Rolladen nachsaniert in ETW

Diskutiere Rolladen nachsaniert in ETW im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten, mein Vater hat 2008 eine ETW im Erdgeschoss gekauft. In einem Hochhaus. Dieses Hochhaus hat 10 Etagen und mein Vater ist...

  1. #1 Lissi74, 25.01.2011
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    Hallo liebe Experten,

    mein Vater hat 2008 eine ETW im Erdgeschoss gekauft. In einem Hochhaus. Dieses Hochhaus hat 10 Etagen und mein Vater ist der Einzige, der Rolladen nachsaniert hat. Die Rolladen wurden von außen auf die Fenster von einer Fachfirma montiert, also nicht an der Fassade angebracht. Es musste also nichts aufgestemmt oder gebohrt werden.

    Nun schlägt seit 2009 ein Eigentümer, der 3 Wohnungen hat, also auch 3 Stimmen quer. Er sagt, das würde das äußerliche Bild verschlechtern (Rolladenkästen sind grau).

    Da ich mal bei einem Bauträger (er ging pleite) gearbeitet habe und noch wage die Enev 2000 im Kopf habe, habe ich meinen Vater bereits mündlich mitgeteilt, daß eine Nachrüstung der Rolladen ja auch wärmedämmend ist.
    Weiterhin wohnt er im Erdgeschoss und Rolladen schützen ja auch ein wenig vor Einbruch.

    Gibt es eine genaue gesetzliche Regelung in der geschrieben steht, daß das Nachrüsten von Rolladen nicht untersagt werden kann.
    Meinem Vater wurde auch schon mitgeteilt, er solle rückbauen, was er nicht einsieht.

    Ich benötige irgend was, was man dem alten mit Rollator fahrenden Mecker-Menschen auf dem Tisch legen kann, damit er Ruhe gibt.

    Zumal auch schon viele andere Eigentümer gefragt haben, was das gekostet hat und die ebenfalls Rolladen haben wollen.
    Die beiden Hochhäuser werden von einem Verwalter verwaltet.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß Lissi
     
  2. R.B.

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    Sorry, aber da nimmt Dein Vater ohne Zustimmung der WEG Gemeinschaft Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vor, und nun "sieht er das nicht ein"?

    Er kann ja versuchen nachträglich einen Beschluß der WEG Gemeinschaft zu errreichen. Sollte aber durch Beschluß eine Aufforderung zum Rückbau kommen, wird er sich kaum dagegen wehren können.

    Am besten ab zum Fachanwalt, der kann die rechtliche Situation besser einschätzen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Lissi74, 25.01.2011
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    Hallo Ralf,

    mit der Genehmigung habe ich meinem Vater auch schon gesagt. Hab ihm auch gesagt, er soll einen Fachanwalt konsultieren. Ich dachte nur, da es ja nu mit den Rolladen eine Wärmedämmung war, kann man sich vielleicht auf die Enev berufen.

    Er hatte einst die mündliche Genehmigung von der Verwaltung gehabt. Aber leider halt nichts schriftliches. Die Verwaltung scheint "angst" vor dem alten knütterbär zu haben und richtet sich viel nach ihm.

    LG Lissi
     
  4. R.B.

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    Ich bin kein Jurist, daher alle Kommentare ohne Gewähr!

    EnEV hilft Dir da nicht weiter. Es handelt sich um eine Änderung am Gemeinschaftseigentum.
    Eine mündliche Zustimmung der Verwaltung ist natürlich nicht ausreichend. Für solche Änderungen ist ein Beschluß der WEG Gemeinschaft notwendig. Ich kann mir jetzt auch nicht vorstellen, dass man dies durch Vertrag aushebeln könnte. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, da gibt es viel Papier zu lesen. ;)

    Ist aber wie gesagt nicht mein Fachgebiet.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Lissi74, 25.01.2011
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    Hallo Ralf,

    danke dir für deine Hilfe. Bin ja auch kein Jurist. :mega_lol:
    Ist alles schon sch... . Da treibt einer Quer und schon hat man Probleme. Viele andere Eigentümer haben schon nach den Kosten gefragt, weil die auch Rolladen wollen. Der alte Mann steht kurz vor dem Umkippen und macht auf seine Alten Tage noch Terz.
    Naja, notfalls muss mein Vater halt zum Anwalt.

    LG Lissi
     
  6. #6 burkhard, 25.01.2011
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    Hallo Lissi, das ist alles gar nicht so einfach oder so schwer. Im WEG-Recht gibt es Mehrheitenbeschlüsse. Einfache, qualifizierte oder sogar 2/3 Mehrheit. Bei einem 10 Geschosser mit sagen wir mal 3 Wohnungen auf der Etage gibt es 30 Eigentümer. Entweder 30 Stimmen wenn nach Wohnungen geteilt wurde, oder auch X / 10.000stel Stimmen, wenn nach Grundfläche geteilt wurde. Also in der nächsten ETV einen Antrag in der TO aufnehmen lassen und um (Nach)Genehmigung bitten.
    burkhard
     
  7. R.B.

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    Genau betrachtet treibt Dein Vater quer, denn er hat ohne WEG Beschluß am Gemeinschaftseigentum rumwerkeln lassen. Eine Eigentumswohnung bedeutet halt noch lange nicht, dass einem das Haus gehört und man machen kann was man will.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Rolladen nachsaniert in ETW
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