keine Gewährleistung

Diskutiere keine Gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag! wir wollen mit einem Bauunternehmer bauen, der keine Gewährleistung für die einzelnen Gewerke übernimmt. Die Gewerke werden -...

  1. senu

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    Guten Tag!

    wir wollen mit einem Bauunternehmer bauen, der keine Gewährleistung für die einzelnen Gewerke übernimmt. Die Gewerke werden - ähnlich wie bei einem Architekten - von diesem in unserem Namen vergeben. Wir zahlen die einzelnen Handwerker direkt.

    Für mich ergeben sich hierdurch Vor- und Nachteile:

    - Vorteil: Wenn ich die Handwerker direkt bezahle, kann das Geld nicht bei einer zwischengeschalteten Stelle (Bauunternehmer) verloren gehen.

    - Nachteil: Ich habe zwar die Handwerker in der Gewährleistung und damit auch eine granulare Risikoverteilung bzgl. der Insolvenz jedes einzelnen Handwerkers; eine Rückhaftung über den Bauunternehmer habe ich jedoch nicht.

    Die fehlende Haftung des Bauunternehmers war für mich bislang akzeptabel. Zwischenzeitlich habe ich jedoch Bedenken. Gibt es hierzu Empfehlungen z.B. die Übernahme einer Sekundärhaftung oder Meinungen.

    Danke und Gruß
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Das klingt nach "Baubetreuer"-Modell

    Das beinhaltet in aller Regel, die Nachteile des Bauens mit GU und die des Bauens mit Architekt, ohne auch nur von einer Seite die Vorteile zu haben.

    Entweder wollen Sie alles aus einer Hand - dann bitte wirklich ALLES = echter GU/GÜ
    Oder Sie wollen entscheiden - dann Architekt.
     
  3. #3 Thomas B, 24.01.2011
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    Was darf man hier erwarten....?

    Also...der BU organisiert die Folgehandwerker, vereinbart den weiteren Baufortschritt, koordniert...vergibt Aufträge...und bekommt dafür nichts???????? Welchen Nutzen hat der BU dann davon, außer daß er gerne viel arbeitet?????

    Die hätte ich auch, wenn ich an so einen Gutmenschen geriete, der zwar sein gewerk (Rohbau) abrechnet, aber die weitere Organisation, usw. für umme macht. Man möchte fast vermuten, daß hier eine gewisse Provisionszahlung der Folgehandwerker nicht gänzlich außergwöhnlich wäre.....

    Thomas
     
  4. senu

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    Der Bauunternehmer bekommt eine Vergütung für die Bauleitung und koordination der Gewerke. Gem. Zahlungsplan zahle ich die Gewerke an den Handwerker und die Bauleitung an den Bauunternehmer.

    Frage dazu: habe ich beim GU auch die Haftung der Handwerker oder nur die Haftung (Gewährleistung) des GU? Was für Vorteile hat der Architekt?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    GU/GÜ vs Architekt - da kann man Bibliotheken mit füllen.
    Vorweg
    Bei gleicher Qualität in Ausstattung und Ausführung nehmen sich die beiden preislich am Ende nicht viel.
    Es sind zwei unterschiedliche Ansätze:
    Kurzfassung:
    GU/GÜ
    Von Anfang an ein fester Preis (Änderungen aussen vor)
    Nur ein Ansprechpartner während und nach der Bauzeit
    Entscheidungen muss der Bauherr nur zu Anfang treffen
    Nachträge(Änderungen) werden oft teuer - oder zumindest so empfunden
    Bei Insolvenz ist der komplette Partner weg
    Bei Insolvenz ist die Gewährleistung dann weg, wenn die Subs keine vollständige Bezahlung bekommen haben.

    Architekt
    Kostenermittlungen dürfen Toleranzen haben - erst am Ende ist klar, was es wirklich kostet.
    Bauleiter ist eigener Sachwalter der Bauherren
    Entscheidungen sind konstant zu treffen. So können aber auch jederzeit Änderungen vorgenommen werden - Nachträge werden weniger teuer.
    Bei Insolvenz ist nur ein Gewerk weg, der Rest bleibt - auch in Sachen Gewährleistung

    Bei den GU/GÜ muss man noch zwischen den individuellen Planern und den Schubladenplanern unterscheiden.
    Schublade - bitte wählen Sie zwischen Bungalow Rumpelstilz und Villa Tausendschön. Eine Wand 10 cm schieben ist i.O. - Sonderwünsche oder gar Individualgrundrisse gibts nicht.
     
  6. #6 weissnix, 24.01.2011
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    Wenn man sich mal die gängige Rechtsprechung zum Thema Architekten / Bauleitung anschaut: man ist für alles Übel dieser Welt verantwortlich.

    Wenn der GU/GÜ die Bauleitung macht - ist der dann Außen vor ??? :think
     
  7. #7 Baufuchs, 24.01.2011
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    Der GU/GÜ haftet doch auch für Ausführungsmängel. Ob die durch Bauleitungsfehler entstanden sind, ist dabei unerheblich.

    Unterschied ist doch : Bauleitender Architekt haftet bei Überwachungsfehlern für die Dauer von 10 Jahren dann, wenn er LPH 9 mit im Auftrag hat.

    Grund: Die 5-jährige Gewährleistung des Architekten beginnt erst nach Abnahme seines Werks durch den Bauherren. Und die erfolgt eben bei LPH 9 erst bei Ablauf der 5-jährigen Gewährleistungszeit des Bauunternehmers. Daraus ergeben sich dann die 10 Jahre.
     
  8. #8 weissnix, 24.01.2011
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    Der GU/GÜ will doch keine Gewährleistung (der anderen Gewerke) übernehmen laut senu.
    Ich bezweifel aber, dass der Bauunternehmer das Fachwissen für alle anderen Gewerke hat - aber nur mit dem Wissen kann er auch Bauleiten.

    Wenn ich mit einem Archi und den Gewerken arbeite, gibt es auch so etwas wie die gesamtschuldnerische Haftung - macht der Gu den Laden dicht, gibt es dann unter Umständen einen zweiten Ansprechpartner - klingt zwar komisch, ist aber so.
     
  9. #9 Baufuchs, 24.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da die Architekten ja von sich behaupten u.a. durch ihre Bauleiterfunktion Mängel schon im Keim zu verhindern, ist das ja nur eine rein theoretische Möglichkeit..:28:

    (Denn haften tun sie ja nur, wenn nachweislich zu überwachende Gewerke nicht überwacht wurden und dadurch Mängel entstehen konnten.)
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Falsch. Das mit dem Verschweigen der Bauleitung ist das Thema Arglist.
    An sich haftet der Architekt auch dann, wenn er überwachungspflichtige Leistungen auch überwacht hat, aber den Mangel nicht bemerkt hat.

    Und nein - ein Bauleiter kann Mängel nicht verhindern (meistens jedenfalls)!
    Aber wenn er seinen Job macht und die Mängel rechtzeitig anzeigt, kann der Bauherr entsprechend reagieren.
     
  11. #11 weissnix, 24.01.2011
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    Na Ja Baufuchs,
    ganz so ist es ja auch nicht.
    Der Bauleiter an sich unterhält sich mitunter mit den Handwerkern, manchmal werden sogar Detail besprochen oder Pläne und Skizze übergeben.
    Hier werden schon einige Mängel im Keim erstickt.
    Aber zu behaupten, dass durch die pure Anwesenheit eines Bauleiters keine Fehler mehr gemacht werden hieße, dass kein Handwerker (oder BU) mehr Fehler macht :shades
     
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