Fristüberschreitung des Bauvertrags

Diskutiere Fristüberschreitung des Bauvertrags im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mein Bauunternehmer hat in seinem Bauvertrag eine Frist von 13 Wochen für den Rohbau vereinbart. Diese Zeit ist jetzt schon seit dem 30....

  1. bibi

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    Hallo,
    mein Bauunternehmer hat in seinem Bauvertrag eine Frist von 13 Wochen für den Rohbau vereinbart. Diese Zeit ist jetzt schon seit dem 30. 11. 2010 vorbei und es sind immer noch nicht alle Arbeiten erlegigt. Er meint jetzt, in diesem starken Winter hätte er nicht arbeiten können, dabei zieht er schon an einer anderen Baustelle einen Rohbau hoch.
    Ich habe ihm jetzt schon 2 x eine Frist für die Restarbeiten gesetzt. Er stört sich aber nicht daran.
    Kann ich die restlichen Arbeiten durch eine andere Firma ausführen lassen und dann die Kosten von meinem, gottseidank, einbehaltenen Geld abziehen.
    Ist das erlaubt oder muß ich da mit Ärger rechen.
    Ich möchte nur, dass es bei meinem Bau mal weitergeht.
    Hoffe auf Antworten
    Bibi
     
  2. #2 Thomas B, 24.01.2011
    Thomas B

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    Moin!

    Muß ja ein großes Bauvorhaben sein! 13 Wochen ist ja schon mal eine echte Ansage! Für ein "normales" EFH würde ich zwischen 5 und 7 Wochen ansetzen...ist es etwas komplizierter, dann von mir aus eine Woche extra. Aber egal. 13 Wo. waren vereinbart.

    Richtig ist, daß im Dezember bei uns (Bayern) kaum was ging, da es zu kalt war. Seit Mitte Januar aber gehen die Arbeiten -etwas stotternd (oder schlotternd? :)) wieder weiter. Baut Ihr Rohbauer woanders munter druaf los, dürfte das Argument zu kalt etwas schwer zu halten sein.

    Darf man fragen um welche Art der Arbeiten es sich handelt, wie groß ist denn die baumaßnahme insgesamt?

    Ist die VOB vereinbart? Auch Fristen müssen korrekt gesetzt sein und diese müssen erfüllt werden können, sonst greifen sie nicht. Will sagen: es hat rechtlich m.W. keine Durchschlagkraft, wenn man eine Frist setzt "mauern sie binnen 5 AT das EG + Betonieren der Decke ü. EG", wenn es nicht machbar ist. Frist müssen "angemessen" sein, d.h. der BU muß auch eine realistische Chance haben diese zu halten. andererseits kann von ihm, der sich im Verzug befindet, verlangt werden, daß er solche Verspätungen mit besonderem Engagement abarbeitet.

    Ob eine Ersatzvornahme rechtlich möglich ist kann ich nicht beurteilen, da geklärt werden müßte: Vertragsgrundlage, Wie wurden welche Fristen gesetzt, Gibt es eine Eingangsbestätigung, Zeugen o.ä. für die Fristsetzungen?...

    Thomas
     
  3. bibi

    bibi

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    Hallo, ich baue ein EFH in NRW, zweigeschossig mit Pultdach, mit 129 qm Wohnfläche. Also nicht groß. VOB ist vereinbart. Habe ihm die Fristen ( 10 Tage) immer per Mail gesetzt.
    Lt. Bauvertrag fehlen noch das Abfahren der überflüssigen Erde, Beimauern von Wänden, sowie die Kanalanschlüsse. Dafür muß noch eine Menge ausgeschachtet werden. Auch muß der BU noch seinen gesamten Müll ( Verpackung von Steinen etc) vom Grundstück entfernen. Möchte diese Arbeiten jetzt schnellstens gemacht bekommen, dass ich mit dieser Firma endlich fertig bin. Hat auch bis jetzt viel Mist gebaut.
     
  4. #4 DerSuchende, 24.01.2011
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    mein rat: ab zum guten advokat
    mfg
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2011
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    Im Prinzip ist es möglich, Dritte damit zu beauftragen und das Geld dem BU abzuziehen.
    Das ist aber formal ein Akt, den jur. Laien eigentlich nie so hinbekommen, dass er vor Gericht stand hält.

    Daher -> ab zum Baurechtsanwalt.
     
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