Regenwasserversickerung? Sinn o. Unsinn

Diskutiere Regenwasserversickerung? Sinn o. Unsinn im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Tag Leute! Wie das Thema schon sagt, Regenwasserversickerung auf eingenen Grundstück! Wer kennt sich aus, oder hats schon? Rentiert sich...

  1. #1 Alexander S, 23.01.2011
    Alexander S

    Alexander S

    Dabei seit:
    04.01.2011
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fertigungsmechaniker/Kunststoffformgeber
    Ort:
    Schwandorf (Bayern)
    Tag Leute!

    Wie das Thema schon sagt, Regenwasserversickerung auf eingenen Grundstück!
    Wer kennt sich aus, oder hats schon?
    Rentiert sich das?(hab gelesen, dass die Kosten steigen, da immer öfters die Komunen kosten an Bürger weiterleiten die bei Kanalwartungen anfallen)
    Welcher Amt kann mir genau sagen was mir da an Kosten anfallen, wenn ich meine Regenwasser über Kannal ableite?
    Werden Regenwassergebühren mit Geschossfläche gerechnet? wenn ja, wie rechne ich grob meine Geschossfläche aus?
    Auf meinem Grundstück beträgt Grundwasser 2m! ist das eine Problem?
     
  2. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Frag erst einmal bei der Gemeinde nach, ob Du überhaupt das Regenwasser versickern darfst. Es gibt nämlich auch Fälle, wo Anschluß- und Einleitungszwang besteht.

    Ob Du es machen solltest, hängt von der Beschaffenheit des anstehenden Bodens ab. Ist der Boden schlecht versickerungsfähig, sollte man ihm nicht noch unnötig weiter Regenwasser auf die durch den Bau verkleinerte Sickerfläche zuführen. Dito bei hoch anstehendem Grundwasser ( hier offenbar 2 m ). Durch die Bebauung auf Deinem und den Nachbargrundstücken kann das Grundwasser weiter ansteigen.

    Die Gebühr nennt sich Regenwasser- oder Niederschagsgebühr. Höhe und Berechnung kannst Du in der Satzung Deiner Gemeinde nachlesen. Die ist idR auf der Homepage Deiner Gemeinde veröffentlicht.
     
  3. #3 susannede, 24.01.2011
    susannede

    susannede

    Dabei seit:
    15.06.2005
    Beiträge:
    5.345
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Baufrau
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    dipl.- ing. architekt
    ...was nicht Willkür der jeweiligen Gemeinde ist, sondern von der Netzauslegung abhängt, manchmal wird das Regenwasser im Rohr auch gebraucht...wollte ich nur ergänzen, um das Gespräch mit der Gemeinde nett zu halten.
     
  4. #4 Skeptiker, 24.01.2011
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Der Fall kann aber auch genau um gekehrt liegen: In einigen innerstädtischen Bezirken Berlins muss mittlerweile bei Neu- und Umbauten das Regenwasser zwingend versickert oder genutzt werden - auch bei ungünstigen Bodenverhältnissen. Die Interessenlage der Gemeinden oder Abwasserverbände differiert stark
     
  5. #5 susannede, 24.01.2011
    susannede

    susannede

    Dabei seit:
    15.06.2005
    Beiträge:
    5.345
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Baufrau
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    dipl.- ing. architekt
    ja, solche hirnrissigen Vorgaben kenn ich auch, zwingend versickern, auch wenn der Boden dazu deutlich "nöööö!" sagt. Keine Diskussion möglich, stört sowieso nur das Büroschlafbedürfnis. Aber nett sein ist immer hilfreich...
     
  6. #6 Viethps, 24.01.2011
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    837
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Regenwasser auf eigenem Grund verrieseln

    Wenn es der Grund zulässt, sollte man es soweit wie möglich machen:

    - Die Gebühren und deren Berechnung sind je nach Ort vielleicht noch moderat, muß aber nicht so bleiben.

    - Wenn ich eine längere Abwasserleitung auf dem Grundstück habe, kann es sinnvoll sein, noch mit der Dachrinne der Hauptwetterseite angeschlossen zu bleiben, quasi als Spüleinspeisung.

    - Auch dort wo Trennsystem verlegt wurde, muß für die ( Regenwasser - ) kanalwirksame Fläche voll bezahlt werden. Auch dann, wenn die Einleitung in einen alten Bach erfolgt, also nicht in eine Abwasserbehandlungsanlage. Man durfte also erst für die 2. Kanalanlage zahlen, die Kläranlage damit entlasten, dem Bach wieder Wasser zuleiten. 40 Jahre lang ging das ohne weitere Kosten.

    ( OVG Münster hat die Stadt Höxter dann aber doch dazu gezwungen. Hauptsache Gleichbehandlung! )

    -Auch wenn man sehr viel überbaute Fläche hat, das Grundstück aber nicht so viel aufnehmen kann, hat man doch die Möglichkeit, eventuell in einen (künstlichen ) Teich einzuleiten. Mit Überlauf in einen tief angelegten, berechneten Grobschotter - Versickerungsbunker.

    War bei meinem Privatgrundstück die einzige Möglichkeit, aber immerhin.

    Joe
     
  7. #7 planfix, 24.01.2011
    planfix

    planfix Gast

    die sache mit der versickerung auf dem grundstück hat auch einen ökologischen aspekt.
    so kann das regenwasser nämlich seinen natürlichen lauf nehmen und wird nicht auf künstlichem weg in eine richtung geleitet, die es auf natürlichem wege nicht nehmen würde.
    sicherlich hat die medaille 2 seiten. bei einem hohen grundwasserstand, ist die versickerung auf dem baugrundstück auf den ersten blick nicht ganz so wünschenswert. aber es kommt dort ja nur das wasser an, dass auf die dachfläche trifft und eigentlich sowieso auf dem grundstück versickern würde.
    da wir heute durch verschiedene verkehrsflächen schon unglaublich viel land versiegeln, halte ich es für wünschenswert, das regenwasser NICHT in einen kanal zu schicken und abzuleiten. dies ist aus meiner sicht ein unnötiger eingriff in den kreislauf der natur.
    mal abgesehen davon, dass jeder kanal auch immer geld kostet, denke ich, das mittlerweile viele gemeinden neben der machbarkeit auch den ökologischen aspekt berücksichtigen.
    dein weg ist, dich bei der gemeinde zu erkundigen, wenn dies dein planer nicht tut.
     
  8. #8 fmjuchi, 24.01.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Hi,
    wesentlicher Aspekt ist, dass es sich beim Regenwasser zunächst ja um "sauberes" Wasser handelt, dass dann durch die Vermischung mit dem Abwasser gereinigt werden muss.

    Wie alle Systeme ist auch eine Kläranlage auf einen bestimmten Zustand optimiert. Durch den hohen Anteil von Regenwasser befindet sich die Kläranlage evtl. nicht mehr im optimalen Bereich.

    Wie bereits erwähnt entfallen ca. 2/3 der Aufwendungen für das Netz auf die Oberflächenentwässerung (einschl. Straßen). Durch die Versickerung muss das notwendige Rückhaltevolumen nicht im Netz vorgehalten werden.

    Wenn aufgrund hoher Grundwasserstände oder der Bodenbeschaffenheit keine Versickerung möglich ist, wird die Gemeinde sicherlich ein Trennsystem prüfen.
    Andernfalls landet das Oberflächenwasser wieder als "Fremdwasser" in der Kanalleitung.

    lg fm
     
  9. #9 Alexander S, 25.01.2011
    Alexander S

    Alexander S

    Dabei seit:
    04.01.2011
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fertigungsmechaniker/Kunststoffformgeber
    Ort:
    Schwandorf (Bayern)
    So! hab mich gestern Informiert.
    Bei mir schaut es folgendermassen aus.
    Regenwasser das bei mir auf den Grundstück entsteht, mussich auf eigenen Grundstück versickern lassen.
    Erlaubt ist nur das, was vom Dach(Haus, Garage) runter kommt, dass kann ich ins Regenwasserkanal ableiten. Aber auch versickern ist erlaubt.
    Kosten:
    Gemeinde verlangt 0,24€/m² der Entwässerungsfläche
    So eine Versickerungsanlage(die auch gleichzeitig als Brunnen benutzt werden darf/kann) würde mir um 800€ kosten. Auch die Bodenbeschafenheicht ist günstig (Kieserde in der ganzer Region)

    Wie wird denn die Dachfläche von Gemeinden gerechnet?
    Ist eine projizierte Fläche von oben? oder die absolute Fläche?
     
  10. #10 Manfred Abt, 25.01.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    vermutlich projezierte Fläche, aber auch das kann dir nur deine zuständige Gemeinde sagen.
     
  11. #11 susannede, 25.01.2011
    susannede

    susannede

    Dabei seit:
    15.06.2005
    Beiträge:
    5.345
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Baufrau
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    dipl.- ing. architekt
    Projeziertes Dach.
    Auf ein stark geneigtes Satteldach fällt (grob gesehen) nicht mehr Regen, als auf ein Flachdach gleicher Grundrissgröße.
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    genau - Dachneigung etc. spielt dann erst für den Abflussbeiwert eine Rolle (also im Zuge der Dimensionierung).

    Generell ist es bei hohen GW-Ständen manchmal knifflig (Abstand Anlagensohle zum maßgeblich höchsten GW-Stand mind. einen Meter) - da bleibt nicht so richtig viel Platz / Speichervolumen ...
     
  13. #13 wasweissich, 25.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    stimmt nicht ganz susanne .

    je nach wind verändert sich die beregnete fläche :D
    wobei der jahresdurchschnitt alles wieder rellativiert;)
     
  14. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Ja, Josef

    Die eine Dachhälfte wir richtig getränkt, die andere bleibt trocken ;)

    Oft genug schon ausprobiert, notgedrungen *grmpf*
     
  15. #15 wasweissich, 25.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    asche auf mein haupt , habe projezierte vergessen
     
  16. #16 susannede, 25.01.2011
    susannede

    susannede

    Dabei seit:
    15.06.2005
    Beiträge:
    5.345
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Baufrau
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    dipl.- ing. architekt
    ...lieber Josef-wwi :winken

    Wie schnell sich das Wasser zum Kanal durchhangelt, ist noch was anderes, siehe Helge.
     
  17. gast3

    gast3 Gast

    also zwei Möglichkeiten

    1: eine akademische Diskussion: bei welchen Windrichtungen / -geschwindigkeiten und Höhe und Neigung usw. (bin ich außen vor)

    2: DWA-ATV 138 (für mich erst einmal relevant - neben den jeweiligen kommunalen Bestimmungen, die dann wiederum leider doch starken Schwankungen unterworfen sind und teils (zumindest in NRW) auch dem Landeswasserhaushaltsgesetz widersprechen usw. - kommt man aber so schlecht dran vorbei ...)

    aber um auch mal kurz auf die Ausgangsthematik einzugehen: ob es sich "rechnet" hängt ganz stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei guten bis optimalen Rahmenbedingungen: OK, ansonsten definitiv nein. Und eine Versickerungsanlage muss gewartet werden und überhaupt und auch dann ist diese nicht für die "Ewigkeit".
     
  18. #18 wasweissich, 25.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aaaaaaaaah sooooooooo
     
  19. #19 Alexander S, 25.01.2011
    Alexander S

    Alexander S

    Dabei seit:
    04.01.2011
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fertigungsmechaniker/Kunststoffformgeber
    Ort:
    Schwandorf (Bayern)
    So jetzt bin ich leicht durcheinander, hab gerade Info von der Stadt-Page gezogen und verstehe es nicht ganz... :(
    Kenn mich mit Beamten-Deutsch ech nicht aus :mauer
    Welche kosten enstehen beim Regenwasser wirklich. Hier noch mal ausschnitt
    § 10a Niederschlagswassergebühr
    (1) Maßgeblich für den Anteil des jeweiligen Grundstücks an der Nie-
    derschlagswasserableitung in die Entwässerungseinrichtung ist die redu-
    zierte Grundstücksfläche. Diese ergibt sich, wenn die Grundstücksfläche mit
    dem für das Grundstück geltenden Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird.
    Der Gebietsabflussbeiwert stellt den im entsprechenden Gebiet durch-
    schnittlich vorhandenen Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der
    Gesamtgrundstücksfläche dar. Aufgrund dieser Satzung wird vermutet, dass
    die so ermittelte Fläche der tatsächlich bebauten und befestigten Fläche
    entspricht, von der aus Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrich-
    tung eingeleitet wird oder abfließt.
    (2) Der Gebietsabflussbeiwert beträgt für:
    Zone I: 0,10
    Zone II: 0,30
    Zone III: 0,50
    Zone IV: 0,70
    Zone V: 0,90
    Der für das jeweilige Grundstück maßgebliche Gebietsabflussbeiwert ergibt
    sich aus den Eintragungen in der Gebietsabflussbeiwertkarte, die Bestand-
    teil dieser Satzung ist. Wird von einem Grundstück, das in einem Gebiet
    liegt, für das in der Gebietsabflussbeiwertkarte kein Gebietsabflussbeiwert
    festgesetzt ist, Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung ein-
    geleitet, so wird der Gebührenberechnung die tatsächlich bebaute und be-
    festigte Fläche zugrunde gelegt, von der aus Niederschlagswasser eingelei-
    tet wird oder abfließt.
    (3) Die Vermutung des Abs. 1 kann widerlegt werden, wenn nachge-
    wiesen wird, dass die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche, von der
    aus Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird
    oder abfließt, um mindestens 20 % oder um mindestens 400 m² hinter der
    nach Abs. 1 ermittelten reduzierten Grundstücksfläche zurückbleibt. Der
    Antrag des Gebührenschuldners, die Gebühren nach der tatsächlich bebau-
    ten und befestigten Fläche zu berechnen, ist bis zum Ablauf der Wider-
    spruchsfrist für den Gebührenbescheid zu stellen. Anträge, die nach Ablauf
    der Widerspruchsfrist eingehen, werden ab dem Veranlagungszeitraum, in
    dem der Antrag eingeht, berücksichtigt. Der Nachweis ist dadurch zu führen,
    dass der Antragsteller anhand einer Planskizze die einzelnen Flächen, von
    denen aus Niederschlagswasser eingeleitet wird oder abfließt, genau be-
    zeichnet und ihre Größe angibt.
    (4) Für die Entscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse am 01.01.
    des Jahres, für das die Gebühr erhoben wird, oder, wenn die Gebühren-
    pflicht erst im Laufe des Veranlagungszeitraums entsteht, die Verhältnisse
    zu Beginn der Gebührenpflicht maßgebend. Die tatsächlich bebaute und
    befestigte Grundstücksfläche bleibt auch für künftige Veranlagungszeiträu-
    me Gebührenmaßstab, bis sich die Grundstücksverhältnisse ändern. Ände-
    rungen der maßgeblichen Flächen hat der Gebührenschuldner unaufgefor-
    dert bekannt zu geben. Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
    (5) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,24 Euro pro m² pro Jahr​

    Ich weis das Ich zur Zone 3 gehöre... was gilt jetzt 0,24€ oder 0,50€?
     
  20. #20 fmjuchi, 25.01.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Hi,

    du zahlst nur für das Wasser, dass auch direkt abläuft und nicht auf dem Grundstück versickert. In deinem Fall ist dieser in der Karte hinterlegt. Manchmal wird auch die Grundflächenzahl als Maßstab genommen. Diese regelt vereinfacht ausgedrückt, wieviel % bebaut und versiegelt werden dürfen.

    In der Zone III werden 50 % des Grundstücks angerechnet. Ein Grundstück von 1.000 qm kommt mit 500 gewichteten qm zum Ansatz. Hiervon kostet dann jeder 24 Cent.

    Du zahlst also 12 Cent je qm tatsächlicher Grundstücksfläche.

    Gruß
    Frank
     
Thema: Regenwasserversickerung? Sinn o. Unsinn
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. versickerung regenwasser auf eigenem grundstück

    ,
  2. regenwasserversickerung auf dem grundstück

    ,
  3. regenwasser vers8ckert auf eigenem grundstück gebühren

    ,
  4. regenwasser versickern lassen macht sinn,
  5. Grundstück schlecht versickern,
  6. wasser versickert schlecht auf Grundstück,
  7. regenwasser versickerung auf grundstück,
  8. versickerung auf dem grundstück,
  9. regenwasserversickerung auf eigenem boden,
  10. verrieselung grundstück,
  11. regenwasser richtig versickern lassen,
  12. regenwasser vom dach versickern lassen,
  13. verisckerung grundstück,
  14. versickerung grundstück,
  15. oberflächenwasser auf grundstück versickern lassen,
  16. regenwasser versickern grundstück,
  17. versickerung auf grundstück,
  18. regenwasser auf dem grundstück versickern
Die Seite wird geladen...

Regenwasserversickerung? Sinn o. Unsinn - Ähnliche Themen

  1. Regenwasserversickerung mit Drainagerohr - so sinnvoll ?

    Regenwasserversickerung mit Drainagerohr - so sinnvoll ?: Hallo liebe Gemeinde, demnächst stehen bei mir Tiefbauarbeiten für einen Flächenkollektor an. In diesem Atemzug wollte ich mich auch mal um...
  2. Regenwasserversickerung mit Überlauf in den Kanal

    Regenwasserversickerung mit Überlauf in den Kanal: Hallo zusammen, vorab; bei der Suchfunktion habe ich leider keine passende Antwort gefunden. Falls die Frage schon einmal behandelt wurde, wäre...
  3. wie baut man eine Regenwasserversickerung ???

    wie baut man eine Regenwasserversickerung ???: Hallo liebe Gemeinde,... wir möchten uns langsam an die Regenwasserversickerung machen, da wir, dank unseren lehmigen Bodens, ganz schön mit...
  4. Regenwasserversickerung

    Regenwasserversickerung: Hallo, ein paar grundlegende Fragen zur Regenwasserversickerung. Das Niederschlagswasser eines Neubaus muss versickert werden, eine...
  5. Regenwasserversickerung

    Regenwasserversickerung: Hallo, habe ein Haus im Bungalowstil gebaut, also ohne Keller und 9m x 11m groß. An den gegenüberliegenden Ecken befindet sich jeweils einen...