir.

    Aber mit den U-Werten für die Kelleraußenwände und die Bodenplatte von 0,15 habe ich etwas Probleme. Für einen Keller, der komplett in der Erde liegt, finde ich das überzogen.

    Daher werde ich wohl nun doch Solar für WW aufs Dach legen lassen. Gem. EEWärmeG kann ich ja unterschiedliche Maßnahmen mischen, d.h. ich muss nicht 0,04qm Aperturfläche pro qm Nutzfläche aufs Dach legen. Bessere Dämmung und ein bissi Solar reicht auch; hauptsache EH85 wird erreicht. Und das schaffe ich mit Solarunterstützung mehr als deutlich.

    Wen's interessiert, hier die Eckdaten: 170 qm Wohnfläche, 2 VG, ca. 88 qm Keller (in der thermischen Hülle), KWL mit WRG.
     
  7. #7 Thomas Traut, 31.01.2011
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    Was ist denn an Haustechnik geplant? Dass man bei passivhausähnlicher Hülle nicht auf 15 % Unterschreitung kommt, erscheint mir nicht plausibel.
     
  8. #8 alex2008, 31.01.2011
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    wie wurden für den Nachweis denn die Wärmebrücken gerechnet?
    Mit pauschal Zuschlag 0.05 auf alle Flächen?

    Genaue Ermittlung über Wärmebrückenkatalog ergeben wenn weitestgehend Wärmebrückenfrei gebaut wird geringere Werte
     
  9. Bautz

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    Gas-Brennwert + KWL mit WRG

    Ich komme ja auf die 15%. Aber eben nur mit dieser passivhausähnlichen Hülle. Die ich aber - wenigstens im Keller - nicht will.

    @alex2008
    Wärmebrücken wurden mit pauschalem Zuschlag gerechnet.
     
  10. #10 Thomas Traut, 31.01.2011
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    Die WRG darf angerechnet werden, wenn sie allein 50 % Heizenergieeinsparung bringt. Jetzt wird allein ein geringerer Anteil rauskommen (zur Ermittlung des Anteils muss der EnEV-Nachweis 1x mit und 1x ohne KWL gerechnet werden). Mal angenommen, die KWL spart 25 %, müssen H'T und QP noch 7,5 % unter EnEV liegen, weil die einzelnen Ersatzmaßnahmen kombiniert werden dürfen. Mit Passivhausfenstern und Dach U=0,11 und einem durchschnittlich gedämmten KG sollte das doch hinzubekommen sein, wenn nicht andere sehr ungünstige Randbedingungen vorhanden sind. Da muss aber Dein Planer noch mal ran.

    Vielleicht kann man auch noch was an den Wänden verbessern. Die zusätzliche Dämmung der Kellerbauteile bringt sowohl 1. beim Nachweis als auch 2. in der Praxis wenig, weil bei 1. mit Korrektuerfaktor >= 0,6 versehen und bei 2. gegen frostfreies Erdreich gedämmt wird.
     
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