Vertrag, Pauschalabrechnung oder Abschlagszahlung???

Diskutiere Vertrag, Pauschalabrechnung oder Abschlagszahlung??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, stellt euch vor, ihr bekommt einen Auftrag. Wie würdet ihr am geschicktesten, sinnvollsten, sparsamsten abrechnen? Von der...

  1. #1 BURKHAJ, 26.01.2011
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    Hallo, stellt euch vor, ihr bekommt einen Auftrag. Wie würdet ihr am geschicktesten, sinnvollsten, sparsamsten abrechnen? Von der Stundenabrechnung würde ich ganz gerne absehen, da es ein Projekt ist, dass sich mit allem drum und dran bis zu 9 bis 12 Monate ziehen kann. Ich habe 2 Varianten, kann mich aber nich richtig entscheiden. Zum einen die Pauschalabrechnung kombiniert mit Abschlagzahlungsvereinbarungen nach festgelegten Teilabschnitten (4-5 Teilabschnitte), sprich z.B. 30% des Komplettpreis als Vorauszahlung und die restlichen 70% über die Teilabschnitte verteilen, oder nur über die Abschlagszahlung, also die Vollen 100% über die Teilabschnitte verteilen. Nun ja, ich würde gerne wissen, was üblich ist und was sinnvoll ist. Hoffe ihr könnt mir etwas helfen, würd mich echt freuen. Danke schonmal!
     
  2. #2 Manfred Abt, 26.01.2011
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    • Bauleistung?
    • Planungsleistung?
    • mit einzukaufendem Material?
    • mit sonstigen vorzustreckenden Kosten?
    Mensch, ist es nicht möglich, eine Frage so zu formulieren, dass jemand anders nicht so viel nachfragen muss?
     
  3. Lebski

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    Vorrauszahlung ist immer gut.
    Üblich ist wohl eher die 2. Version.

    Pauschal über 9 bis 12 Monate? Da musst du aber gut kalkulieren können. Würde ich mir nicht zutrauen. Was, wenn es länger dauert?
     
  4. Eric

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    Als AG würde ich natürlich die Variante hoher Pauschalpreis + 30 % Vorauszahlung bevorzugen.

    Leider ist Deinem Post nicht einmal zu entnehmen, ob Du nun AG oder AN bist. Auch im Übrigen ist die Frage zu " dünn " und damit nicht zu beantworten.
     
  5. #5 BURKHAJ, 26.01.2011
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    Es tut mir leid, wenn die Angaben nicht ausreichend sind. Ich bin Student und habe soetwas noch nie zuvor gemacht. Das Projekt gibt es auch nicht in der Realität, sondern nur theoretisch auf dem Papier. Es geht um eine Windenergieanlage (Dienstleistung an Dritte). Ich soll das Projekt als Arbeitgeber sehen. Zu den Dienstleistungen gehört alles Rechtliche (BImSchG Bundesimmisionsschutzgesetz) ,der Aufbau der Anlage mit Netzanschluss, Abnahme,... Eigentlich alles außer die Herstellung. Ich hoffe diese Infos sind ausreichender. Danke
     
  6. #6 BURKHAJ, 26.01.2011
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    Nicht Arbeitgeber, sonder Auftragsgeber. :-)
     
  7. #7 BURKHAJ, 26.01.2011
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    Interresieren würden mich allerdings beide Seiten. AG und AN
     
  8. #8 Gast943916, 27.01.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.01.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sorry, aber das entschuldigt nicht die Fragestellung, stell dir mal vor jemand würde dir eine solche Frage stellen, in einem deiner Fachgebiete, könntest du sie dann zufriedenstellend beantworten?

    Eine Pauschalbrechnung über so langen Zeitraum würde ich als AN nicht wollen, da gibt es u. U. zu viele unvorhersehbare Änderungen über die man i.d.R. lange verhandeln muss um zu seinem Geld zu kommen.

    Gipser
     
  9. #9 DerSuchende, 27.01.2011
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    so unüblich ist es doch garnicht!
    schönes beispiel: drama Toll Collect
    dauer:bau_1:

    mfg
     
  10. #10 rudi1106, 27.01.2011
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    Irgendwie ist immer noch unklar, was überhaupt beauftragt werden soll. Soll es tatsächlich ein Dienstvertrag sein? Also der AN soll z.B. 200 Stunden sein Bestes geben, um Genehmigungen zu erhalten etc.?

    Oder soll auch ein Erfolg geschuldet sein, z.B. dass am Ende eine funktionsfähige WEA dasteht? Dann wäre man wohl eher im Bereich Werkvertrag. Die sinnvolle Gestaltung der Vergütung sieht in beiden Fällen natürlich unterschiedlich aus.
     
  11. #11 RMartin, 27.01.2011
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    So wie ich das verstehe geht es um eine Windanlage inkl. allem 'PiPaPo'. Einschl. Planungsleistungen, Montagearbeiten, etc.; also schlüsselfertig.
    Im Anlagenbau ja nichts unübliches; im Wohnungsbau natürlich auch nicht.

    Üblich ist hier, dass der Bauherr das Projekt funktional ausschreibt. Firmen (in diesem Fall große Anlagenbaukonzerne wie z.B. früher Mannesmann) bieten dann einen Komplettpreis an; also Pauschale.

    Hierfür wird dann mit dem Bauherrn im Auftragsfall ein Zahlungsplan nach Fortschritt verhandelt und vereinbart.
    Es werden dann bestimmte Ereignisse als 'zahlungsauslösend' vereinbart/ definiert mit entspr. %-Sätzen der Gesamtsumme.

    Anzahlungen sind nicht immer unüblich (aber keine 30%).
     
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